Arbeitsausfall wegen Corona – Als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen
Die gesundheitlichen Gefahren des sich ausbreitenden Corona-Virus und der dadurch ausgelösten „COVID-19“-Erkrankung sind mittlerweile weitgehend bekannt. Auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen werden drastische Einbußen für viele Unternehmen erwartet. Insofern ist davon auszugehen, dass Betriebe vermehrt auf staatliche Hilfe angewiesen sein werden.
“Es ist die Bazooka”, sagte diesbezüglich Olaf Scholz (SPD) jüngst über ein zusammen mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgestelltes Hilfspaket gegen die Folgen der Coronakrise, welches insbesondere eine Erleichterung bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld vorsieht. Vor kurzem ist dieses rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getreten (mehr dazu hier).
Das Kurzarbeitergeld bietet Unternehmern grundsätzlich eine Möglichkeit, wirtschaftlich schwierige Zeiten, die Kurzarbeit erfordern, mit staatlicher Hilfe zu überbrücken – in den Zeiten von Corona sicher eine dringend benötigte und häufig genutzte Vorgehensweise.
Wie Sie das Kurzarbeitergeld beantragen und berechen können und wie sich die Gesetzesänderung im Hinblick auf die Coronakrise auswirkt erfahren Sie in diesem Artikel.
Eine Freundin von mir hat jetzt weniger Arbeitsstunde und denkt über Kurzarbeit nach. Ich werde ihr diesen Beitrag schicken, weil er viele gute Tipps enthält. Das ist gut zu lernen, dass die vom Arbeitsausfall Betroffene auf 10% abgesenkt werden soll.