UG gründen

Guten Tag,
wir wollen eine UG gründen. In Zusammenarbeit mit meinem Notar habe ich herausgefunden, dass das Stammkapital für die Kosten ausschlaggebend ist, aber er hat mich davor gewarnt dass “Bei einem Stammkapital von unter 300,00 € sind die Gründungskosten von den Gesellschaftern zu tragen”. Mein Steuerberater ist im Urlaub und ich kann auch anderen nicht erreichen um Rat zu bekommen. Als ich nach einer Erklärung für dieses Zitat fragte, gab er mir immer noch bis jetzt keine Antwort. Vielleicht können Sie es mir sagen, wie diese beiden zusammen abhängig sind und ob Sie auch das gleiche System verwenden.
P.S. Ich würde mich freuen, bei Ihnen über einen UG-Gründung Pauschalpreis (Musterprotokoll und die Anmeldung zum Handelsregister) und Zeit zu erfahren,
Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrteR FragestellerIn,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihrer UG.
    Auch wenn rechtlich zur Gründung einer UG ein Stammkapital von nur einem Euro ausreicht, sollte mit einem höheren Kapital gegründet werden.
    Beträgt das Stammkapital einer UG nur einen Euro, tritt rechnerische Überschuldung schon mit kleinsten Ausgaben ein. Der Geschäftsführer einer UG ist dann
    verpflichtet, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Aus diesem Grund sollte die UG bei Gründung mit
    ausreichend Kapital ausgestattet werden, um bis zu den ersten kalkulierten Einnahmen betriebsfähig zu sein.
    Ihre Frage und gerne auch weitere können Sie auch mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
    https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/
    Viele Grüße

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