P-Konto und Insolvenz – Vorteile eines Pfändungsschutzkontos bei Insolvenz

  • Das Pfändungsschutzkonto

    Das sind die Vorteile eines Pfändungsschutzkontos in der Privatinsolvenz

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    So hilft Ihnen das P-Konto in der Privatinsolvenz

    Wir werden von vielen Mandanten gefragt, ob es sich lohnt, ein im Vorfeld der Entschuldung neu eröffnetes Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umzuwandeln. Wir empfehlen grundsätzlich, ein Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Dies schützt Sie sowohl vor der Pfändung eines beträchtlichen Teiles Ihres Einkommens und führt dazu, dass Ihr Kontoführungsvertrag während der Privatinsolvenz/Regelinsolvenz bestehen bleibt.

    Wir empfehlen grundsätzlich ein P-Konto einzurichten. Denn ohne Umwandlung Ihres Girokontos erlischt Ihr bisheriger Kontoführungsvertrag nach Eröffnung der Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz automatisch und das vorhandene Guthaben wird an den Insolvenzverwalter/Treuhänder abgeführt. Dies gilt sogar, wenn Ihr Guthaben auf dem Konto aus Sozialleistungen besteht. Im Einzelfall kann der Schuldner einen Härtefallantrag vor Gericht stellen, um die Abführung des Guthabens zu vermeiden oder einzuschränken. Durch die Einrichtung eines P-Kontos kommen Sie einer solchen stressigen Antragstellung zuvor.

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    Ein Sonderfall: Wann Sollten Sie Ihr Konto nicht in ein P-Konto umstellen?

    Nur wenn Sie sich nicht in einer Schuldenlage befinden, ist die Errichtung nicht zu empfehlen und auch sinnlos, da die Bank eine Umstellung in ein P-Konto an die SCHUFA weitergibt.

    Was macht/darf der vorläufige Insolvenzverwalter oder Treuhänder machen, wenn Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln?

    Kontoguthaben innerhalb der Pfändungsfreigrenzen gehört gar nicht erst zur Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 1 InsO i. V. m. § 850 k ZPO). Das bedeutet für den Insolvenzverwalter:

    • Der Insolvenzverwalter darf Ihren Antrag auf Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto weder ablehnen noch muss er ihn genehmigen. Sie können daher jederzeit ohne Einbeziehung des Insolvenzverwalters Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln.
    • Außerdem verletzt der Insolvenzverwalter seine Pflichten, wenn er das Konto freigibt – d. h. der Bank erlaubt, das Guthaben einzuziehen. Ihr unterhalb der Pfändungsgrenze liegendes Guthaben ist bereits von vornherein abgesichert.

    Welches Guthaben wird vom P-Konto geschützt?

    Bild von einem P-Konto Stempel

    Wir empfehlen grundsätzlich, ein Konto in ein P-Konto umzuwandeln.

    Nur Kontoguthaben über der Freigrenze gehört in die Insolvenzmasse, das heißt, nur dieser Teil wird an die Gläubiger abgeführt – der Rest wird durch das P-Konto geschützt. Die Freigrenze, also Ihr frei verfügbarer Betrag, richtet sich nach der Pfändungstabelle. Der Freibetrag kann sich erhöhen, wenn Sie dies selbst bei Ihrer Bank beantragen und der Bank eine Bescheinigung nach § 850 k ZPO vorlegen. In dieser Bescheinigung werden Ihre Unterhaltspflichten aufgeführt – je nach Unterhaltspflichten erhöht sich ihr Pfändungsfreibetrag. Dabei gibt es leider keine automatische Erhöhung durch das Gericht und weder das Gericht noch der Insolvenzverwalter/Treuhänder gibt Ihnen entsprechende Hinweise oder Beratung. Insbesondere der Insolvenzverwalter/Treuhänder kann Sie nicht beraten, weil er nur die Interessen der Gläubiger vertritt und Sie nicht beraten darf, auch wenn er ein Rechtsanwalt ist. Gerne beraten wir Sie deshalb und stellen Ihnen auch die Bescheinigung nach § 850 k ZPO aus.

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “P-Konto und Insolvenz – Vorteile eines Pfändungsschutzkontos bei Insolvenz”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    98 Kommentare
    1. Solange
      says:

      Sehr geehrter Anwalt,

      nach Eröffnung der Regelinsolvenz und der Freigabe meiner Geschäftstätigkeit als Selbständige soll ich lt. IV mein derzeitiges P-Konto bestehen lassen und bei einer anderen Bank ein Geschäftskonto eröffnen. Dies ist mir mir jedoch bisher nicht gelungen. Nun möchte ich mein P-Konto wieder in ein normale Girokonto umwandeln lassen – es liegt keine Pfändung auf dem Kto, allerdings hat die PB auf mein Kto, ohne mich davon zu informieren, einen Pfändungsbetrag von 100 Mio eingestellt.

      Lt. Postbank kann die Umwandlung meines P-Kontos nur mit Genehmigung der IV erfolgen. Diese wiederum teilt mir mit, dass dies nicht in ihren Kompetenzbereich fällt, vielmehr eine solche Freigabeerteilung sogar rechtswidrig sei.

      Das erscheint mir doch sehr kafkaesk. Ich soll und darf weiterarbeiten und über mein Einkommen vollkommen frei verfügen – aber nur in der Theorie.

      Welche Möglichkeiten sehen Sie bzw. stimmt die Aussage der IV?

      Ich bedanke mich vorab herzlich für eine, gegenüber der IV verwertbare, Antwort.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        Ihre geschilderten Probleme sind aus unserer Praxis bekannt. Gerade beim P-Konto und der Freigabe ist einiges unklar und umstritten. Wir haben für Sie einen Beitrag zu diesem Thema geschrieben: Brauch ich ein P-Konto in der Insolvenz? Sollten nach der Lektüre noch Fragen offenstehen, können Sie diese gern unter dem Beitrag stellen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Liane E.
      says:

      Guten Tag
      Ich habe ein Problem,mir war es nicht möglich,das Geld am 31 des Vormonats abzuholen ,nun hatte ich doch noch ein Recht hohes Guthaben ,welches allerdings freigeben wurde,direkt vom Insolvenzgericht ,Mutterschutz Nachzahlung Kindergeld aufgrund von Geburt meiner Tochter ,ich habe eine neue p Konto Schutzbescheinigung letze Woche noch abgegeben .
      Schlusstermin war auch bereits schon am 29.9.21 ich denke ich bin in der Wohlverhaltensphase. Kontopfändung liegt vom Insolvenzverwalter vor.

      Nun habe ich es ja vergessen und weiß nicht ob es als neues Einkommen für diesen Monat gilt ,
      Ich bekomme allerdings noch ein Anteil Lohn von meinem Arbeitgeber in der Mutterschutzzeit ,meine Frage ist dieses dann eingefroren aufgrund meines Guthabens vom Vormonat ?wenn ja was kann ich tun um es frei zu bekommen da ich nun wirklich drauf angewiesen bin ,da Elterngeld noch auf sich warten lässt.

      Liebe Grüße und danke für eine Antwort

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau E.,

        im November steht wieder der volle Freibetrag zur Verfügung. Das Guthaben aus dem Vormonat zählt dabei als Einzahlung und reduziert entsprechend den Freibetrag für weitere Einzahlungen. Wenn weitere Einzahlungen im November eingehen und dadurch der Freibetrag überstiegen wird, wird das Geld im Dezember trotzdem wieder zur Verfügung stehen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Sven
      says:

      Guten Tag.
      Ich bin in der Privatinsolvenz, mein pfändbarer Gehaltsteil wird an die Insolvenzverwalterin abgeführt. Meine Insolvenzverwalterin hat eine “Freigabe” erteilt, trotzdem wird ein (undurchsichtiger) kleiner Teil des Kontoguthabens von der Bank blockiert. Wenn ich eine Bescheinigung vom Amtsgericht beantrage, sind m.W. nur die Gehaltseingänge geschützt. Was mache ich, wenn ich ein Guthaben aus der Stromrechnung bekomme? Oder einen Einkauf zurückgebe, den ich mit Karte bezahlt hatte? Wird das blockiert? Muss ich wegen jeden 20 € das Amtsgericht belästigen?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr H.,

        wir haben eigens für die gestellten Fragen einen Artikel Neuerwerb im Insolvenzverfahren verfasst. Sollten nach Lektüre des Artikels noch Fragen in diesem Punkt bestehen, können Sie diese gerne unter dem Artikel stellen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Solange L.
      says:

      Guten Tag ich habe schon eine Jahr Privatinsolvenz verfahren. Und heute er mich gesagt darf ich nicht zwei Bankkonto haben .
      Aber ich erklärt , eine Bankkonto ist P-Konto und ist von meiner Arbeiten Lohn ( ich bin Betreuungsfachkraft)) 1.106 ,00Die andere Konto 450,00 . Ich habe zwei Arbeit .

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau L.,

        in der Tat ist es so, dass ein zweites Bankkonto von Gesetzes wegen erlischt (vgl. §§ 116, 115 InsO). Nur das P-Konto kann sicher bestehen bleiben. In der Praxis entstehen aber noch immer Unterschiede. Es ist auch nicht hilfreich, zwei Konten zu führen, da Ihr Einkommen zusammengerechnet wird.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. F. .
      says:

      Guten Tag,

      darf ich sämtliche Zuflüsse, die unterhalb des Freibetrages liegen, behalten? Konkret geht es um eine Rückzahlung vom Energieversorger. Bin im gerichtlichen Teil der Insolvenz. Beziehe ALG2 und würde mit Leistung + Einkommen Minijob + Rückzahlung unter dem Freibetrag bleiben.

      Danke vorab und beste Grüße!

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr B.,

        grundsätzlich steht Ihnen das monatlich eingehende Guthaben zu, welches bis zum Pfändungsfreibetrag reicht (§ 850k ZPO).

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    6. Hakan H.
      says:

      Hallo habe einen laufenden inzolvenzverfahren seit 1.monat habe einen p konto der verfügbare Betrag beträgt knapp 1800€. Meine Ehe Frau hat ausversehen auf mein Konto 1500€ eingezahlt hatte für diesen Monat 1000€ noch zur Verfügung habe von der 1500€ ,1000€ an meine frau zurück gegeben.
      Da ich jetzt noch 500€ zu viel habe und mein Lohn wahrscheinlich in paar Tagen im.juli kommt und damit mein fteibetrag überschritten wird ist meine Frage werden die 500€ zur Verfügung stehen oder wird das eingefroren? Neben bei habe keinerlei pfänung bin nur in einer inzolvenz

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        im nächsten Monat werden die 500 Euro wieder zur Verfügung stehen. Diese werden allerdings auf den Freibetrag angerechnet.
        Es ist ratsam, den Sachverhalt mit dem Insolvenzverwalter zu besprechen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    7. Philipp G. .
      says:

      Guten Tag,
      im neuen Job würde ich oberhalb der Pfändungsfreigrenze verdienen muss der Insolvenzverwalter dann das P-Konto bis zum nicht Pfänbaren Betrag erhöhen/ freigeben?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr G.,

        wenn die Pfändung des Einkommens beim Arbeitgeber stattfindet, ist der auf Ihr Konto eingehende Betrag pfändungsfrei. Eine Freigabe des Insolvenzverwalters ist nicht nötig. Sie können über den Betrag verfügen, da einzelne Insolvenzgläubiger in der Insolvenz nicht pfänden dürfen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    8. Krackow S.
      says:

      Guten Tag. Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase meiner insolvenz. Mein Anwalt (Insolvenz) hat mir gesagt ich brauche kein P-konto, da sowieso nichts gepfändet werden darf. Meine Bank sagt,dies ist eine Falschaussage. Bin total verwirrt. Was stimmt denn nun? Mit freundlichem Gruß, S. K.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau K.,

        unser Artikel Brauch ich ein P-Konto in der Insolvenz? zeigt ausführlich die überwiegenden Vorteile eines P-Kontos, auch während des Insolvenzverfahrens auf.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    9. Conny
      says:

      Guten Tag,
      mein Insolvenzverwalter pfändet mein Lohn.
      Kann ich den restlichen Lohn/unpfändbaren Teil auf das Konto von meinem Bruder überweisen? Darf man dies so machen?
      Von dem Konto wollte ich dann ca. 1000€ auf mein Konto überweisen (Für meine Ausgaben). Ich habe kein P-Konto, können die 1000€ gepfändet werden?
      Ich wollte kein P-Konto eröffnen. Es liegen keine Pfändungen vor.
      Bin noch nicht in Wohlverhaltensphase.
      Vielen Dank und Gruß Conny

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau S.,

        zwar können Sie die genannten Transaktionen rechtlich vornehmen, allerdings ist davon abzuraten. Es sieht verdächtig aus. Außerdem spricht nichts gegen eine P-Konto, was zusätzlichen Schutz entfaltet. Selbst wenn Sie auf ein P-Konto und dessen Vorteile verzichten wollen, dann können Sie sich Ihren Lohn unmittelbar auf Ihr Konto auszahlen lassen. Da auf Ihrem Konto keine Pfändungen liegen, geht hiervon keine Gefahr aus.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    10. Rene
      says:

      Sehr geehrter Herr Kraus,

      vor 2 Wochen erhielt ich ein Schreiben des Amtsgerichts, über die Eröffnung meiner Privatinsolvenz.
      Vor einer Woche wurde mein Konto demnach gesperrt (noch kein P-Konto).

      Mein Insolvenzverwalter antwortet auf meine Anfragen nur sperrlich. Bedeutet das, dass das vorhandene Geld auf dem Konto (knapp 600 Euro) in die Insolvenzmasse fällt?
      Habe ich ein Recht darauf, dass der ISO. Verwalter das Konto wieder öffnet?
      Bisher bekomme ich nur diese Antwort :

      ,, Um eine Doppelpfändung zu vermeiden, besteht von hier aus lediglich die Möglichkeit einer so genannten „Quellenfreigabe“. Diese kann erfolgen sobald erkennbar ist, dass Ihr Arbeitgeber die Lohnabtretung beachtet und die pfändbaren Beträge auf das hier geführte Sonderkonto überweist. Ein entsprechender Zahlungseingang ist hier noch nicht feststellbar. Eine Gehaltsabrechnung, die den Pfändungsabzug zugunsten des Insolvenzverfahrens ausweist liegt noch nicht vor.”

      Besten Dank für eine Rückmeldung

      Gruß
      René

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        wenn Sie Ihr vorhandenes Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, besteht die Möglichkeit die 600 Euro zu behalten. Ich empfehle Ihnen daher zunächst, Ihre Bank anzurufen und um die Umwandlung zu bitten. Die Antwort Ihres Insolvenzverwalters besagt, dass das Kontoguthaben gepfändet wird, solange Ihr Arbeitgeber den pfändbaren Lohnanteil nicht an den Insolvenzverwalter zahlt. Geschieht dies, kann die Kontopfändung bezüglich des Lohns eingestellt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    11. Marc P.
      says:

      Schönen guten Tag,

      ich befinde mich aktuell in Privatinsolvenz, das Verfahren läuft noch. Natürlich habe ich auch ein P-Konto. Jetzt ist es so, dass mir dort aktuell nicht mein gesamtes Guthaben als verfügbarer Betrag angezeigt wird. Ich habe keine aktiven Pfändungen auf dem Konto laufen, wieso wird dann dennoch Guthaben zurückbehalten? Die Bank sagt, ich hätte mit einem P-Konto immer nur meinen Freibetrag zur Verfügung. Ich habe es so verstanden, dass ich ohne Pfändung immer über mein gesamtes Guthaben verfügen kann.

      Zumal der nicht verfügbare Betrag dem geschuldet ist, dass ich mir Geld leihen musste, um meine laufenden Kosten zu begleichen, weil mein Gehalt noch vom Insolvenzverwalter einbehalten wurde. Somit hatte ich den Freibetrag nach Auszahlung des Gehalts überstiegen. Es handelt sich also nicht um Erspartes, sondern um Geld, was ich zurückzahlen wollte und jetzt aktuell nicht zurückzahlen kann.

      Daher nun meine Vermutung, ob das den Freibetrag übersteigende Guthaben womöglich an den Insolvenzverwalter abgeführt wird. Allerdings habe ich hier bisher keine Auskunft erhalten.

      Kann ich hier irgendwie einschreiten? Mein Gehalt wird ja bereits gepfändet, entspräche eine Pfändung meines Kontos dann nicht einer Doppelpfändung?

      Viele Grüße

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr P.,

        wenn Ihr Arbeitgeber bereits den pfändbaren Lohnanteil an den Insolvenzverwalter abführt, wird das auf dem Konto eingehende Einkommen grundsätzlich nicht ein weiteres Mal gepfändet. Ich vermute, dass Ihre Bank eine Freigabe des Insolvenzverwalters haben möchte, bevor Sie auch den über den monatlichen Pfändungsfreibetrag liegenden Betrag zur Verfügung stellt. Setzen Sie sich mit Ihrem Insolvenzverwalter in Verbindung und bitten Sie ihn, gegenüber der Bank eine (deklaratorische) Freigabeerklärung abzugeben. Tragen Sie dem Insolvenzverwalter die bisherigen Umstände, insbesondere die Tatsache vor, dass Sie trotz Lohnpfändung nur über den Pfändungsfreibetrag verfügen können.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    12. Hamberg
      says:

      Sehr geehrter Herr Kraus,
      ich befinde mich im 6.jahr der Privatinsolvenz,auf meinem Konto befinden sich noch älter Pfändungen die mir immer wieder Probleme bereiten wenn ich über meine Freigrenze komme,ich muss dann immer wieder bis zum 1.warten bis das Geld frei wird.Wie kann ich das Problem aus der Welt kriegen?,es nervt wirklich..mfg
      Betroffene Bank in Bielefeld nrw

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter H.,

        Sie haben einmal die Möglichkeit, dass Sie so auf die Gläubiger einwirken, dass die Pfändungen zurücknehmen, da während des Insolvenzverfahrens ein Vollstreckungsverbot herrscht. Oder Sie eröffnen ein neues Konto bei einer anderen Bankengruppe.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    13. Heike B.
      says:

      Wenn von meinem Lohn bereits ein Pfändungsbetrag für die Gläubiger abgeht und ich dennoch so viel Lohn habe, dass ich über der Freigrenze bin, geht das Geld was zu viel ist auf dieses Unterkonto.
      Wenn dieses dann zum Anfang des nächsten Monats frei geschälten wird, holt sich das dann die Insolvenzbetreuung? Oder steht mir das dann frei zur Verfügung?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau B.,

        wenn Ihr Lohn gepfändet wird, dann wird der Geldeingang auf dem Bankkonto nicht automatisch mit geschützt. Selbst wenn bereits ein Teil des Lohnes an die Gläubiger überwiesen wurde, kann ein weiteres Mal das Vermögen auf dem Konto gepfändet werden. Sie haben sich darum gesondert zu kümmern, falls dies noch nicht geschehen ist. Falls nämlich auch das Konto gepfändet wurde, haben Sie einen Pfändungsschutzantrag gemäß § 850k Abs. 4 ZPO beim Amtsgericht (oder Insolvenzgericht, wenn Sie in einer Insolvenz sind) zu stellen, wenn Sie verhindern wollen, dass nochmal gepfändet wird (Doppelpfändung). Stellen Sie den Antrag nicht und haben Sie nur ein P-Konto, dann wird das auf dem Konto eingehende Geld bis zur Pfändungsfreigrenze komplett – ein zweites Mal – gepfändet.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    14. Sarah
      says:

      Guten Tag,

      ich bin in der Wohlverhaltensphase und besitze ein PKonto.
      Nun ist es so das auf meinem Konto die Insolvenz aktiv Summe X pfändet. So greift mein PKonto sofort wenn ich mehr als den unpfändbaren Betrag auf meinem Konto habe. Ist dies zulässig?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        ja, dies ist zulässig, zumindest solange die Wohlverhaltensphase noch nicht begonnen hat. Denn angespartes Guthaben auf dem Konto würde theoretisch auch in die Insolvenzmasse fallen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    15. Lorenz
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Am 25.03.2021 wurde nun meine Privatinsolvenz vom Gericht eröffnet und ein Insolventsverwalter bestellt.

      Mit dem heutigen Tage habe ich meinen Arbeitslohn in voller Höhe auf mein bereits bestehendes P-Konto überwiesen bekommen vom Arbeitgeber.

      Laut Online-Banking habe ich vollen Verfügungsrahmen über meinen unpfändbaren Teil.

      Darf ich nun frei über dieses Einkommen verfügen? Oder droht mir evtl eine Rückerstattung an den Insolvenzverwalter? Mit diesem fand aktuell noch kein 1. Gespräch statt.

      Wie verhalte ich mich richtig?

      Mit freundlichen Grüßen

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr L.,

        maßgeblich ist die eingereichte Abtretungserklärung. Mit dieser erklären Sie, dass Sie alle pfändbaren Bezüge mit Beginn des Insolvenzverfahrens abtreten. Unser Pfändungsrechner sagt Ihnen, wie hoch der pfändbare Lohn grundsätzlich ausfällt. Es ist nicht ratsam, mehr als den unpfändbaren Einkommensanteil auszugeben.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    16. Stein
      says:

      Mein Insolvenzverfahren wurde am 27.11.20 eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt an den auch mein Pfändbarer teil meines Gehlatsgeht. 500 Euro gehen jeden Monat an ihn. Somit habe ich noch ca. 1500 Euro. Meine Frage ist ich bin noch nicht in der Wohlverhaltensphase aber das Verfahren ist eröffnet und mein Gehalt trete ich auch ab. Brauch ich da noch ein Pkonto da die Insolvenzverwalterin drauf behaart. Pfändungen sind keine auf den Konto.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        ein P-Konto ist während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich sehr ratsam. In der Wohlverhaltensperiode braucht es grundsätzlich keines P-Kontos. Dies gilt umso mehr, wenn das Konto von keinen Pfändungen belastet ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    17. Tim K. .
      says:

      Guten Tag,

      Ich habe da mal eine Frage.
      Ich habe ein Girokonto, soll es aber jetzt laut Bank in ein P-Konto umwandeln. Verdiene im Monat um die 1900 Euro. Der Insolvenzverwalter Pfändet meine Lohn laut tabelle. Nun kommen auf mein Konto ca 1400 Euro, die Freigrenze liegt bei ca 1200 Euro… Was passiert mit der 200 Euro Differenz? Kann ich darüber frei verfügen.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        wenn der Arbeitgeber bereits den pfändbaren Lohn an den Insolvenzverwalter abführt und somit nur unpfändbarer Lohn auf das P-Konto eingeht, darf darüber frei verfügt werden. Laut Ihrer Angaben würde dies passen, bei einem Einkommen von 1.900 Euro wären 500 Euro pfändbar, 1.400 Euro bleiben zur freien Verfügung.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    18. Anja G. .
      says:

      Guten Tag,

      seit Anfang November befinde ich mich im Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz). Mein Konto sowie alle Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit wurden vom IV freigegeben. Ich habe ein P-Konto. Dennoch liegt, nach Angabe der Sparkasse, eine Pfändung vom Finanzamt auf meinem Konto, welche aber zur Tabelle angemeldet wurde. Die Bank hält derzeit aufgrund dieser Pfändung einen Betrag zurück. Der IV könne wohl nichts machen, er hätte das Finanzamt informiert. Klagen würde er nicht. Beim Finanzamt bekomme ich auch keinen, der sich hierfür zuständig fühlt. Wäre es jetzt sinnvoll, sich an das Amtsgericht zu wenden? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
      Viele Grüße, Anja.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau G.,

        es spricht nichts dagegen das Insolvenzgericht hiervon zu unterrichten und um Einschreiten zu bitten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    19. Cenk
      says:

      Guten abend habe eine frage nochmal habe mein gehalt heute gekriegt 2600€!!680€ konnte ich heute abheben und den rest krieg ich halt dann anfang des monats mein inslovenz hat im november angefangen und habe beschluss vom insolvenzgericht gekriegt dass ich mein unpfändbares einkommen auf meinen p konto kriege. Ich war heute bei der bank und habe mit denen gesprochen die sagten mir das es immer so laufen wird ende des monats ein teil vom lohn und den rest anfang des monats also es wird nichts an den insolvenz verwalter überwiesen mein lohn krieg ich so oder so weil der verwalter vom arbeitgeber das geld kriegt aber mein problem ist wieso ich direkt nicht alles ausbezahlt kriege habe kollegen die insolvenz haben bei denen ist es nicht der fall habe ich was verkehrtes gemacht??

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr C.,

        am besten Sie lassen sich zunächst erklären, weshalb dieses Verfahren bei Ihnen angewendet wird. Da ich Ihren Fall nicht kenne, kann ich Ihnen ohne weitere Kenntnisse Ihres Falles keine Auskunft geben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    20. Denis A. .
      says:

      Hallo,

      Ich hätte da mal eine Frage, ich bin seit Anfang April in der Privatinsolvenz ca 4 Monate später hatte ich einen Brief vom Amtsgericht, wo drin steht, dass ich in der Restschuldbefreiung bin, was von meinem Insolvenzverwalter auch bestätigt wurde. Ich finde dass ich sehr schnell in die Restschuldbefreiung gerutscht bin, jetzt wurde mir aber gesagt, dass in der Restschuldbefreiung ein P-Konto nicht nötig sei stimmt dies ?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr A.,

        sind Sie sich sicher, dass Sie bereits die Restschuldbefreiung erhalten haben? Womöglich hat Ihnen das Insolvenzgericht mitgeteilt, dass Sie sich in der Wohlverhaltensperiode befinden und die Restschuldbefreiung nur angekündigt wurde (nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode). Sollten sich auf Ihrem Konto noch Pfändungen befinden, ist die Umwandlung des P-Kontos in ein normales Konto mit Risiken verbunden. Denn die Gläubiger könnten trotz rechtlich bestehendem Vollstreckungsverbot dennoch faktisch auf Ihr Kontovermögen zugreifen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    21. Sabrina I.
      says:

      Ich habe eine Frage, ich bin in der Wohlverhaltensphase und habe ein Schreiben von meinem Insolvenzverwalter erhalten mit welchem ich mein Konto wieder in ein normales Konto umwandeln könnte. Ich habe bei meiner Bank angerufen und die meinten das noch weitere Pfändungen auf dem Konto wären und es somit nicht so gut wäre es zu ändern. Meine Frage ist jetzt bekomme ich die Pfändung irgendwie gelöscht o.ä.?

      Vielen Dank im Voraus

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau I.,

        wir erläutern in unserem Beitrag Kontopfändung trotz Restschuldbefreiung, wie Sie Kontopfändungen loswerden können. Der Beitrag gilt auch sinngemäß für Ihre Situation. Falls Sie nach Lektüre des Beitrags noch Fragen haben, können Sie sie gerne unterm Beitrag stellen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    22. Dietmar T. .
      says:

      Hallo bin in der Vorbereitung zur Insolvenz,eine Insolvenzeröffnung hat noch nicht statt gefunden,habe jedoch versäumt ein P- Konto zu eröffnen,kann ich dieses jetzt noch machen.

      Danke für Antworten

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr T.,

        Sie können jederzeit Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln lassen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    23. Angelika
      says:

      Hallo Herr Anwalt,ich war die Tage einen kontoauszug ziehen da stand überweisung/pfändung
      Ich habe seit 2016 ein p-konto und bin seit dem in einer privatinsolvenz ist es rechtens das die bank hin geht und einfach geld an den insolvenzverwalter schickt
      Wurde noch nicht mals drüber informiert
      Der Verwalter pfändet schon über den Arbeitgeber und dann wird sowas auch noch gemacht verstehe sowas nicht

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        am besten Sie bringen über die Bank mit Hinweis auf das laufende Insolvenzverfahren und dem geltenden Vollstreckungsverbot in Erfahrung, weshalb Gelder an den Insolvenzverwalter abgeführt wurden. Dann lässt sich auch rechtlich sagen, ob dies rechtens oder rechtswidrig ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    24. Cenk
      says:

      Hallo herr anwalt habe eine frage,mein insolvenz hat neu angefangen und hab ein p-konto mein insolvenz verwalter meinte zu mir das ich antrag stellen soll beim insolvenzgericht damit mein konto komplett frei wird weil ich meinen unpfandbaren lohn auf mein p-konto kriege aber ich weiss nicht genau was ich schreiben muss

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich kann Ihnen der zuständige Rechtspfleger am Amtsgericht dabei behilflich sein.
        Inhaltlich muss der Antrag mindestens das Aktenzeichen des Verfahrens und die genaue IBAN des Kontos enthalten.
        Außerdem müssen Sie beantragen, den unpfändbaren Anteil der laufenden Einkünfte gem. § 850k Abs. 4 ZPO auf dem Konto freizugeben und die Pfändung insoweit aufzuheben, als dass es sich um Zahlungen Ihres Arbeitgebers (mit genauer Bezeichnung des Arbeitgebers) handelt.
        Als Begründung geben Sie an, dass Sie sich im Insolvenzverfahren befinden und der Arbeitgeber auf Anweisung des Insolvenzverwalters die pfändbaren Beträge direkt an diesen abführt. Das bereits beim Arbeitgeber um den pfändbaren Anteil verkürzte Einkommen enthält somit keine weiteren pfändbaren Anteile. Die auf dem Konto eingehenden Gehaltszahlungen sind daher abweichend von § 850k Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO in voller Höhe freizugeben.
        Sämtliche Nachweise sollten Sie in Kopie beifügen.

        Bitte haben Sie Verständnis, dass ich hier nur unverbindliche Formulierungshinweise geben kann und ein solches Schreiben konkret nur im Rahmen eines Mandates erstellt werden kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    25. Moustafa E.
      says:

      sehr geehrte Herr Anwalt
      Was passiert mit meine guthaben auf p-konto nach gepfändet Beitrag.
      Peispiel meine Einkommen 3100 Euro und ich habe drei Unterhalt Person meine Frau und zwei Kinder und meine pgämdung bertrag ist 295 Euro 3100- 2540= 560 Euro Rest was ist mut den Rest Geld bekomme ich auch oder nicht
      Ich bitte sie um die Erklärung

      Mit freundlichen Grüßen
      Moustafa Elkholy

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr E.,

        die Pfändung in Höhe von 295 Euro wird nur in dieser Höhe vorgenommen. Über den Rest Ihres Einkommens können Sie natürlich weiterhin frei verfügen, soweit keine weiteren Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts oder einer Behörde gegen Sie vorliegen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    26. Jk
      says:

      Guten Tag!
      Ich habe gestern und heute versucht eine Bescheinigung zu erhalten. Ich benötige diese dringend und habe noch nichts erhalten und kann auch niemanden telefonisch erreichen.
      Bitte um kurze Rückmeldung bevorzugt mit Bescheinigung, da es sehr dringend ist.
      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        leider bestehen zur Zeit technische Probleme die einen Versand der Bescheinigungen unmöglich machen. Wir arbeiten daran diese zu beheben und werden die Bescheinigungen danach schnellstmöglich versenden. Ich bitte um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    27. Mike D. .
      says:

      Moin habe eine Lohnpfändung und ein p Konto bis 1622 Euro.und habe dieses Jahr Privatinsolvenz angemeldet und läuft auch schon. Da ich aber mehr Geld ausbezahlt bekommen nach meiner Lohnpfändung zwischen 1700 und 1800 Euro darf ich leider nur die 1622 Euro abheben. Gibt es eine Möglichkeit doch an das Geld zu kommen? Konto Pfändung besteht nicht.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr D.,

        in der Privatinsolvenz besteht eine sogenannte Abtretungserklärung, also eine Verpflichtung, das gesamte pfändbare Einkommen der Insolvenzmasse zufließen zu lassen.
        Daher sollte der pfändbare Betrag nicht abgehoben werden, sondern dem Insolvenzverwalter überwiesen werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    28. D.  E.
      says:

      Guten Tag,

      soweit ich weiß, wird mein Gehalt direkt beim Arbeitgeber durch den Insolvenzverwalter abgeführt. Daher habe ich während des Insolvenzverfahens kein P-Konto geführt und nur ein normales Girokonto. Es gab auch nie Probleme bisher. Der Insolvenzverwalter hat das Konto meines Wissens nach komplett freigegeben. Ich bin bereits in der Wohlverhaltensphase, da das Insolvenzverfahren nun aufgehoben wurde. Meine Frage: Ich erwarte von einem Freund 500€, um mein Auto reparieren zu lassen, die er mir per Überweisung geschickt hat. Ist das Geld weg bzw wird das direkt zum Treuehändler umgeleitet oder bekomme ich das Geld auf mein Konto (kein P-Konto!!) überwiesen, welchen freigegeben ist? MfG

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        bei einem freigegebenen Konto dürfte keine Pfändung drohen. Zudem dürfen Sie Geldgeschenke in der Wohlverhaltensphase ohnehin behalten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    29. Jonas B.
      says:

      Guten Tag,

      Ich habe ein P-Konto. Und überlege jetzt in die Privatinsolvenz notgedrungen zusätzlich zu gehen. Arbeite bei einer Zeitarbeitstsfirma. Spielen die Arbeitgeber da mit? Habe erst angefangen dort zu arbeiten.
      MFG

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Bruns,

        grundsätzlich ist die Insolvenz kein Kündigungsgrund. In der Regel muss man also nicht befürchten, deswegen eine Kündigung zu erhalten.
        In der Probezeit kann man jedoch auch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, somit kann natürlich nicht garantiert werden, die wie der Arbeitgeber reagiert.
        Die Insolvenz bedeutet etwas zusätzlichen Aufwand, da der Arbeitgeber die pfändbaren Beträge ermitteln muss. In der Regel sind Arbeitgeber jedoch verständnisvoll. Eine Ausnahme besteht bei sehr wenigen Berufen, beispielsweise wenn die Tätigkeit mit regelmäßigem Zugriff auf Bargeld oder Konten einhergeht.
        Gerne biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, in der wir auch genauer auf diese Frage eingehen. Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung gerne unter 0221 – 6777 0055 an.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    30. Dominik N.
      says:

      Guten Tag Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

      ich habe folgende Situation.

      Mein P Konto wurde mir von meiner Bank ordentlich gekündigt zum 30.06 und mein Restguthaben was ich normalerweise immer mit in den Folgemonat nehme, wurde zum 08.07 an den Gläubiger mit entsprechendem Pfändungsbeschluss überwiesen. Ist dieses so rechtens?

      Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im voraus

      Schöne Grüße

      Dominik Neuber

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Neuber,

        vielen Dank für Ihre Frage. Falls es sich um das einzige Konto handelt, also kein Konto bei einer anderen Bank besteht, so ist die Kündigung unzulässig.
        Sie haben zumindest Anspruch auf ein Basiskonto, welches auch als P-Konto geführt werden kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    31. Mario K.
      says:

      Hallo,ich bin seit 2018 in Privatisolvenz brauch ich noch p-konto

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Kolarek,

        ein P-Konto vereinfacht bestimmte Dinge insbesondere bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In der Wohlverhaltensphase benötigen Sie das P-Konto nicht unbedingt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    32. Bender
      says:

      Guten Tag,

      ich bin seit 2017 in der Privatinsolvenz.
      Mein Konto ist laut Rückfrage noch immer ein P-Konto. Nun kam es das Abbuchungen trotz Guthaben nicht ausgeführt bzw überwiesen wurden. Die Bank teilte mir mit das ich diese P-Kontp aufheben könne, wenn ich ein entsprechendes Schreiben an die Bank sende.

      Meine Frage:

      Kann mir mein Guthaben,welches über der Freigrenze liegt, von Bank oder Insolvenzverwalter eingezogen werden oder bleibt es auf meinem Konto zur eigenen Verfügung da ich seit 2017 auch in der Wohlverhaltensphase bin? Habe Angst das dann mein Geld weg ist welches ich angespart habe…

      Vielen Dank vorab

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wenn keine Pfändung mehr auf dem Konto lastet, müssten Sie auch über das Geld verfügen können, welches den Freibetrag übersteigt. Dies sollten Sie mit der Bank klären.
        In der Wohlverhaltensphase dürfen Sie wieder Geld ansparen, dieses ist auch nach Aufhebung des P-Kontos nicht pfändbar.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    33. Lutz S. .
      says:

      Hallo, wie sieht es eigentlich aus, wenn das Gericht das Privatinsolvenzferfahren aufgehoben hat und man sich in der Wohlverhltensphase befindet? Darf die Bank bei einem P-Konto noch Guthaben an den Insolvenzverwalter abtreten? Vielen Dank

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        grundsätzlich wird nach Aufhebung des Verfahrens kein Geld an den Insolvenzverwalter abgeführt.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    34. Matthias
      says:

      Hallo, ich habe u.A. eine Lohn-und Kontopfändung und bin gerade dabei, die Privatinsolvenz vorzubereiten.
      Aktuell bleiben mir also nur 1178,-€ zum leben.

      Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bleiben mir dann weiterhin nur die 1178,-€ oder bekomme ich Zugriff auf das unpfändbare Einkommen? Mein Nettolohn beträgt eigentlich um die 2400,-€ (Zuschläge sind im Lohn enthalten).

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich gilt auch im Insolvenzverfahren, dass Ihnen zumindest der aktuelle Pfändungsfreibetrag zusteht. Jedes darüber liegende Vermögen treten Sie an den Insolvenzverwalter/Treuhänder als Insolvenzmasse ab (vgl. § 287 Abs. 2 InsO). Bestimmtes Einkommen wird nicht oder nur teilweise von der Pfändung erfasst, wie etwa Ausgleich für Überstunden oder Weihnachtsgelder (vgl. z.B. §§ 36 InsO, 850a ZPO).

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    35. Corina K.
      says:

      Hallo,
      ich befinde mich seit vier Monaten in der Privatinsolvenz. Der Insolvenzverwalter pfändet 223 Euro direkt beim Arbeitgeber.
      Muss ich jetzt weiterhin ein P Konto führen, oder kann ich es umwandeln lassen, da ja eh beim Arbeitgeber gepfändet wird?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Kasolowsky,

        ich würde Ihnen empfehlen, das P-Konto nur dann wieder in ein normales Konto umzuwandeln, wenn der Insolvenzverwalter die Freigabe des Kontos erklärt hat. Ansonsten könnte vor Beginn der Wohlverhaltensperiode das Risiko bestehen, dass das Guthaben auf dem Konto gepfändet wird.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    36. Cem
      says:

      Hallo,

      Ich bin in der Insolvenz und mein Arbeitgeber drückt ja schon ein Teil von meinem Gehalt an mein Insolvenzverwalter doch trotz dessen bleibt mehr Geld auf dem Konto als Freibetrag. Ich habe letzten Monat also im März meine freigrenze schon ausgenutzt doch auf dem Konto ist ja noch Geld drauf von den vorherigen Monaten diesen Monat habe ich keine Einnahmen auf mein Konto doch seit dem 01.05 kann ich nicht auf das Geld zugreifen auch nicht auf den Freibetrag normalerweise wird es doch zum jeden ersten jeden monates freigeschaltet doch diesen monat habe ich kein zugriff auf mein geld.
      Zweite frage kann ich beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag stellen das ich auf mein komplettes Guthaben verfügen kann weil mein Gehalt wird ja schon gepfändet.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        das Mitnehmen von Beträgen in den nächsten Monat ist zwar möglich, aber es muss dann im Folgemonat abgehoben werden. Wenn es sich um Einkommen aus dem März handelt, wird dies im Mai leider abgeführt. Da im April keine Beträge auf dem Konto eingegangen sind, muss es sich ja um die Beträge aus März handeln.

        Wenn auf dem Konto nur pfändungsfreie Beträge eingehen, so kann ein Antrag auf Unpfändbarkeit des Guthabens gemäß § 850l ZPO beim zuständigen Gericht gestellt werden. So ließe sich die oben genannte Problematik vermeiden. Der Antrag ist möglich, wenn sechs Monate lang nur unpfändbare Beträge auf das Konto eingezahlt wurden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    37. Georg
      says:

      Hallo,

      ich bin seit 2016 in der Privatinsolvenz und bekomme seit 10 Jahren eine EM-Rente.
      Diese war zwecks Prüfung ( Gutachten / Reha ) für ein Jahr ausgesetzt.
      Nach erneuter Bestätigung der EM-Rente gab es jetzt für das verstrichene Jahr die Renten-Nachzahlung von 10000 €.
      Das übersteigt natürlich um einiges den Freibetrag des P-Kontos.
      Da das Geld “meine” Rente ist – die, wenn sie monatlich gezahlt worden wäre niemals den Freibetrag überschritten hätte,
      gehe ich davon aus, dass mir das Geld auch zusteht – alleine schon um Rückstände aus dem vergangenen Jahr zu beseitigen.
      Meine Insolvenzverwalterin habe ich bereits angeschrieben – die muckt sich bisher aber leider nicht.
      Was muss ich tun, Wie komme ich an “mein” Geld !?

      Gruß und vielen Dank,
      Georg

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        gegenüber der Insolvenzverwalterin sollten Sie darlegen, dass es sich um Beträge handelt, die für die 12 Monate des vergangenen Jahres gezahlt worden und somit auf diese Monate aufzuteilen sind.
        Wenn diese nicht antwortet, sollten Sie das zuständige Insolvenzgericht kontaktieren und hier eine Freigabe des Betrags verlangen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    38. Christian
      says:

      Gute Tag,
      ich bin in der Regelinsolvenz und habe ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, dass das Verfahren aufgehoben wurde und mein Insolvenzverwalter nun zum Treuhänder bestellt wurde.
      Für mein P-Konto müsste dieses doch nun bedeuten, dass mir alle Geldeingänge zur Verfügung stehen, auch die oberhalb der Pfändungsfreigrenze? Wie muss ich vorgehen, damit die Bank dieses realisiert? Reichte es der Bank einen Aufhebungsbeschluss des Insolvenzgerichts zu schicken?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        nein, das pfändbare Einkommen fließt weiterhin in die Insolvenzmasse, auch wenn das Verfahren aufgehoben wurde. Die Laufzeit der Abtretungserklärung des pfändbaren Einkommens endet erst mit Ende der Wohlverhaltensphase.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    39. Raednitz
      says:

      Muss ich alle Gelder vom insolvenzberater freischaltan lassen,selbst wenn diese unter dem freibetrag liegen?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        in der Insolvenz wendet sich in der Regel der Insolvenzverwalter an Ihren Arbeitgeber, so dass die pfändbaren Beträge direkt an den Insolvenzverwalter überwiesen werden. Sie erhalten nur die unpfändbaren Beträge, diese müssen nicht extra freigegeben werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    40. Daniel W.
      says:

      Hallo
      Ich möchte mein Konto auflösen und zu einer anderen Bank wechseln!
      Was geschieht mit meinem Guthaben wo ich jetzt habe?
      Ich habe 2017 Insolvenz

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Walter,

        Sie können das Guthaben abheben. Sofern Sie in der Wohlverhaltensphase sind, dürfen Sie Ersparnisse bilden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    41. Peter K.
      says:

      Hallo bin seit Mitte 2014 in der Privatinsolvenz und habe ein Pkonto jetzt wollte ich fragen ob ich das Pkonto umwandeln kann oder ob ich noch warten muss LG Peter

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr Klaus,

        Sie können das Konto umwandeln, allerdings müssen Sie dann beachten, dass ggf. aufgrund neu entstandener Forderungen oder wegen nicht von der Restschuldbefreiung umfasster Forderungen eine Kontopfändung durchgeführt werden könnte.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    42. Katja
      says:

      Hallo,
      ich bin seit September in der Privatinsolvenz und habe ein P-Konto. Mein Lohn wird gepfändet und ich habe einen Beschluss vom Amtsgericht, dass ich über den gesamten restlichen Lohn verfügen darf (mein Freibetrag +Kind). Nun gibt es ständig Probleme mit der Freigabe Anfang des Monats (muss eine nette Dame separat freischalten) und Lastschriften können nicht abgehen.
      Kann ich das P-Konto wieder zum Girokonto problemlos umwandeln lassen ohne Probleme zu bekommen? Wie gesagt mein Lohn wird gepfändet.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        eigentlich sollte die Bank die P-Konto-Bescheinigung problemlos akzeptieren.
        Wenn nur eine Lohn- und keine Kontopfändung vorliegt, brauchen Sie theoretisch kein P-Konto. Aber es besteht dann das Risiko, dass ein Gläubiger spontan eine Kontopfändung durchführt. Das gesamte Guthaben wäre dann in Gefahr.

        Mit freundlichen Grüßen

        Andre Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    43. Daniel
      says:

      Habe bei der Targobank nachgefragt ob Girokonto in ein Pkonto umgewandelt werden kann.Aber weil ich mit meinen Dispo sehr im Minus bin und den Insolvenzantrag schon eingereicht habe.Wurde mir gesagt der Insolvenzverwalter würde das machen.Aber da wird doch bei Insolenzeröffnung mein Konto gepfändet? Was soll ich machen?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        Sie haben grundsätzlich jederzeit einen Anspruch gegen die Bank auf Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto, welches spätestens am vierten Geschäftstag nach Beantragung umgewandelt sein muss. Dies gilt auch dann, wenn ein Insolvenzverfahren bevorsteht oder Sie sich bereits in einem solchen befinden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    44. Toni
      says:

      mein Insolvenzverwalter möchte mir “vorsorglich” das Verfügungs- und Verwertungsrecht an meinem P-Konto ( insbesondere an eventuellen pfändbare Beträge ,die nicht von den Pfändungsbeschränkungen gemäß § 850 ZPO erfasst werden) aus dem Insolvenzbeschlag, frei geben .
      was mir stutzig macht er möchte das ich sein schreiben als erhalten/gelesen , unterschreibe und zurück schicken ,ich meine wenn das eine normale Formalität ist warum muss ich das bestätigen ?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihre Frage. Auch nach der Freigabe des Kontos besteht die Verpflichtung, pfändbares Einkommen an die Insolvenzmasse abzuführen (Abtretungserklärung) weiter. Vermutlich möchte der Insolvenzverwalter Sie noch einmal darauf hinweisen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    45. Dagmar B.
      says:

      Guten Tag .. ich habe diesen Monat Weihnachtsgeld bekommen .. mein Insolvenz Berater hat 1770 Euro gepfändet .. ich habe 1178 Euro bekommen Es wird mir insgesamt 3000 Euro gepfändet, ich war bei der Sparkasse die haben mir gesagt für das restliche Guthaben vom Konto muss der Insolvenz Verwalter eine Freigabe geben .. ich habe das auch so geschrieben bekomme aber keine Antwort? Habe ich nicht ein Anspruch von 500 Euro vom Weihnachtsgeld?
      Bin do ratlos ?? Danke lg Frau Birkenfeld

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Birkenfeld,

        in der Tat müssen Ihnen 500 Euro vom Weihnachtsgeld belassen werden. Allerdings gibt die Bank das Geld nicht automatisch frei. Hierfür müssen Sie beim zuständigen Insolvenzgericht eine Freigabe beantragen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    46. Jasmin M.
      says:

      Ich bin in der Insolvenz. Bei meinem Arbeitgeber wird also bereits der pfändbare Betrag an meinen Insolvenzberater abgeführt.
      Was muss ich tun, um bei meiner Bank trotz P-Konto das volle Nettogehalt ausbezahlt zu bekommen? Eine Pfändung auf dem Konto liegt ja nicht vor.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Mertens,

        um Zugriff auf das volle unpfändbare Einkommen zu erhalten, müssen Sie sich ans Insolvenzgericht wenden und die Einkommensabrechnungen der letzten Monate vorlegen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    47. Normen
      says:

      Guten Tag, meine Frage:
      Darf mein Insolvenzverwalter vom Lohn und gleichzeitig vom P-Konto pfänden?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich ist eine Lohnpfändung auch bei bestehendem P-Konto möglich, natürlich nur bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrags. In diesem Fall wäre eine zusätzliche Pfändung vom P-Konto erfolglos.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    48. Jaqueline
      says:

      Guten Tag,
      wenn ich nach der Insolvenz mein P Konto wider auflöse, wird es dann auch aus der Schufa gelöscht? Oder nach einer bestimmten Zeit?
      Danke

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        den Eintrag über die Existenz des P-Kontos löscht die Schufa meines Wissens relativ zügig nach Umwandlung in ein normales Konto. Der Eintrag über die Restschuldbefreiung bleibt allerdings drei Jahre bestehen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    49. Alexander B.
      says:

      Guten Tag, ist es notwendig oder ratsam, auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein P-Konto zu belassen? Das ist doch bzgl. Schufa und dem Umgang mit den Banken sehr nachteilig oder?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wir empfehlen unseren Mandanten ein Pfändungsschutzkonto für die Zeit der Insolvenz zu führen. Dies vereinfacht die Abwicklung mit dem Treuhänder deutlich. Selbstverständlich sind Sie dazu nicht verpflichtet und können auch ein Guthabenkonto führen, welches vom Verwalter freigegeben werden muss.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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