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Vollmacht Partnery

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  • Der Partnery Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101603 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) wird sowohl Vollmacht zur
    außergerichtlichen Vertretung in allen zivil-, verwaltungs-, straf- und sozialrechtlichen Angelegenheiten als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in diesem Zusammenhang in allen Instanzen erteilt.

    Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

    1. Vertretung in zivil-. sozial-, straf- sowie verwaltungsrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz

    2. Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis sowie die Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln

    3. Vertretung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren, insb. Verfahren vor staatlich anerkannten Schlichtungsstellen (z.B. Ombudsmann)

    4. Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen

    5. Anforderung von Auskünften, Vertragsunterlagen und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten unserer Mandantschaft bei Versicherungen, Banken, Behörden und sonstigen diese Daten speichernden und verarbeitenden Stellen, wobei ich den Auskunftspflichtigen hiermit von der Schweigepflicht entbinde

    6. Erstattung von Strafanzeigen

    7. Erteilung von Untervollmachten

    8. Entgegennahme von Zahlungen (Fremdgelder, Gerichtskosten etc.)


    Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 10.000.000,– Euro (Zehn Millionen) begrenzt.
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    Der Partnery Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101603 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) wird sowohl Vollmacht zur
    außergerichtlichen Vertretung in allen zivil-, verwaltungs-, straf- und sozialrechtlichen Angelegenheiten als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in diesem Zusammenhang in allen Instanzen erteilt.

    Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

    1. Vertretung in zivil-. sozial-, straf- sowie verwaltungsrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz

    2. Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis sowie die Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln

    3. Vertretung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren, insb. Verfahren vor staatlich anerkannten Schlichtungsstellen (z.B. Ombudsmann)

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    5. Anforderung von Auskünften, Vertragsunterlagen und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten unserer Mandantschaft bei Versicherungen, Banken, Behörden und sonstigen diese Daten speichernden und verarbeitenden Stellen, wobei ich den Auskunftspflichtigen hiermit von der Schweigepflicht entbinde

    6. Erstattung von Strafanzeigen

    7. Erteilung von Untervollmachten

    8. Entgegennahme von Zahlungen (Fremdgelder, Gerichtskosten etc.)


    Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 10.000.000,– Euro (Zehn Millionen) begrenzt.
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