Was ist die (Vollstreckungs)Erinnerung in der Vollstreckung?
Die Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung (§ 766 ZPO) – auch Vollstreckungserinnerung oder einfach Erinnerung genannt – ist ein feststehender Begriff. Es ist für den Laien sperriger Begriff. Damit wird eine Verteidigungsmöglichkeit für jeden bezeichnet, der von einer Vollstreckung in negativer Weise betroffen ist. Damit richtet sich die Vollstreckungserinnerung als Rechtsbehelf in erster Linie an den Schuldner, der durch eine Vollstreckungsmaßnahme beschwert ist. Aber auch jeder Dritte, der durch die Vollstreckungsmaßnahme in seinen Rechten tangiert wird, kann sich mithilfe der Vollstreckungserinnerung zu Wehr setzen.
Der folgende Artikel erläutert Ihnen, wann Ihnen die Erinnerung als Verteidigungsmittel bei einer Vollstreckung helfen kann, was die Voraussetzungen sind, damit das Gericht Sie anhört und welche Fehler gerügt werden können.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!