Im Insolvenzplanverfahren:
- beraten wir Sie umfassend bei einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch oder einem persönlichen Termin in unserer Kanzlei
- weisen Ihnen Ihren einen individuellen Betreuer Ihres Insolvenzplans zu
- führen ein Kick-off Meeting in unserer Kanzlei (oder bei einem Telefonat oder einer Skype-Konferenz) durch
- erstellen wir dabei als spezialisierte Kanzlei mit dem Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht Ihren individuellen Entschuldungsplan – wir legen alle Schritten des Insolvenzplans fest. Wir gehen bei einem Insolvenzplan äußerst strukturiert vor: Sie werden wissen, wann mit dem Abschluss eines jeden Schrittes zu rechnen ist
- unterbreiten Ihren Gläubigern einen vorbereitenden Vergleichsvorschlag
- erstellen einen vorbereitenden Insolvenzantrag
- stellen die Eröffnung des vorbereitenden Insolvenzverfahrens sicher
- erstellen ihren individuellen Insolvenzplan
- stimmen den Insolvenzplan mit dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter ab
- holen die Zustimmung Ihrer Gläubiger ein
- organisieren den Abstimmungstermin
- nehmen den Abstimmungstermin bei Ihrem Insolvenzgericht vor Ort wahr
- überwachen Ihre Restschuldbefreiung und vorzeitige Beendung des Insolvenzverfahrens
- im Anschluss führen wir eine Abschlussberatung durch, bei der Ihnen das weitere Vorgehen erläutert und auf Ihre Fragen eingegangen wird.
Zusätzlich werden wir
- Ihren Insolvenzplan auf Schlüssigkeit überprüfen (Vier-Augen-Prinzip)
- für Sie Abfragen bei Ihren Gläubigern zwecks Überprüfung aller wichtigen Angaben wie Forderungsstände, Abtretungen, Verzichtsanzeigen oder Vertreterwechsel durchführen
- Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa, Boniversum und ICD (§ 34 BDSG) vornehmen, um ggf. vergessene Gläubiger zu ermitteln
Unser hierfür anfallendes anwaltliche Honorar ist ein einmaliger Pauschalbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden der Planbetrag sowie das Honorar des Insolvenzverwalters nur im Erfolgsfall des Insolvenzplans zu zahlen sein.
Die Honorartragung erfolgt als Einmalzahlung oder in drei Raten:
- Rate: Erstes Tätigwerden
- Rate: Erstellung des Insolvenzplans
- Rate: Abstimmungstermin