Gilt der Widerruf von Autokrediten auch bei gebrauchten Fahrzeugen?

Ja. Die Möglichkeit des Widerrufs besteht auch bei gebrauchten Fahrzeugen. Denn hier richtet sich die Auflösung in primär gegen den Darlehensvertrag, entscheidend ist daher allein, dass dieser eine fehlerhafte Widerrufsinformation enthält. Wird der Darlehensvertrag zu Fall gebracht, entfällt auch die Bindung an den damit verbundenen Kaufvertrag. Was mit dem Kredit tatsächlich finanziert wurde, ein Neuwagen, ein Gebrauchtfahrzeug oder etwa eine Photovoltaikanlage spielt im Rahmen des Widerrufsrechts eine untergeordnete Rolle. Zu berücksichtigen sind alleine einige Änderungen in den Berechnungsgrundsätzen bei der Rückabwicklung.

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