Welche Maßnahmen gibt es, um Zombie-Unternehmen zu verhindern?
Bislang galt im Rahmen von Überschuldungssituationen, Insolvenzen oder Sanierungen stets der Grundsatz: Je früher desto besser! Je früher ein Unternehmen also versucht die insolvenzrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Sanierung gelingt. Durch die Aussetzung der Antragspflicht wird das jedoch gerade verhindert.
Unterscheiden zwischen Zahlungsfähigkeit und Überlebensfähigkeit
Experten raten daher, als Unternehmer stets zu differenzieren: Ist mein Unternehmen vorübergehend zahlungsunfähig oder haben wir die Grenze der Überlebensfähigkeit schon überschritten? Durch die Aussetzung der Antragspflicht allein lassen sich die Probleme vieler Unternehmen nicht lösen. Einige verlangen daher eine eindeutige Haftungsregelung, um zu verhindern, dass Geschäftsführer zu Lasten Ihrer Gläubiger weit über die Belastbarkeitsgrenze des Unternehmens hinaus neue Verbindlichkeiten eingehen.
Unternehmen die vorher schon nicht Überlebensfähig waren
Möchte ein Unternehmen sich auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht berufen, muss die Insolvenzreife durch die Corona-Pandemie verursacht worden sein. Gänzlich ausgeschlossen von der Aussetzung der Antragspflicht sind also solche Unternehmen, die schon vor dem Corona-Ausbruch zahlungsunfähig waren.
Probleme ergeben sich jedoch bei solchen Unternehmen, die vor der Pandemie zwar noch nicht zahlungsunfähig, aber bereits absehbar war, dass diese Unternehmen langfristig nicht überlebensfähig sein werden. Hier ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten. Nach dem Gesetz zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie sind auch solche Unternehmen, die schon vorher “auf der Kippe” standen von der Antragspflicht befreit, was aus Aspekten des Gläubigerschutzes stark kritisiert wird.
Worauf Sie als Geschäftsführer achten sollten
Doch was können Sie als Geschäftsführer tun und worauf sollten Sie achten? Zuerst einmal bedeutet die Aussetzung der Antragspflicht und die voraussichtliche Verlängerung für Sie: Zeit! Die Regierung gibt Ihnen damit mehr Zeit zu erwägen, ob Ihr Unternehmen nur vorübergehend zahlungsunfähig oder dauerhaft nicht mehr überlebensfähig ist.
Auch wenn Sie nun Zeit gewinnen, sollten Sie dennoch im Hinterkopf behalten: Je früher sie handeln, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Sanierung Ihres Unternehmens erfolgreich sein wird. Sie sollte sich unabhängig von der Verlängerung der Schonfrist also frühzeitig Gedanken machen, ob und wie Sie die Krise finanziell überstehen können. Außerdem – sollten Sie feststellen, dass Ihr Unternehmen nicht überlebensfähig ist – sollten Sie frühzeitig einen Insolvenzantrag stellen, auch wenn Sie dazu aktuell gesetzlich nicht verpflichtet sind.
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