Kölner Bordell “Pascha” meldet Insolvenz an

Kölner Bordell “Pascha” meldet Insolvenz an – Folge von Corona?

Der Chef des bekannten Kölner Bordells “Pascha” teilte mit, das Bordell habe einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Nach vielen bekannten Unternehmenspleiten infolge der Corona-Pandemie, folgt nun die, eines der größten Bordelle Europas. 

Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.

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Corona Maßnahmen treffen Bordelle schwer

Die Corona-Pandemie hat Bordelle, Prostituierte und sonstige in der Erotikbranche tätige Personen schwer getroffen. Je nach Bundesland sind nur bestimmte Tätigkeiten erlaubt, NRW und Berlin haben Sexarbeit mit Beginn der Pandemie gänzlich verboten. Andere Bundesländer erlauben nur die “private Prostitution”, verbietet aber das Betreiben von Bordellen oder vergleichbaren Einrichtungen. Viele Bordelle bangen nun um Ihre Existenz und viele Prostituierte werden in die Illegalität getrieben, um Ihre monatlichen Verbindlichkeiten stemmen zu können. 

Warum Prostitution verbieten?

Begründet werden die Verbote mit der hohen Ansteckungsgefahr. Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen können in diesem Gewerbe kaum oder gar nicht eingehalten werden. Das NRW-Gesundheitsministerium teilt mit, dass “solange es in anderen Lebensbereichen massive Restriktionen gibt, […] Lockerungen im Prostitutionsbereich schwer vorstellbar” seien. Zwar gibt es nun schrittweise Lockerungen in einigen Bundesländern. Wann ein Normalbetrieb wieder möglich sein wird, ist jedoch nicht absehbar. 

Kein Konzept zur Wiedereröffnung

Betroffene kritisieren immer wieder es geben kein ausreichendes Zukunftskonzept. Das Thema Prostution werde in der Corona-Krise tabuisiert. Obwohl die Prostitution mit dem Prostitutionsschutzgesetz 2017 mehr Schutz und Anerkennung finden sollte, wird nun gegenteiligt gehandelt. Durch die Einführung des Prositutionsschutzgesetztes sollte einer Tabuisierung der Prositution in Deutschland und dem daraus resultierenden “Ablauf im Verborgenen” entgegengewirkt werden, um Menschenhandel und Zwangsprostitution zu verhindern. Nun werden immer mehr Stimmen laut, die die Gelegenheit zu nutzen und Prostituiton in Deutschland gänzlich zu verbieten.  

Was bedeutet das für Bordellmitarbeiter?

Knapp 9.470 Prostituierte waren Ende 2019 in NRW offiziell angemeldet. Das teilte das Land Mitte 2020 mit. Neben den Prostituierten sind jedoch auch sonstige Bordell Mitarbeiter von dem Einnahmeausfall betroffen. Beim Pascha sind die Prostituierten selbstständig tätig, jedoch gibt es rund 60 Angestellte wie Köche, Masseure oder Handwerker, die bezahlt werden müssen. Zu diesen Kosten kommen die laufenden Kosten wie Strom, Miete und Heizkosten, die ebenfalls nicht beglichen werden können. 

Bundesverband legt Hygienekonzept vor

Der Bundesverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen legte bereits im Mai 2020 ein Hygienekonzept vor, das eine schrittweise Wiedereröffnung der Bordelle ermöglichen sollte. Dieses Konzept wurde jedoch abgelehnt. Nur schrittweise dürfen einzelne Einrichtungen wieder öffnen. 

Ein Ende der Restriktionen ist nicht absehbar. Rücklagen vieler Unternehmer, so auch der Bordelle, sind aufgebraucht. Ein Finanzkonzept zur Überbrückung des Einnahmeausfalls lässt sich wegen der fehlenden Absehbarkeit, wann die Maßnahmen enden werden, nicht erstellen. Für viele in der Branche bedeutet das: Insolvenz. So nun auch für das Pascha.

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