Auto behalten auch in der Wohlverhaltensphase
Guten Tag,
ich habe ein Auto, welches mir in der Insolvenzphase nicht weg genommen wurde, da ich es für die Fahrten zur Arbeit brauchte. Nun ist die Insolvenz aufgehoben worden und ich befinde mich jetzt in der Wohlverhaltenphase . Meine Frage ist jetzt, kann ich das Auto weiter behalten oder kann mir der Treuhänder das Auto noch weg nehmen? Ich gehe demnächst in Altersrente. Vielen Dank:
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Der Treuhänder kann von Ihnen (bis auf wenige Ausnahme) nur den pfändbaren Teil einfordern. Eine Pfändung des Kraftfahrzeuges wird durch den Treuhänder nicht durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt