Strafbefehl bekommen – Was tun?

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    Was ist ein Strafbefehl?

    Ein Strafbefehl ist die vom Strafgericht gegenüber dem Beschuldigten ausgesprochene Strafe nach einer begangenen Straftat, ohne dass hierüber grundsätzlich eine Hauptverhandlung stattgefunden hat. Dies geschieht, wenn die Staatsanwaltschaft den angeklagten Sachverhalt für eindeutig strafwürdig hält und den Strafbefehl beim Gericht beantragt. Es handelt sich um ein verkürztes Strafverfahren, bei dem nach Aktenlage entschieden wird. Es kommt nur bei Delikten in Frage, bei denen dem Täter  eine geringe kriminelle Energie vorgeworfen wird.

    Der folgende Beitrag erläutert Ihnen, was bei einem Strafbefehl genau passiert, ob der Strafbefehl eine Straftat ist, was ein Strafbefehl kostet und wie Sie sich gegen einen ergangenen Strafbefehl wehren können.

    Ilja Ruvinskij ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als erfahrener Strafverteidiger vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit Beschuldigte in Strafverfahren.

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    Was passiert bei einem Strafbefehl?

    Bei einem Strafbefehl wird der Täter – auch Angeschuldigte oder Beschuldigter genannt – grundsätzlich ohne Hauptverhandlung bestraft. Ausnahmsweise kann ein Strafbefehl auch nach bereits eröffneter Hauptverhandlung ergehen (§ 408a StPO). Der Strafbefehl wird auf Betreiben der Staatsanwaltschaft hin erlassen. Dies wird beantragt, wenn es um Vergehen, also Taten geringerer Schwere geht. Eine sehr große Zahl der Strafverfahren endet mit einem Strafbefehl, da Gerichte anderenfalls überlastet wären. Auch für den Beschuldigten kann der Strafbefehl vorteilhaft sein, so erspart es ihm oder ihr die Belastung einer Hauptverhandlung mit Verlesung der Anklage, Beweisaufnahme, Plädoyers und Urteilsverkündung. Stuft die Staatsanwaltschaft nach Abschluss ihrer Ermittlungen die Tat des Beschuldigten als eindeutige Straftat ein, beantragt sie beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls. Der zur Entscheidung berufene Richter hat drei Entscheidungsmöglichkeiten:

    • Hält der Richter den Beschuldigten für nicht hinreichend verdächtig, lehnt er den Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft ab.
    • Hält der Richter eine Hauptverhandlung für erforderlich oder möchte er von der beantragten Sanktion der Staatsanwaltschaft abweichen und besteht diese weiterhin hierauf, dann wird eine Hauptverhandlung anberaumt.
    • Stellen sich beim Richter keine rechtlichen Bedenken ein, so entspricht er dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

    Der Strafbefehl kann mehrere Strafen nebeneinander vorsehen. So kann im Strafbefehl z.B.

    • eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr auf Bewährung
    • eine Verwarnung, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis

    festgesetzt werden.

    Eine Freiheitsstrafe darf jedoch nur angeordnet werden, wenn der Beschuldigte einen Verteidiger hat (§ 407 Abs. 2 Satz 2 StPO).

    Ist ein Strafbefehl eine Straftat?

    Der Strafbefehl ist die Reaktion des Staates auf ein unter Strafe gestelltes Verhalten des Täters. Wird gegen ein Strafgesetz verstoßen und wird dieser Verstoß durch einen Strafbefehl sanktioniert, so spricht dann man von einer Straftat. Strafbefehl und die Tat sind also voneinander getrennt zu betrachten.

    Eine Geld- und Freiheitsstrafe wird ins Bundeszentralregister eingetragen und gespeichert. Als vorbestraft gilt man dann aber noch nicht. Als vorbestraft gilt man, wenn die Strafe ins polizeiliche Führungszeugnis gelangt (§ 53 BZRG). Dies setzt voraus, dass die Strafe mindestens 91 Tagessätze bzw. 91 Tage Freiheitsstrafe erreicht hat (§ 32 BZRG). Es gibt aber auch Löschfristen.

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    Was kostet ein Strafbefehl?

    Ein Strafbefehl kann entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festsetzen.

    Die Höhe der Geldstrafe bemisst sich anhand der Zahl und der Höhe der Tagesssätze. Die Zahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Schuld und die Höhe des Tagessatzes wird anhand des Einkommens des Täters bestimmt. Maximal können 360 Tagessätze als Geldstrafe angeordnet werden. Multipliziert man die Zahl der Tagessätze mit der Höhe des Tagessatzes ergibt sich Geldstrafe (z.B. 60 Tagessätze zu 100 Euro Tagessatzhöhe ergeben eine Gesamtgeldstrafe von 6.000 Euro).

    Wird eine Freiheitsstrafe ausgesprochen, so ist die Obergrenze 1 Jahr und die Untergrenze 6 Monate. Die Freiheitsstrafe im Rahmen eines Strafbefehls wird immer zur Bewährung ausgesetzt.

    Wie kann ich mich gegen einen Strafbefehl wehren?

    Gegen einen Strafbefehl kann der Beschuldigte Einspruch erheben. Dies hat innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls zu erfolgen. Hierüber wird auch förmlich im Schreiben belehrt. Bei einem rechtzeitigen Einspruch wird ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Seien Sie als Beschuldigter vorsichtig mit Ihren Äußerungen. Sie können Ihnen wie ein Boomerang entgegen kommen und zum Nachteil gereichen. Daher sollte das Verfassen eines Einspruchs unbedingt einem auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisierten Rechtsanwalt überlassen werden. Anderenfalls drohen Sie sich unbewusst selbst zu überführen. Die wichtigste Regel im Strafrecht ist „Schweigen“ und sich mit dem Rechtsanwalt abstimmen.

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