Gilt der Widerrufsjoker auch für Leasingverträge?

Ja, der Widerrufsjoker sticht auch bei Leasingverträgen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um ein sog. Finanzierungsleasing handelt. Dies ist der Fall, wenn der Leasinggeber das Fahrzeug lediglich finanziert, aber es nicht Instand halten muss oder das Nutzungsrisiko trägt. Dies dürfte bei den allermeisten Verträgen zutreffen. Das Verfahren verläuft genau wie bei dem Widerruf einer Autofinanzierung. Der Leasinggeber erhält das gebrauchte Fahrzeug zurück und muss im Gegenzug die Anzahlung sowie alle Raten abzüglich der Finanzierungszinsen zurückzahlen. Warum der Widerruf eine lukrative Alternative zum Verkauf des Leasingautos ist, können Sie bei Interesse vertiefend in einem unserer News-Artikel nachlesen.

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