Unsere Prinzipien – KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Insolvenz- und Schuldnerberatung

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    1. Anwaltliche Gewähr

    Wir gewähren Ihnen anwaltliche Hilfe, bis Sie Ihr Ziel erreichen – zu einem Festpreis: Auch wenn sich Ihr individueller Fall außerordentlich schwierig entwickelt oder besonders langwierig wird, begleiten wir Sie, bis Sie Ihr Ziel erreichen – den außergerichtlichen Vergleich oder eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auf Ihren Wunsch auch darüber hinaus. Unser Preis bleibt dabei auch bei erhöhtem Aufwand oder Langwierigkeit Ihres Falls gleich.

    2. Vergleich vor Insolvenz

    Wir geben zunächst alles, um einen Vergleich mit Ihren Gläubigern zu erreichen – gerne auch bei der Regelinsolvenz: Für unsere Mandanten versuchen wir zuerst, einen außergerichtlichen Vergleich mit ihren Gläubigern zu erreichen. Dieser bietet Ihnen gegnüber einem Insolvenzverfahren folgende Vorteile:

    1. Sie ersparen sich ein zeit- und kostenaufwändiges Insolvenzverfahren
    2. Ihre Schuldbefreiung tritt bei einer Einmalzahlung deutlich schneller ein: 10 – 14 Wochen statt 6 Jahren
    3. Schuldbefreiung trotz Forderungen, die nicht unter die Restschuldbefreiung fallen
    4. Ihr Schufa Eintrag wird bei Einmalzahlung wesentlich schneller entfernt
    5. Der außergerichtliche Vergleich ist diskreter: Ihre Entschuldung wird nicht offenbart
    6. Er ist günstiger: Sie sparen die Gerichtskosten

    Obwohl eins außergerichtliche Schuldenbereinigung im Regelinsolvenzverfahren nicht vorgesehen ist, arbeiten wir für Sie als preislich enthaltene Zusatzleistung einen Plan aus, um die kleine Chance einer außergerichtliche Einigung nach Möglichkeit nicht ungenutzt zu lassen
    Ein Vergleich ist erfolgversprechend, wenn Sie Ihren Gläubigern mindestens eine Befriedigungsquote von etwa 25 % anbieten können. Dabei müssen Sie auch beachten, dass Ihnen genug Einkünfte für eine angemessene Lebensführung verbleiben. Ob für Sie ein Vergleich in Betracht kommt ist deshalb eine Einzelfallentscheidung – gerne beraten wir Sie hierzu bei einem persönlichen Gespräch.

    3. Preistransparenz

    Unsere Preise sind Festpreise, die auch bei erhöhtem Arbeits- und Beratungsaufwand gleich bleiben: Auch wenn sich Ihr individueller Fall außerordentlich schwierig entwickelt oder besonders langwierig wird, begleiten wir Sie, bis Sie Ihr Ziel erreichen – den außergerichtlichen Vergleich oder eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

    Sehen Sie hierzu unser Video

    Auf Basis von Beratungshilfe begleiten wir Ihre Entschuldung völlig kostenfrei.

    Sehen Sie hierzu unser Video

    Ebenso ist eine ausführliche Erstberatung durch unsere Kanzlei für Sie unverbindlich und kostenlos.

    4. Vier-Augen-Prinzip

    Durch unsere anwaltlichen Zusatzleistungen schützen wir Sie vor einer Versagung der Restschuldbefreiung: Einfache formelle Fehler können dazu führen. Durch die Beratung eines Rechtsanwalts werden Sie grundsätzlich das erforderliche getan haben, um auch bei Antragsfehlern Ihre Restschuldbefreiung nicht zu gefährden (AG Mönchengladbach NZI 2003, 221).

    5. Schnelligkeit

    Eine Wartezeit sehen wir nicht vor: Bei der Entschuldung einer Privatperson benötigen wir vom Zeitpunkt unserer Beauftragung bis zur Übermittlung aller Unterlagen an das Insolvenzgericht regelmäßig 6 Wochen. Das ist unser entscheidender Vorteil gegenüber öffentlichen Schuldenberatungen. Diese gewähren wegen ihrer hohen Auslastung einen ersten Beratungstermin regelmäßig erst nach 6 bis 9 Monaten und benötigen regelmäßig 1 bis 2 Jahre, bis Ihr Antrag fertig ist. Mit uns tritt Ihre Entschuldung erheblich schneller ein und Sie sind schneller vor den Pfändungen Ihrer Gläubiger geschützt.

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