Pfändungsfreigrenze wird zum 01.07.2022 kräftig angehoben
Die Pfändungsfreibeträge werden regelmäßig angepasst. Auch zum 01.07.2022 gibt es daher wieder eine neue Version der aktuellen Pfändungstabelle. Erstmals steigt der unpfändbare Betrag dabei über die Schwelle von 1.300 Euro. Die Pfändungstabelle gibt den Betrag an, den ein Schuldner von seinem Arbeitseinkommen im Falle einer Pfändung oder einer Privatinsolvenz behalten darf. Normalerweise gibt es alle zwei Jahre eine Anhebung der Pfändungsfreigrenze. Dies ist auch aktuell in Corona-Zeiten wieder der Fall.
- In der neuen Pfändungstabelle für 2022 – 2023 steigt der monatlich pfändungsfreie Betrag auf 1.340,00 Euro.
- Dies ist eine spürbare Erhöhung um 80 Euro im Vergleich zur Pfändungstabelle der letzten zwei Jahre 2019 bis 2021.
- Durch Unterhaltspflichten erhöht sich der Pfändungsfreibetrag weiter.
- Banken und Arbeitgeber müssen bei Konto- oder Lohnpfändung die neue Pfändungsfreigrenze ab dem 1. Juli 2022 automatisch berücksichtigen.
- Gerichtlich festgesetzte Pfändungsfreibeträge müssen neu bei Gericht beantragt werden, damit die höheren Freigrenzen ab 01.07. angewendet werden.
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.
Inhalt dieser Seite:
- Anhebung der Pfändungsfreigrenze
- Pfändungstabelle 2022 im Überblick
- Deshalb wird die Pfändungstabelle angepasst
- Pfändungsrechner
- Wann und für wen die neue Pfändungstabelle gilt
- Neue P-Konto-Freibeträge
- Bedeutung der Unterhaltspflichten für den Pfändungsfreibetrag
- Ihr spezialisiertes Entschuldungsteam
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich bin in Privatinsolvenz seit Juni 2019. Unter Unterhaltspflichten für den Pfändungsfreibetrag habe 2 Kinder.( 6 Jahre Alt und 8 Monaten Alt). Ab nächstes Jahr( ab März) wird meine Schwiegermutter für 1 Jahr bei uns kommen unsere kleine Tochter zu anpassen. Sie ist in Rente ( in Rumänien) und verdient circa 400 Euro/monatlich.
Wird Sie auch unter Unterhaltspflichten berechnet?
Vielen Dank und schönen Tag
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Schwiegermutter wird bei Ihren Unterhaltspflichten grundsätzlich nicht berücksichtigte werden können.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich bin Rentner und in Privatinsolvenz .gehen dieses Jahr auf den zusatzverdienst ( liegt wegen der Pandemie bei ca 46000 )weiter arbeiten soll jetzt rückwirkend für Monat Julie und August Bei Julie ca2350 Euro mit Rente und August bei 2730 Euro mit Rente .1844,30 Euro zurück zahlen . Hatte mein Privatinsolvenz Verwalter vor der Rente bescheid gesagt das ich in Rente gehe und auf den Zusatzverdienst weiter Arbeiten gehe und hatte ihn gefragt wie ich mich da Verhalten soll . Nach ein viertel Jahr bekomme ich die Nachricht das er für die letzten drei Monate die Verdienstbescheinigung haben möchte ,hab ich ihn zugesendet. Und nun dies , ist das Rechtens wenn ich von mein Privatinsolvenz Verwalter ein Viertel Jahr lang keine Antwort erhalte wie ich mich verhalten soll ???
Sehr geehrter Fragesteller,
in der Privatinsolvenz steht das pfändbare Vermögen fest, es bestimmt sich maßgeblich nach den Pfändungsfreigrenzen. Der Insolvenzverwalter vertritt nicht Ihre Interessen, sondern die der Gläubiger. Demnach fordert Sie rechtlich gesehen nur zur Zahlung dessen auf, was von Gesetzes wegen pfändbar ist. Hier wäre eine Beratung durch einen Fachanwalt im Vorfeld besser gewesen. Ich verstehe Ihren Unmut. Allerdings ist es so, dass das Einkommen zusammengerechnet wird und grundsätzlich entsprechend der Pfändungstabelle gepfändet wird.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich bekomme eine Lohnpfändung, habe zwei Kinder und meine Ehefrau hat einen 450€ Job. Gebe ich nun 2 oder 3 Unterhaltspflichtige Personen an?
Sehr geehrter Herr B.,
Sie sind sowohl Ihren Kindern als auch Ihrer Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet, also bestehen nach Ihren Angaben insgesamt drei unterhaltsberechtigte Personen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
Mein Insolvenz Verwalter kümmert sich leider um nichts. Hilft mir noch nicht mal bei der Jahreslohnsteuerausgleich, da dieses Geld zu gunsten der Gläubiger kommen würde.
Er hatte früher immer alles über WhatsApp gemacht und sein Schriftverkehr mit meiner vollen IBAN Kontonummer als Verwendungszweck oder Akz angegeben.
Ich habe mich beim Amtsgericht beschwert und habe recht bekommen weil er den Datenschutz regeln nicht nachgekommen ist.
Seitdem verweigert er jede Hilfe oder Unterstützung. Wenn ich Anrufe legt er auf wenn ich schriftlich eine frage stelle macht er mir das Leben zur Hölle mit 100 Aufgaben wie z.B. alle Kontoauszüge zu kopieren, alle Gehaltsabrechnungen zu kopieren usw. Bevor er mir meine Frage beantwortet. Ich habe meine Lohnsteuer selber gemacht letztes Jahr er hat das Geld bekommen, ich bekomme von ihm weder eine Kopie nach eine Nachricht oder eine Abrechnung. Er meint er sei Anwalt und kein Sozialarbeiter seine Zeit sei für Menschen wie mich zu wertvoll.
Ich arbeite in einer Metall-Gießerei, meine Arbeit ist sehr schwer und hart.
Was kann ich dagegen tun?
Das Amtsgericht ( Sachbearbeiterin ) meint Ich könne nichts dagegen tun, das können nur die Gläubiger. Soll ich alles übers Gericht beantragen?
Sehr geehrter Fragesteller,
der Ärger über den Verwalter ist sehr verständlich. Leider hat man als Schuldner aber in der Tat nur sehr wenige Möglichkeiten.
Allerdings könnte in der Weigerung zur Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleichs eine Pflichtverletzung liegen. Wenn es sich auf einen Veranlagungszeitraum bezieht, der vor Beginn der Wohlverhaltensphase liegt, ist der Verwalter dazu verpflichtet.
Aber die Aussage des Gerichts, dass dies nur von Gläubigern beanstandet werden kann, ist richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo
Wir haben privatinsolvenz ich & meine Frau .
Ich Arbeit fullzeit 2000€ neto
Meine Frau hat gefunden eine minijob 450€ würde pfand für meine Frau im 450€.
Mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
falls sowohl Sie als auch Ihre Frau ein eigenes Insolvenzverfahren durchlaufen, dürfte bei einem Einkommen von 450 Euro grundsätzlich nichts gepfändet werden. Beachten Sie, dass im Insolvenzverfahren grundsätzlich die “Pflicht” zur Ausübung einer Vollzeitstelle besteht, sogenannte Erwerbsobliegenheit. Falls nur Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen, wird das Einkommen Ihrer Frau grundsätzlich gar nicht berührt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
ich befinde mich seit 2018 in der Privatinsolvenz und habe einen festen Arbeitsplatz. Von meinem Lohn wird der Pfändbare Anteil an den Insolvenzverwalter abgeleitet.
Jetzt bin ich seit 6 Wochen krankgeschrieben und beziehe ab jetzt Krankengeld (Lohnersatzleistung).
Meine Frage nun: ich hatte während der ersten 6 Wochen Krankheit vor OP, für mich relativ hohe Aufwendungen durch Rezepte, Gehhilfen, Creme, Einreibemittel, Wickel, Tabletten etc..
Im Gesamten um die 300€!
Ist es möglich das ich dieses Geld von meinem Insolvenzverwalter wiederbekomme oder dass es bei der nächsten Pfändung vom Krankengeld abgezogen wird? Für mich sind diese 300€ innerhalb 4-6 Wochen ein harter Brocken welcher mich am Monatsanfang schon ganz gewaltig in die Enge treibt.
Falls Sie einen Weg wissen wie ich dieses Geld oder einen Teil davon (außer bei der Einkommensteuer) wieder zurückerstattet bekomme oder abziehen kann wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Vorab besten Dank für Ihre Mühe und Ihre Antwort!
Ich finde es Spitzenklasse dass Sie sich die Zeit nehmen und unverbindlich und kostenlos auf Fragen antworten!
5***** dafür!!!
Mit freundlichen Grüßen
Frank
Sehr geehrter Herr G.,
bei einem erhöhten Mehrbedarf besteht grundsätzlich die Möglichkeit, weniger abführen zu müssen. Wie Sie dies durchsetzen können, erläutert Ihnen unser Artikel Pfändungsfreibetrag erhöhen wegen Mehrbedarf beim Lebensunterhalt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag,
Situation Pfändung Gläubiger ( keine Insolvenz ), Einkommen netto 1.600 Euro .
Ehemann selbstständig mit relativ hohem Einkommen . 1 Kind (13) als Unterhaltspflichtigen
Nun haben zwei Gläubiger beantragt das Kind nur zur 50% zu berücksichtigen, weil der Ehemann so viel verdient .
Somit kann gepfändet werden .
Kann man dagegen nichts machen ?
Es herrscht schon lange Gütertrennung .
Danke für eine Antwort
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre interessante Frage, die mir Gelegenheit gibt, auf unseres eigens hierfür verfassten Beitrag Nur halbes Kind berücksichtigen in der Pfändung und Insolvenz? hinzuweisen. Darin ist erklärt, was die Voraussetzungen sind, um die Unterhaltsverpflichtung nur noch hälftig berücksichtigen zu lassen. Außerdem werden Möglichkeiten der Verteidigung erklärt. Falls hiernach noch Fragen bestehen, können Sie diese gerne unter dem Beitrag stellen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Erhöht eine schwerbehinderte den Pfändungfreibetrag ?
Herzlichen Dank
Sehr geehrter Herr R.,
mir ist nicht klar, ob Sie eine Behinderung beim Schuldner selbst oder dessen unterhaltsberechtigte Person meinen. In beiden Fällen kommt eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags in Betracht. Allerdings ist bei der Antragstellung auf die jeweilige Mehrbelastung hierdurch besonders einzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hey ich gehe jetzt demnächst in die Insolvenz in meinem Job verdiene ich 2100 netto für mich ist wichtig zu wissen welcher Betrag bei mir gepfändet werden kann wenn mein Kind bei mir lebt ich aber auch mit der Mama auch noch zusammen bin lg
Sehr geehrter Herr H.,
nach Ihrem Vortrag haben Sie gegenüber einer Person eine Unterhaltspflicht. Sie können anhand der Pfändungstabelle die Höhe der Pfändungsbetrags ablesen, indem Sie zunächst Ihren Verdienst in der jeweiligen Zeile suchen, um danach die Spalte mit der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen ansehen (also 1). In diesem Quadrat ist der pfändbare Betrag ausgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wenn ich verheiratet bin, und meine Ehefrau 700 € arbeitslosengeld bekommt, wie wird dann die unterhaltspflicht gegenüber meiner Ehefrau berechnet.
Sehr geehrter Herr R.,
grundsätzlich gilt das “Alles-oder-Nichts”-Prinzip. Das bedeutet, Ihre Ehefrau wird grundsätzlich als unterhaltsberechtigte Person angesehen und dies schlägt sich dann automatisch zugunsten Ihres Pfändungsfreibetrags nieder. Dies bleibt solange der Fall, bis ein Gläubiger oder ein Insolvenzverwalter die Herausrechnung der Unterhaltspflicht gegenüber Ihrer Ehefrau ganz oder teilweise verlangt (vgl. § 850c Abs. 6 ZPO).
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
ich habe die Chance einen Job zu bekommen wo ich einen Nettolohn von über 3.840.08€ bekommen würde. Wenn ich das richtig verstehe, kann ich den nicht annehmen, da mir dann alles gepfändet wird? Wovon soll ich dann leben?
Habe ich das so richtig verstanden? Können Sie mir das erklären?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Sehr geehrter Herr N.,
zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, ob Sie in einem Insolvenzverfahren oder in der Einzelvollstreckung sind. Unabhängig davon zeigt Ihnen die Pfändungstabelle, welcher Betrag bei dem angegebenen Verdienst gepfändet werden kann. Ihnen wird der in der Tabelle ausgewiesene Freibetrag trotz Pfändung belassen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo wir haben vier Kinder davon ein gemeinsames sind verheiratet, wie sieht es da aus den der leibliche Vater zahlt nix und außer Kinder Geld bekomme ich nix ,mein mann muss für die Kinder aufkommen zählen die dazu bei den pfändfrei Betrag, weil er ja für die Kinder aufkommt
Sehr geehrte Frau D.,
zum gesetzlichen Unterhalt ist Ihr Mann in dieser Konstellation grundsätzlich nur Ihnen und dem leiblichen Kind verpflichtet. Demnach können beim Pfändungsfreibetrag grundsätzlich nur zwei Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt werden. Sie können allerdings einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags stellen. Alle Informationen hierüber finden Sie in unserem Artikel Pfändungsfreibetrag erhöhen wegen Mehrbedarf beim Lebensunterhalt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ist es rechtens das alles über den Satz einbehalten wird?Oder muss die Bank nach der Tabelle vorgehen? Das wären bei 1250 nur 12 Euro und mir wurden über 80 einbehalten
Sehr geehrter Fragesteller,
ich kann Ihre Frage nicht beantworten, da ich nicht weiß, wer pfändet und weshalb gepfändet wird.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht