2. Ermittlung unbekannter Gläubiger
Wir führen Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien SCHUFA, BONIVERSUM und ICD nach § 34 BDSG durch. So können auch Gläubiger ermittelt werden, die Ihnen nicht bekannt waren. Diesen Schritt führen wir innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang Ihrer Unterlagen aus.
3. Vermeidung von Vollstreckungen
Um Vollstreckungen zuvor zu kommen, werden alle Ihre Gläubiger (nach Eingang Ihrer ersten Rate) von uns kontaktiert und über den aktuellen Sachstand informiert. Auf diese Weise erfahren die Gläubiger von Ihrer aktuellen Lage. Dieses Vorgehen führt in der Regel dazu, dass die Gläubiger von weiteren Kontaktaufnahmen, gerichtlichen Verfahren oder Zwangsvollstreckungen absehen. Meistens reicht unser Schreiben aus, um die Gläubiger davon abzuhalten, weitere Maßnahmen gegen Sie einzuleiten.
4. Feststellung Ihrer Schulden
Falls der Schuldenstand nicht bekannt ist, führen wir Schuldenstandsabfragen bei allen Gläubigern durch. Die Gläubiger teilen uns alle aktuellen Forderungsstände sowie Abtretungen, eventuelle Verzichtsbereitschaften, Vertreterwechsel oder Gläubigerwechsel mit.
Dadurch kommen Sie dem häufig auftretenden Problem zuvor, dass Gläubiger auf Anfragen der Schuldner selbst nicht reagieren.
5. Einleitung des Insolvenzplanverfahrens wie einer Insolvenz
Der Insolvenzplan wird von uns wie ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Auf Grundlage aller uns zugegangener Daten erstellen wir Ihren Antrag auf Insolvenz nebst dem Antrag auf Restschuldbefreiung und einer Bescheinigung nach § 305 InsO. Zusätzlich erstellen wir für Sie einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a InsO. Ihr Fall soll vorerst ohne Aufhebens wie eine gewöhnliche Insolvenz behandelt werden.
6. Gerichtliche Beanstandungen und Termin mit dem Insolvenzverwalter
Wir übernehmen die Bearbeitung eventueller gerichtlicher Beanstandungen. Sofern ein gerichtlicher Brief bei Ihnen eingeht, sollten Sie uns diesen alsbald zukommen lassen, damit wir ihn bearbeiten können. Wir begleiten Sie dabei so lange, bis das vorbereitende Insolvenzverfahren eröffnet werden kann – unabhängig davon, wie lange das Eröffnungsverfahren läuft oder wie schwierig sich eine Beanstandung gestaltet.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt es zu einem Termin mit dem Insolvenzverwalter. Hierbei wird die Absicht, ein Insolvenzplanverfahren durchzuführen, noch immer nicht offenbart, damit Ihr Insolvenzplanverfahren wie ein normales Insolvenzverfahren eingeleitet wird.
7. Ausarbeitung des Insolvenzplans
Nach dem Termin mit dem Insolvenzverwalter und Prüfung der Gläubigerforderungen vom Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht fordern wir eine Ablichtung der Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter an. Auf ihrer Grundlage erstellen wir jetzt gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Insolvenzplan. Der Insolvenzplan wird strategisch gestaltet, um eine Kopf- und Summenmehrheit Ihrer Gläubiger herbeizuführen. Bei Zweckmäßigkeit werden die Gläubiger in rechtlich vorgesehene Gruppen eingeteilt.
Der ausgearbeitete Insolvenzplan wird Ihnen zugeleitet – er entsteht in enger Abstimmung mit jedem Mandanten und wird dem Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht erst nach Ihrer Freigabe vorgelegt.
Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
ich befinde mich seit Oktober 2019 in der Insolvenz. Die Gesamtforderungen betrugen knapp über 30.000 Euro. Nun ist es aber so, dass nicht alle Gläubiger rechtzeitig angemeldet haben. Es wurde eine Summe von 13.700 Euro im Verfahren angemeldet.
Nun kann ich durch meinen Job monatlich recht viel abzahlen (derzeit 365 Euro und ab nächsten Monat sogar 500 Euro von meinem Einkommen). Ich habe demnach vor, im Dezember diesen Jahres die noch offene Forderung mit einer Abschlusszahlung zu begleichen.
Meine Fragen: wie verhält es sich in dem Fall mit den Gläubigern, die ihre Forderungen nicht im Verfahren angemeldet haben?
Können diese die Forderungen weiterhin durchsetzen?
Wird die Restschuldbefreiung dennoch erteilt, wenn ich die Summe von 13.700 Euro bis zum Ende des Jahres komplett bezahlt habe?
Ich wäre dann nämlich erst seit zwei Jahren im Insolvenzverfahren.
Und wie verhält es sich mit den Schufa-Einträgen?
Gerne möchte ich auch gegen Ende des Jahres diesbezüglich Ihre Unterstützung in Anspruch nehmen.
Herzlichen Dank im Voraus.
Sehr geehrte Fragestellerin,
auch die Forderungen der Gläubiger, die Ihre Forderung nicht angemeldet haben, werden grundsätzlich von der Restschuldbefreiung erfasst. Die Restschuldbefreiung tritt umgehend ein, wenn Sie alle offenstehenden Posten begleichen oder zu dem für Sie gesetzlich bestimmten Zeitpunkt ein. SCHUFA-Einträge werden drei Jahre nach erteilter Restschuldbefreiung gelöscht. Sie dürfen unsere Rechtsdienstleistungen gerne in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns (0221 6777 00 55).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag,
wie berechnen sich die Kosten für das Insolvenzverfahren. Sie schreiben vom Eingang der ersten Rate…?
MfG
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Eine Übersicht über unser anwaltliches Honorar für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens finden Sie hier: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/preise/.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, meine Frau und ich haben einen Kredit bei zwei Banken, der erste Betrag beträgt 54.000 €, der zweite 12.000 €. Der Gesamtbetrag beträgt 66.000 €. Was sollen wir tun? Wir haben unsere Jobs verloren. Wir erhalten derzeit Arbeitslosengeld. Wir haben zwei Kinder. Was würden Sie uns raten? Danke im Voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme und das Schildern Ihrer Situation.
Erst einmal würde ich Ihnen ein kostenloses Erstberatungsgespräch anbieten. Dies können Sie unter 0221 – 6777 0055 vereinbaren.
Wenn zu erwarten ist, dass sich Ihre Einkommenssituation in naher Zukunft wieder bessert, könnten Sie die Banken um eine Stundung bitten.
Wenn dies jedoch nicht zu erwarten ist, könnte es empfehlenswert sein, die Zahlungen einzustellen und eine Schuldenbereinigung anzustreben. Mit einem P-Konto hätten Sie die Möglichkeit, Ihr Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe vor Pfändungen zu schützen. Aufgrund Ihrer Unterhaltspflichten könnte die Bank vermutlich nichts pfänden. Dies würde auch Ihre Verhandlungssituation für einen außergerichtlichen Vergleich verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo
Ich 25000 Euro Schulden muss ich privat Insolvenz beantragen oder kann ich es auch mit monatlicher raten abbezahlen
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich muss der Gläubiger keine Ratenzahlung akzeptieren. In der Regel wird er aber eine Ratenzahlung akzeptieren, wenn Sie den Betrag nicht in voller Höhe zahlen können.
Auch ein außergerichtlicher Vergleich mit einer deutlich reduzierten Gesamtsumme ist möglich, wenn der Gläubiger zustimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Mein Freund befindet sich in einer Privatinsolvenz und möchte mich heiraten. Trifft mich die Privatinsolvenz dann auch?
MfG Buscha, K.
Sehr geehrte Frau Buscha,
nein, die Insolvenz wird Sie in dem Fall nicht betreffen. Sie haben ja keine gemeinsamen Schulden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht