So einfach erhalten Sie Ihre P-Konto-Bescheinigung
Der Pfändungsschutz Ihres P-Kontos richtet sich nach dem Grundfreibetrag und den so genannten Erhöhungsbeträgen.
Wenn Sie z.B. anderen Personen unterhaltspflichtig sind, erhöht sich Ihr Grundfreibetrag mit der Zahl der Unterhaltsberechtigten. In der P-Konto Bescheinigung können maximal fünf Unterhaltsberechtigte berücksichtigt werden. Sind Sie mehr Personen unterhaltspflichtig, so kann nur das Vollstreckungsgericht den entsprechenden Erhöhungsbetrag festsetzen.
Der Pfändungsfreibetrag wird nicht automatisch an Ihre Unterhaltspflichten angepasst. Um den Pfändungsfreibetrag auf Ihrem P-Konto zu erhöhen, verlangt die Bank zunächst eine Bescheinigung einer dazu berechtigten und geeigneten Stelle (u.a. Jobcenter, Familienkassen, Rechtsanwälte. Steuerberater). Einige davon dürfen allerdings nur die von ihnen selbst getätigten Zahlungen bescheinigen.
Gerne stellen wir als geeignete Stelle die Bescheinigung für Sie aus. Sie können uns einfach mit der Ausstellung Ihrer P-Konto-Bescheinigung beauftragen und Sie erhalten die Bescheinigung bequem schnellstmöglich per E-Mail oder per Post.
Ihre Bank kann, wenn Sie durch P-Konto-Bescheinigung nachweisen, dass Ihr Guthaben bzw. der Erhöhungsbetrag nicht pfändbar ist, daraus nicht mehr befreiend an Ihre Gläubiger zahlen.
Hallo,
Mein Mann erhält vom Jobcenter Einstiegsgeld für 2Jahre. Mit dem Einstiegsgeld und Lohn kommt er über den Pfändungsfreibetrag.
Kann man das Einstiegsgeld extra erhöhen?
Liebe Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
auch ein zeitlich befristetes Einkommen kann durch einen Antrag beim Vollstreckungsgericht zur Erhöhung gelangen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Meinem Mann wird die Bescheinigung vom Arbeitgeber nicht ausgefüllt, Rechtsanwälte machen es hier auch nicht, wo bekomme ich die nun her, da ab 1.11.21 das konto auf 1259 euro gesetzt wird obwohl er mich zur zeit mit unterhält das heisst 447 euro mehr.
Brauche dringend ihren rat und hilfe, ich weiß nicht mehr weiter.
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne kann unsere Kanzlei die gewünschte Bescheinigung ausstellen. Senden Sie einfach eine E-mail an p-konto@anwalt-kg.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Habe eine Frage und zwar ich habe ein Kind bei mir wohnen er ist nun 6 Jahre mein ältester wohnt bei seinem Vater ich bezahle kein bar Unterhalt sondern er ist jedes 2. Wochende da und er bekommt so immer was von mir wieviel Freibetrag steht mir zu? Lg
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie haben demnach grundsätzlich Unterhaltspflichten gegenüber zwei Personen, sodass Sie in der Pfändungstabelle in der Spalte für 2 unterhaltspflichtige Personen schauen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Dessen bin ich mir bewußt ich habe ein p-konto 1 kind und eine freibetrag von 1400 euro ich hatte mir ein Muster angesehen wo Erhöhung des Freibeträge in Höhe (447, 44 auf grund gesetzte unterhalt ) eingetragen wahr die frage steht dies mir auch zu ich endschuldig mich für die falsche Formulierung
MFG
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für die Rückfrage. In diesem Fall können Sie die Erhöhung des Freibetrags beantragen. Es spielt keine Rolle, ob Unterhalt wirklich in der genannten Höhe gewährt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Meine Frage währe nutzt mir eine Erhöhungs Bescheinigung überhaupt etwas! ich beziehe vom vater des Kindes keinen unterhalt,nur Unterhaltsvorschuss habe ich das Recht auf die Erhöhung des gesetzlichen Unterhaltes von (447, 44) dann überhaupt
Mfg
Sehr geehrte Frau W.,
danke für Ihre Frage. Der Beitrag behandelt die sogenannte P-Konto-Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags auf einem Pfändungsschutzkonto für den Fall einer Kontopfändung. Nur in diesem Fall ist die Bescheinigung für Sie relevant.
Es geht nicht um eine Erhöhung des gezahlten Unterhalts.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag,
Ich möchte gerne eine P-Konto Bescheinigung beantragen, ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, welche Unterlagen werden benötigt und muss ich ihnen zuschicken, damit ich eine Bescheinigung bekomme um den Freibetrag zu erhöhen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,
wir stellen für die P-Konto-Bescheinigung derzeit 19,99 Euro in Rechnung. Wir benötigen hierzu Ihren Namen, Ihre Anschrift, die IBAN sowie die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen, ggf. Geburtsdaten der Kinder und die Information, ob Sie Kindergeld oder weitere unpfändbare Beträge erhalten. Senden Sie dies bei Interesse an p-konto@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Abend,
für meinen Ehemann wurde nach zwei schweren Herzinfarkten nunmehr im September 2021 die Erwerbsunfähigenrente rückwirkend zum 01.02.2021 bewilligt. Nach Verrechnung mit anderen Stellen bleibt eine Nachzahlung zu seinen Gunsten i.H.v. 2000 Euro. Diese hat die Rentenkasse nun leider auf mein alleiniges Konto als Ehefrau angewiesen, anstatt auf das Konto meines Mannes zu überweisen. Ich besitze ein P-Konto mit einem Freibetrag von 3700 Euro (aufgrund Ausgleich körperlicher Gesundheitsschäden für meinen Schwerbehinderten Sohn ist dieser höher)
Noch ist die Rentennachzahlung nicht eingegangen, wurde jedoch lt. Versicherungsträger bereits angewiesen. Da durch die Rentenzahlung mein Freibetrag für September 2021 überschritten wird, befürchte ich, das ich nicht mehr auf diese Gelder zugreifen kann. Die Rente ist ja nun jedoch nicht für mich, sondern für meinen Ehemann. Was können wir nun unternehmen, damit mein Ehemann seine ihm zustehende Rente von meinem Konto erhält?
Ich wäre für eine Antwort sehr, sehr dankbar.
Herzliche Grüße
M.N
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst gilt ja ein einmonatiges Moratorium, das heißt, das eingehende Geld oberhalb des Freibetrags wird diesen Monat noch nicht sofort gepfändet, sondern steht im nächsten Monat wieder zur Verfügung, wo es allerdings als Einzahlung gewertet wird und somit den Freibetrag reduziert. So könnte man das Geld “nach und nach” abheben, ohne dass es pfändbar ist.
Alternativ besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Vollstreckungsgericht gemäß § 765a ZPO Vollstreckungsschutz zu beantragen. Dies könnte erfolgreich sein, wenn nachgewiesen ist, dass
– das Geld nicht dem Kontoinhaber zugedacht ist
– es sich bei dem Geld um Erwerbsunfähigenrente handelt
Hierzu wendet man sich an den Rechtspfleger beim jeweiligen Gericht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
auf meinem p konto ist eine mietkaution eingegangen und wurde gepfändet – ist das rechtens?
absender ist das jobcenter – betreff mietkaution und name des mieters
können sie eine bescheinigung ausstellen?
Sehr geehrter Herr C.,
könnten Sie den Fall bitte mit anderen Worten ausführlicher beschreiben, anderenfalls kann ich keine richtige Aussagen hierüber machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag,
was kostet mich die Beantragung dieser Bescheinigung?Würde sie gerne beantragen.Welche Unterlagen werden dazu benötigt?
Ich bin z.Z. im Dauerkrankenschein und erhalte 1529,01 Euro Krankengeld und 226,00 Euro vom Arbeitgeber als “Krankengeldausgleich”,-habe eine Tochter von 11J. die zu 0,5 eingetragen ist und halb-halb bei mir bzw. ihrem Vater lebt.
Sehr geehrte Fragestellerin,
wir stellen für die P-Konto-Bescheinigung derzeit 19,99 Euro in Rechnung. Wir benötigen hierzu Ihren Namen, Ihre Anschrift, die IBAN sowie die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen, ggf. Geburtsdaten der Kinder und die Information, ob Sie Kindergeld oder weitere unpfändbare Beträge erhalten. Senden Sie dies bei Interesse an p-konto@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe seit dem Tod meines Mannes eine monatliche Hinterbliebenenrente in Höhe von €1.460,00.
Hiervon muss ich monatlich €299,00 für meine private Krankenversicherung entrichten und von der restlichen Summe meinen Lebensunterhalt bestreiten.
Wie wird das bei der Pfändungsfreigrenze berücksichtigt?
Mein Sohn ist 26 Jahre alt, lebt bei mir und befindet sich noch bis nächstes Jahr in seiner Erstausbildung.
Die Infos dazu im Internet sind recht doch verwirrend.
Wie hoch ist denn nun meine Pfändungsfreigrenze und woher bekomme ich diese Bescheinigung, die die Sparkasse von mir verlangt?
Ich danke Ihnen vorab für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau N.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da sich der Sohn noch in der Erstausbildung befindet, gilt noch eine gesetzliche Unterhaltspflicht. Sie können also eine P-Konto-Bescheinigung erhalten, in der ein Pfändungsfreibetrag in Höhe von 1.724 Euro bescheinigt wird. Dies bleibt dann zumindest bis zum Ausbildungsende gültig und würde also bis dahin ausreichen.
Senden Sie gerne eine E-Mail an p-konto@anwalt-kg.de und wir stellen Ihnen die Bescheinigung gerne aus, die Sie dann der Bank vorlegen und diese wird den Freibetrag binnen weniger Tage anpassen.
Bezüglich der Beiträge zur privaten Krankenversicherung, diese können Sie, sobald die Unterhaltspflicht nicht mehr besteht, auch freigeben lassen (§ 850e ZPO). Hierzu ist es allerdings notwendig, sich an das zuständige Vollstreckungsgericht zu wenden. Der zuständige Rechtspfleger wird hier weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
zählt bei einer Kontopfändung der Betrag, der bereits auf dem Konto ist mit, oder nur die Beträge, die ab dem Zeitpunkt der Pfändung eingehen?
Vielen Dank. Mit freundlichem Gruß
S.W.
Sehr geehrter Fragesteller,
der Betrag, der bereits auf dem Konto ist, zählt mit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Kann ich eine Erhöhung meines P-konto bekommen,wenn ich mit meiner Lebensgefährtin zusammen wohne? Wir sind nicht verheiratet.
Sehr geehrter Herr B.,
nein, grundsätzlich werden nur gesetzliche Unterhaltspflichten anerkannt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo
Ich habe gongendes Problem
Ich hbe ein pfändungsschutzkonto darauf ging die Kindergeld Nachzahlung meinen Neugeborenes.
Das Geld habe ich aber für die Miete zurück hören wollen und habe dies auf mein tagesgeldkonto übertragen da
It es nicht ausgegeben wird.
Also liegt das Kindergeld auf den tagesgeldkonto
Nun wurde bei mir gepfändet und das Kindergeld auf dem tagesgeldkonto gesperrt.
Ich komme also nicht dran und kann somit die Miete nicht zahlen
Die Bank sagt aus das das tagesgeldkonto nicht mit in dem pfändungsschutzkonto ist und somit das Geld gepfändet ist
auf Nachfrage ob sie es bitte freischalten können da es sich um das Kindergeld handelt welches ja nicht pfändbar ist, hiess es nein Kindergeld sei pfändbar, zählt als Einkommen.
Ist das so richtig ? Ich meine das Geld ist doch eigentlich fürs Kind und nicht für mich.
Besteht da eine Möglichkeit das Kindergeld zurück zu holen?
Sehr geehrte Frau T.,
Sie können einen Pfändungsschutzantrag beim für Sie zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsabteilung) stellen. Bei positiver Entscheidung wird das Kindergeld freigegeben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte damen und herren
Ich habe eine frage. Ich habe ein Pfändungsschutzkonto. Da wurde diesen monat der Freibetrag ausversehen überschritten. Nun ist auch noch das kindergeld und der kindergeld coronabonus eingegangen an den ich leider nicht drankomme da ja der Freibetrag überschritten wurde. Am 1.juni ist dieser überschrittene betrag gepfändet. Besteht die möglichkeit das kindergeld zurückzuholen?
Danke und lg
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Sie können beim Amtsgerichts, die die Kontopfändung aussprach, einen Antrag auf Freigabe der genannten Gelder stellen. Sie können einen solchen Vorgang für die Zukunft vermeiden, indem Sie ein auf dem Namen Ihres Kindes laufendes Girokonto eröffnen und Kindergeld hierauf überweisen lassen. Somit laufen Sie nicht mehr Gefahr, unpfändbares Kindergeld zu verlieren.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
Kann ich die pkonto Bescheinigung auch noch einreichen, wenn die Pfändung schon Monate auf meinem Konto besteht?
Und was ist mit dem kindergeld bis dahin passiert?
Vielen Dank
Sehr geehrte Frau W.,
Sie können auch nachträglich und jederzeit eine P-Konto-Bescheinigung einreichen. Ein gezahltes Kindergeld kann womöglich gepfändet werden oder worden sein, wenn Sie monatlich einen höheren Geldeingang auf dem Konto haben oder hatten, als der der monatliche Pfändungsfreibetrag Schutz gewährt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, ich bin eine alleinerziehende Mutter von einem Kind. Ich habe ein P Konto. Das Kindergeld und unterhaltsgeld geht auf das Konto meiner Tochter r(16jahre) nun hatte ich eine Bescheinigung von der familienkasse auf der Bank eingereicht zur Erhöhung des Freibetrag auf meinem Konto. Dies wurde von der Bank abgelehnt aber warum? Wie bekomme ich den Freibetrag von 1622€?
Mfg
Tanja
Sehr geehrter Frau W.,
ich empfehle Ihnen zunächst den Grund für die Ablehnung zu erfragen. Auf Basis der Aussage lässt sich ein Vorgehen hiergegen besser überlegen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo ich habe ein P-Konto, bekomme in Kürze Opferrente(DDR) in einer höheren Summe ausbezahlt.
Von wo kann ich mir eine Bescheinigung ausstellen lassen, um das ich an das Geld komme?
Danke
MFG.Kerstin.S
Sehr geehrte Frau S.,
ich empfehle Ihnen sich beim für Sie zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsabteilung) zu wenden und dort zu beantragen, dass Ihnen die Opferrente für unpfändbar erklärt werden möge. Über einen Vermerk in der P-Konto-Bescheinigung kann kein sicherer Pfändungsschutz erreicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine kurze Frage:
Aktuell habe ich eine Gehaltspfändung laufen. Der Arbeitgeber führt daher den max. pfändbaren Betrag (ca. 1200 e) direkt ab. Gleichzeitig besteht eine Kontopfändung. Es gibt keine Unerhatslpfl. .
Wo bekomme ich eine P Konto Bescheinigung in der der zustehende Freibetrag (ca 1850 e) und nicht der gesetzliche aufgeführt wird?
Vielen Dank und viele Grüße
Sehr geehrter Herr R.,
die P-Konto-Bescheinigung kann der Arbeitgeber, die Familienkasse, der Sozialleistungsträger oder eine geeignete Person oder Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung ausstellen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe da eine Frage.
Ich befinde mich seit kurzem in der Privatinsolvenz und verdiene momentan ca 2500€ netto. Laut Pfändungstabelle muss ich so ca 415€ direkt an den Insolvenzverwalter abgegben. Das macht mein Arbeitgeber automatisch. Ich habe eine Tochter für die ich Unterhalt zahle und darum hat die Schuldnerberatung mir einen Freibetrag von 1620€ bescheinigt.
Was ist jedoch jetzt mit der Differenz von guten 400€? Laut Pfändungstabelle darf ich Sie besitzen, die Bank jedoch gibt nur 1620€ frei. Auf meinem Konto sind aktuell keine Pfändungen und trotzdem komme ich nicht an meine restlichen 400€. Das wird ja dann Monat für Monat so laufen, dass 400€ auf dem Konto bleiben. Somit spare ich dann Gelder an, Vermögen, das ich wiederum nicht besitzen darf während der Insolvenz.
Was also kann ich tun um den P Konto Freibetrag der Pfändubgstabelle anpassen zu lassen?
Mit freundlichem Gruß
André H.
Sehr geehrter Herr H.,
da Sie sich bereits in einem Dienstleistungsverhältnis zu einer Schuldnerberatung befinden, kann ich Ihnen grundsätzlich keine Auskunft erteilen. Haben Sie bitte hierfür Verständnis. Allerdings könnten Sie Ihre Schuldnerberatung fragen, weshalb Ihnen nicht ein höherer Freibetrag ausgewiesen wird.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo
Habe eine Frage und zwar habe ich auf mein p Konto eine zweite Pfändung rein bekommen.
Habe eine Freibetrag Erhöhung seit fast einem Jahr.
Bleibt diese weiterhin bestehen trotz neuer Pfändung? Oder muss ich diese nochmal beantragen?
Lg
Sehr geehrte Frau B.,
sofern es sich um eine Erhöhung mittels einer P-Konto-Bescheinigung handelt, muss nichts weiter unternommen werden.
Wenn die Erhöhung aber beim zuständigen Amtsgericht beantragt wurde, muss diese erneut beantragt werden, damit sie auch gegen die neue Pfändung Wirkung entfaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
Können sie mir weriter helfen ?
Ich bin von ALG 1 ins ALG 2 gerutscht.
Laut Jobcenter stehen mir für Februar und März eine Zahlung von 900 zu die ich Mitte des Monats ausgezahlt bekam.
Nun ist eine pfändung aktiv und bekomme dann Ende März das Geld für April und dann were ich 300 € darüber und würde mir gepfändet werden.
Was kann ich machen ?
Vielen Dank
Mit besten Grüßen
M.C
Sehr geehrter Herr C.,
grundsätzlich gilt, dass das am Monatsende ausbezahlte Geld nicht dem Ausbezahlungsmonat, sondern dem Folgemonat zugerechnet wird, wenn es auch für den Folgemonat bestimmt ist. Demnach dürfte das am Ende des Monats eingehende Geld nicht zum Einkommen des Monats März gezählt werden. Die Bank müsste dies am Verwendungszweck der Gutschrift erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag,
wo bekomme ich die Bescheinigung für das Konto? Wieviel kostet diese?
Mit freundlichen Grüßen,
M. Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Frage. Unsere Kanzlei kann die Bescheinigung gerne ausstellen. Hierfür müssen wir derzeit eine Gebühr in Höhe von 19,99 Euro berechnen.
Gerne können Sie eine E-Mail an p-konto@anwalt-kg.de senden und die Bescheinigung beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
habe ein P-Konto bei der Sparkasse. Bin nicht verheiratet und habe 2 Kinder (2 und 4 Jahre alt).
Das Kindergeld bezieht die Mutter der Kinder, mit der ich zusammenlebe (geht also nicht auf meinem Konto ein).
Kann ich den erhöhten Freibetrag mit der Bescheinigung geltend machen?
Kann ich dies auch schon im Vorfeld machen, bevor die Pfändung des Kontos erfolgt ist?
Viele Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, das P-Konto kann auch ohne Pfändung eingerichtet werden und Sie können auch bereits vorher eine P-Konto-Bescheinigung anfordern. Senden SIe hierfür einfach eine Mail an p-konto@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag ich habe folgende Frage.
Seit drei Monaten hab ich kein Lohn vom meinem Arbeitgeber bekommen und jetzt ich bekomme die volle Nachzahlung und Korrektur. Leider alles kommt auf mein Konto wo hab ich Pfändungsschutzkonto. Was kann ich denn tun wenn mein Arbeitgeber will kein Bescheinigung für mein Bank rausstellen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn die Bank sich weigert, die Zahlung auf die letzten drei Monate aufzuteilen, muss dies notfalls beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt werden. Es sind Nachweise vorzulegen, dass in den drei Monaten vorher kein Gehalt eingegangen ist und nun das gesamte Gehalt der letzten drei Monate auf einmal ausgezahlt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo
Ich wollte fragen was macht mann wenn mann Corona geld erhalten hat im Dezember. Ab Januar bin auf Kurzarbeit. Hab von Sozialleistung Geld erhalten für 2 Monaten. Jetzt zahlt mir meine Bank mir nicht aus. Weil mein Freibetrag diesen Monat Ausbezahlt ist. Was mach ich um diesen umständen und erhalte mein Geld.
LG D.
Sehr geehrte Frau D.,
in dieser Situation sollte man sich an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden.
Die Corona-Bonuszahlungen sind als zweckgebundene Zahlungen laut überwiegender Rechtsprechung unpfändbar. Zahlungen für mehrere Monate müssen hinsichtlich des pfändbaren Betrags auf die jeweiligen Monate aufgeteilt werden.
Empfehlenswert ist daher, sich an die Stelle für Zwangsvollstreckungen beim zuständigen Amtsgericht zu wenden. Der zuständige Rechtspfleger kann bei der Antragstellung Unterstützung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,Ich habe ein P Konto bekomme jedoch Fahrgeld und Gefahrenzulage beides nicht Pfändbar somit überschreitet es den Betrag von 1178 Euro .Was kan ich tun um an mein ganzes gehalt zu bekommen?
Dadurch hat sich auch seit Monaten geld angespart auf meinem Konto wie bekomme Ich es,bevor meine Gläubige es abziehen?
LG
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Sie sollten der Bank eine P-Kontobescheinigung vorlegen, damit Sie über den Mehrbetrag ebenfalls verfügen können.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Abend Herr Dr V. Ghendler,
Auch ich besitze ein P Konto und habe nun die Situation, dass ich in den vergangenen 9 Monaten immer mit einem Firmenwagen vom Personaldienstleister ,für den ich nichts bezahlte ,zur Arbeit gefahren bin.
Nun soll ich aber fest angestellt werden und nicht mehr über die Zeitarbeitsfirma dort arbeiten. Mein Auto musste ich in Zukunft also selber unterhalten. Der Arbeitsweg alleine jeden Tag 120 km (Hin und zurück), das sind circa 200 € Sprit im Monat +100 € Versicherung +…. mit Reparatur Kosten und so weiter würde ich mit 400 € auf Nummer sicher gehen. Bei diesem Pfändungsfreibetrag keine Chance. Das Auto ist die einzigste Lösung, um zur Arbeit zu kommen. Auch wegen den Arbeitszeiten. Nun habe ich aber die Einmalige Gelegenheit, Dort fest angestellt zu werden. Gibt es somit eine Möglichkeit, den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen? Ich bedanke mich bereits im Vorfeld für Ihre Hilfe und wünsche einen schönen Abend
Sehr geehrter Fragesteller,
bei einem Arbeitsweg von 120 Kilometern kommt in der Regel eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags gemäß § 850f Abs. 1 lit. b. wegen besonderer Bedürfnisse des Schuldners aus beruflichen Gründen in Betracht.
Dies ist beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu beantragen. Dem Antrag sollten so viele Belege wie möglich beigefügt sein, die anschaulich darlegen, dass die Lebenshaltungskosten ohne eine Erhöhung des Freibetrags nicht gedeckt wären.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Na toll. Und wie erhalte ich nun die Bescheinigung? Gab es hier nicht mal ein Online Formular?
Sehr geehrter Herr E.,
leider können wir den Service über die Webseite aus Kapazitätsgründen derzeit nicht anbieten. Senden Sie uns zur Beantragung der P-Konto-Bescheinigung bitte eine E-Mail an p-konto@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
ich hätte eine Frage . Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern 8 und 9 Jahre. Für das eine Kind bekomme ich UVG und das andere Kind normalen Unterhalt. Ich habe einen monatlichen Freibetrag von knapp über 1660 Euro . Steht uns mehr zu? Und wird der Unterhalt nicht mit berechnet? Lieben Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
der Freibetrag richtet sich nach der Pfändungstabelle. Bei zwei Unterhaltspflichten beträgt der Freibetrag also bereits 1.869,99 Euro. Hinzu kommt, dass Kindergeld ebenso unpfändbar ist, falls Sie dieses auf Ihr Konto erhalten. Diesen Freibetrag können Sie mittels einer P-Konto-Bescheinigung einrichten lassen. Unsere Kanzlei kann Ihnen diese Bescheinigung ausstellen, senden Sie hierzu eine E-Mail an p-konto@anwalt-kg.de.
Auch die Unterhaltszahlungen sind unpfändbar. Diese kann allerdings nur das zuständige Vollstreckungsgericht auf Antrag freigeben, oder Sie lassen den Unterhalt auf ein Konto im Namen Ihres Kindes einzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag
Ich habe volgende Frage?
Meine Frau ist aleiverdinerin hat ein p Konto und hat nun eine Pfändung auf ihrem Konto.
Jetzt zu meiner Frage wenn ich die Bescheinigung bei der Bank abgebe bekomme ich das momentane gesparte Geld dann ausgezahlt oder ist das dann weg
Mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie die Bescheinigung innerhalb von 4 Wochen nach Pfändung eingeht, können Sie auf den pfändungsfreien Betrag auf dem Konto zugreifen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Freibetrag von 3080,58 Euro. Ich bin alleinerziehende Mutter von 3 Kindern. Ich bin vor 2 Monaten auf einen Betrüger reingefallen, der mir aber Gott sei Dank mein Geld was ich hart erspart habe letzten Monat zurück bezahlt. So jetzt hab ich aber seitdem Probleme mit meiner Bank. Seitdem wird jedesmal das Kindergeld einbehalten. Habe selbst noch 100 Euro zum Essen einkaufen Zuhause, doch ca 300 Euro noch auf dem Konto wo ich nicht ran komme. Obwohl der letzte Geldeingang Kindergeld und Kinderbonus war. Bitte um Hilfe was ich jetzt machen soll. Mit ganz lieben Grüßen Alexandra M.
Sehr geehrte Frau M.,
ich kann den Zusammenhang zwischen dem von Ihnen beschriebenen Vorfall und der veränderten Pfändungssituation auf Ihrem Konto nachvollziehen. Hält die Bank nach dem Vorfall mehr Vermögen zurück, sollten Sie zunächst bei der Bank nachfragen, weshalb Ihr Freibetrag nicht gültig ist.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,ich bin Alleinerziehende Mutter und habe ein P-Konto….mein Freibetrag ist Tausendeinhunder und paar gequetschte.
Jetzt meine frage: Ich bekomme immer Mitte des Monats das Kindergeld und komme da nicht dran. Was muss ich tun,um da dran zukommen?
Vielen Dank schonmal
Sehr geehrte Fragestellerin,
das Kindergeld ist grundsätzlich unpfändbar. Die Bank wird es aber vermutlich nur freigeben, wenn Sie eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen. Diese können Sie auch von unserer Kanzlei erhalten, senden Sie hierzu einfach eine E-Mail mit den Angaben über Ihre Unterhaltspflicht und das Kindergeld an p-konto@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Gute Tag,
Ich habe 2 Konten. Auf dem alten geht mein Gehalt, Kindergeld, Unterhaltvorschuß ein. Es ist ein pkonto und eine Pfändung auf dem Konto. Das andere habe ich seit der Trennung. Dort geht das pflegegeld meines Sohnes ein und die Miete runter. Kein p Konto. Ich bin alleinerziehend mit 2 Kinder. Jetzt ist eine Pfändung auf dem pflegegeld. Ist Pflegegeld pfändbar? Konto Verfügung steht auf Null und Miete ist auch nicht raus.
Sehr geehrte Frau M.,
Pflegegeld ist grundsätzlich unpfändbar, wie Ihnen unser Beitrag Ist Pflegegeld pfändbar? darlegt. Das bedeutet jedoch nicht, dass in der Praxis nicht trotzdem gepfändet werden kann. Wir klären unsere Mandanten auf, dass Sie sich um einen entsprechenden Pfändungsschutz zu kümmern haben, um sich bürokratischen Aufwand im Nachhinein zu ersparen. Es wäre ratsam (gewesen) für das Pflegegeld Ihres Sohnes ein Konto auf dessen Namen zu eröffnen. Ich empfehle Ihnen, der Bank darzulegen, dass das gepfändete zurückzuerstatten ist, da es sich um unpfändbares Vermögen handelt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, ich bin examinierte Altenpflegerin und habe im Dezember 1500€ Corona Prämie erhalten. Laut Verbraucherzentrale kann ich mir diesen mit einer P kontobescheinigung als Sozialleistung bescheinigen lassen, da er von einer Pflegeeinrichtung gezahlt wurde. Können sie mir dazu etwas sagen ? Vielen Dank
Sehr geehrter Fragestellerin,
dies können Sie gerne so tun, allerdings hat die Praxis gezeigt, dass vereinzelte Banken eine solche Bescheinigung nicht akzeptieren. Denn diese berufen sich teilweise darauf, dass die Prämienauszahlung keine “Sozialleistung” sei. Fragen Sie vielleicht zuvor bei Ihrer Bank nach. Sollte die Bank signalisieren, dass eine solche Bescheinigung nicht ausreicht, müssten Sie sich mit einem Antrag an das zuständige Amtsgericht (Vollstreckungsabteilung) wenden. Darin beantragen Sie, dass das Gericht feststellen möge, dass die Prämie nicht der Pfändung unterworfen ist.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
Ich hoffe Sie können mir helfen.
Ich habe ein p Konto. Bin solo selbstständiger und habe die Corona noverhilfe auf mein Konto überwiesen bekommen. Dort liegt das Geld nun schon seit über 2 Wochen und ich hab keinen Zugriff darauf. Ich habe über einen Anwalt eine p Konto Bescheinigung bekommen die hab ich der Sparkasse vorgelegt plus den Bescheid vom Bund über die Coronahilfe. In dem steht ausdrücklich dass diese unpfändbar und nicht abtretbar ist.
Die Sparkasse will den Betrag dennoch nicht freigeben, da es keine Sozialleistung Wäre und ich soll einen Beschluss vom Amtsgerichts vorlegen. Ich hab mich bereits beim Amtsgericht gemeldet und dieses meinte die stellen diese Bescheide nur aus wenn ich keine p Konto Bescheinigung vom Anwalt ausgestellt bekommen. Ich habe aber eine bekommen. Ist das nicht rechtswidrig was die Sparkasse macht?? Wollen die das Geld trotzdem Pfänden, obwohl es nicht zulässig ist??
Danke für ihre hilfe!
Sehr geehrter Herr H.,
ich würde Ihnen raten, beim zuständigen Amtsgericht – erneut oder falls noch nicht erfolgt erstmals – einen schriftlichen Antrag auf Erklärung der Unpfändbarkeit der Corona-Beihilfe gemäß §§ 765a, 851 ZPO zu stellen. Hierbei können Sie auch auf die Entscheidungen des Landgerichts Köln mit Beschluss vom 23.4.2020 – 39 T 57/20 und des Amtsgerichts Zeitz mit Beschluss vom 10.8.2020 – 5 M 837/19 hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe folgendes Problem hatte bislang ein “neuen” Freibetrag der besagt das, das restliche Gehalt meines Arbeitgebers mein neuer Freibetrag ist.
Nun bin ich seitdem 5.11 im krankengeld und habe von meinem Arbeitgeber lediglich 3 Tage + weihnachtsgeld i.H.v 935 euro überwiesen bekommen die Sparkasse hat diese Summe als Freibetrag verfügbar gemacht. Diese Summe liegt unter dem Grundfreibetrag also habe ich die Sparkasse kontaktiert diese weigert sich aber nun den restlichen Freibetrag freizugeben was kann ich machen?
Der Grundfreibetrag muss doch trotzdem frei zur Verfügung stehen?
Mfg Sven vdw
Sehr geehrter Fragesteller,
am besten wäre es zunächst zu klären, weshalb die Bank Ihnen den Freibetrag nicht zur Verfügung stellt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herrn
Ich bin Handwerker und habe von meinen Arbeitgeber einen Corona Bonus in Höhe von 500,00€ bekommen. Der auch auf meiner Lohnabrechnung als Corona Bonus Zahlung steht. Allerdings habe ich ein p Konto und ein frei Betrag von 1180,00€. Jetzt ist aber der Corona Bonus dazugekommen. Die Bank sagt gehen sie zur Verbraucherzentralle und lassen Sie sich einen Schein geben laut §850 ZPO geben. Die Verbraucherzentralle sagt: Sie sind nicht in der Pflege dann gehen sie zum Gericht und lassen Sie den Betrag Freischalten. Aber die wollen auch nicht. Nun meine Frage:
Können Sie mir sagen wie ich doch an meinen Bonus vom Arbeitgeber komme.
Sehr geehrter Herr K.,
nach meiner Erfahrung besteht die beste Aussicht, bei Gericht einen Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO zu stellen, denn der Corona-Bonus ist zweckgebunden und soll die Leistungen während der Corona-Zeit belohnen. Dieser Zweck könnte bei Pfändung nicht erfüllt werden.
Zwar handelt es sich bei § 765a ZPO um eine Vorschrift, die nur in Ausnahmefällen greift. Doch eine solche Ausnahme ist hier gegeben, so entschieden auch bereits mehrere Gerichte.
Weigert sich das Gericht weiterhin, müsste leider ein Anwalt eingeschaltet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo habe eine Frage zu mein P Konto und zwar ich lebe mit meiner Frau und mein Sohn in ein Haushalt und wollte mein Freibetrag erhöhen weil bei meiner Bank werde nur ich gezählt und wollte mal fragen wie ich den Freibetrag erhöhen kann mit freundlichen Grüßen Christian
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können eine neue P-Konto-Bescheinigung beantragen, in der die Unterhaltsberechtigten angegeben werden. Diese neue P-Konto-Bescheinigung legen Sie dann Ihrer Bank vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe eine kurze Frage.
Ich habe einen Minijob und mein Sohn 22 wohnt bei mir.
Ich erhalte kein Kindergeld nur die Aufstockung vom jobcenter. Kann ich meinen Freibetrag erhöhen lassen und wer darf den Antrag dafür unterschreiben
Sehr geehrte Frau Z.,
sollte Ihr Sohn Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt sein und Sie diesem Unterhalt leisten, können Sie sich den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen. Dazu müssen Sie eine P-Konto-Bescheinigung beantragen, in welcher die unterhaltsberechtigte Person bescheinigt wird. Eine solche P-Konto-Bescheinigung können z.B. Familienkassen, Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter / Sozialämter) oder Rechtsanwälte ausstellen. Diese Bescheinigung liegen Sie dann Ihrer Bank vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo Herr Dr. Ghendler,
ich habe ein PKonto und seit kurzem habe ich ein Problem mit meiner Bank.
Für meinen Sohn, der Volljährig ist und in meinem Haushalt lebt und gemeldet ist, beziehe ich dass stattl. Kindergeld.
Habe im Oktober bei meiner Bank, den Nachweis eingereicht.
Da ich ihm gegenüber ja auch Unterhaltspflichtig bin, habe ich veranlasst, dass das Geld direkt auf sein Konto geht.
Jetzt hat die Bank mich auf den Sockelfreibetrag gekürzt, mit der Begründung, dass das Geld nicht auf mein Konto geht und sobald es umgestellt und meinem Konto gutgeschrieben wird, wird auch der Freibetrag wieder eingestellt.
Meine Frage, ist die Aussage die meine Bank trifft rechtens oder reicht die Bescheinigung der Familienkasse das ich der Bezieher des Kindergeld bin?
Mit freundlichen Grüßen
Kornelia O.
Sehr geehrte Frau O.,
wenn das Kindergeld nicht auf Ihrem Konto eingeht, muss bzw. darf die Bank hierfür auch keine Erhöhung des Freibetrags vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag Herr Kraus,
in der Hoffnung, dass Sie mir eine Antwort auf meine Frage geben können versuche ich den Sachverhalt hier zu schildern.
Ich bin selbstständig und es droht eine Pfändung.
Ein P-Konto mit dem Basissatz wird eingerichtet. Jedoch habe ich weitere feststehende und wiederkehrende Kosten für mein Fotostudio (Steuern, Miete, Nebenkosten für Strom, Heizung etc.)
Sehen Sie eine Chance diese Ausgaben die meine wirtschaftliche Existenz sichern vor einer Pfändung zu schützen, oder kann ich meine Einnahmen die ja kein Arbeitseinkommen sind vor einer Pfändung beim Vollstreckungsgericht schützen lassen. Ein Gespräch mit einem Rechtspfleger des hiesigen Vollstreckungsgericht war hier nicht wirklich hilfreich, da diese diese Aufgabe erst seit 14 Tagen übernommen hat.
Ein Angestellter hat derzeit einen Basispfändungsschutz von etwa 1178€ von seinem Nettolohn. Ich als selbstständiger habe kein Nettogehalt. Sondern finanziere mit meinen Einnahmen mein privates Leben und die Ausgaben zu meiner Selbstständigkeit.
Heißt es nicht vor dem Gesetz sind alle gleich? Wie kann ich dann meine feststehenden Ausgaben bzw. meinen ständig wechselnden Einnahmen aus selbstständiger Arbeit vor einer Pfändung schützen um meine private und selbstständige Existenz zu schützen?
Ich hoffe auf eine positive Antwort
Mit besten Grüßen, Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie ein P-Konto führen, haben Sie jeden Monat einen Freibetrag in Höhe von aktuell 1778,59 Euro, über den Sie verfügen können. D.h., dass ein monatlicher Geldeingang bis zu dieser Höhe grundsätzlich nicht gepfändet werden kann. Falls Sie eine Erhöhung dieses Freibetrags benötigen, dann können Sie dies beim für Sie zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) beantragen. Sie müssen dies besonders gut begründen, indem Sie zum Beispiel darlegen und ggfls. beweisen, dass Sie besondere Bedürfnisse aus beruflichen Gründen haben, die einen höheren Freibetrag erfordern.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Gute abend
Ich habe ein p konto, und möchte fragen wie man den frei Betrag erhöhen kann.
Ich gehe arbeiten und verdiene 1400 und ich bekomme nur 1.179 Euro und ich muss Miete, Strom bezahlen und mir bleiben fast 300 Euro
Kann man den frei Betrag erhöhen
Mit freundlichen Grüßen v. K
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
grundsätzlich können Sie eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags beim zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsabteilung) bzw. bei der selbst vollstreckenden Behörde beantragen. Dieser muss sehr gut begründet werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo ich bin alleinerziehende Mama einer Tochter mit pg 2 Kindergeld kommt auch auf mein Konto wo wie grundsicherung, Pflegegeld und mein Lohn von 450 Euro. Kann ich meine Grenze von 1612 hochsetzen lassen? Das pg ist noch nicht mit berechnet worden
Sehr geehrte Frau H.,
anhand Ihrer Angaben haben Sie eine Unterhaltspflicht und erhalten Kindergeld. In diesem Fall kann ein Freibetrag in Höhe von 1.826,16 € bescheinigt werden.
Für Pflegegeld kann zusätzlich ebenfalls ein Freibetrag bescheinigt werden.
Sie können die Bescheinigung auch von uns erhalten, senden Sie hierzu einfach eine E-Mail an p-konto@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe ein P-Konto bekomme aber keine Sozialleistungen mehr , sondern ein Midijob Gehalt und Kindergeld sowie Kindergeldzuschlag. Ich habe mir die Leistungen jetzt über meine Familienkasse bestätigen lassen. Reicht das aus um die Freigrenze zu erhöhen oder brauche ich das Formular 850k?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich sollte die Bescheinigung der Familienkasse ausreichen, um eine Erhöhung des Freibetrags für das Kindergeld bei der Bank zu beantragen.
Nur wenn die Bank dies nicht akzeptieren sollte, beauftragen Sie uns gerne mit der Erstellung der Bescheinigung per Mail an p-konto@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich bedanke mich für die schnelle Rückmeldung, mit der ich gar nicht gerechnet habe.
Soweit ich weiss, wird bei einer P-Konto Bescheinigung in keinster Weise der eingehende Unterhalt für das mit mir lebende Kind erfragt oder berücksichtigt. Da die Unterhaltszahlungen auf dem Konto eingefroren werden, konnte ich auch nicht auf den Corona – Kinderbonus im Oktober zugreifen. Bei der Bank konnte man mir das nur so erklären, dass sich auf dem Konto wohl zu viel Geld befindet, OBWOHL der Bonus automatisch freigegeben wurde.
Kann ich bei Ihnen eine P Konto – Bescheinigung (Gehalt+ Kindergeld+ Unterhalt ) beantragen oder muss ich mit wirklich an das zuständige Gericht wenden?
Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen,
Julia T
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für die Rückfrage.
Leider besteht für Unterhaltszahlungen nur die Möglichkeit, diese durch das zuständige Vollstreckungsgericht freigeben zu lassen oder ein Konto im Namen des Kindes zu eröffnen und die Zahlungen direkt dort einzahlen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo habe mal eine frage . Ich habe ein p konto Freibetrag 1560 Euro da ich ein Kind habe.
Nun werde ich ab 1.12 in den Fernverkehr gehen.
Dort gibt es spesen und nachtzuschlag .Da spesen und nachtzulagen nicht pfänbar sind.wie könnte ich meinen Freibetrag erhöhen ?
Lg
Sehr geehrte Fragestellerin,
die genannten unpfändbaren Beträge können Sie schützen lassen, indem Sie sich an die Abteilung für Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht wenden, das den Pfändungs- und Überweisungsbeschlus erlassen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Abend,
ich habe eine Frage, auf die ich keine eindeutige Antwort finde.
Ich bin alleinerziehend und von meinem Nettoeinkommen wären nur 30 Euro pfändbar. Aber ich erhalte auch das Kindergeld und die Unterhaltszahlungen für mein Kind, die dann einfach gepfändet werden können? Mit dem Kindergeld habe ich es klären können, aber kann es sein, dass der Unterhalt einfach wegbleibt? Gibt es dazu eine Bescheinigung, die man bei Ihnen beantragen kann ?
Ich hoffe auf eine baldige Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Frau S.,
Kindergeld und Unterhaltszahlungen sind grundsätzlich nicht pfändbar. Sie können das Kindergeld bei der P-Konto-Bescheinigung angeben, sodass Ihnen ein erhöhter Pfändungsschutzbetrag zu Gute kommt.
Unterhaltszahlungen können Sie entweder direkt auf ein Konto im Namen des Kindes einzahlen lassen, oder Sie beantragen hierfür Pfändungsschutz beim zuständigen Vollstreckungsgericht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe eine Pfändung dich ich grade abzahle und mein Freibetrag reicht nicht ganz aus um alles zu bezahlen und um die runden zu kommen kann man wohl man alleine lebt eine Erhöhung des Freibetrag zubekommen ?
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben die Möglichkeit, beim für Sie zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags zu stellen. Dieser Antrag muss sehr gut begründet werden, weshalb unter den jetzigen finanziellen Situation Ihr Bedarf nicht ausreichend gedeckt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag,
Ich hatte gestern vormittag eine P-Konto-Bescheinigung bestellt, und leider bis jetzt nichts erhalten. Wann kann ich denn damit rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Y.,
leider bestehen zur Zeit technische Probleme, die einen Versand der Bescheinigungen unmöglich machen. Wir arbeiten daran diese zu beheben und werden die Bescheinigungen danach schnellstmöglich versenden. Ich bitte um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, habe gestern eine Bescheinigung beantragt, die bis dato immer noch nicht da ist. Habe es heute erneut vwrsucht und nach zig Anläufen geschafft – auch noch nichts angekommen. Die Webseite ist ständig nicht erreichbar und telefonisch komme ich auch nicht durch – nach ein paar Freizeichen schaltet es ständig zu besetzt um.
Sehr geehrte Frau B.,
leider bestehen zur Zeit technische Probleme die einen Versand der Bescheinigungen unmöglich machen. Wir arbeiten daran diese zu beheben und werden die Bescheinigungen danach schnellstmöglich versenden. Ich bitte um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe bereits 3 mal eine Bescheinigung angefordert, mein Partner der Sozialleistungen empfängt wohnt bei mir mit, und ich bekomme diesen Monat Geburtstagsgeld von Verwandtem auf mein Konto.
Würde gerne mein Freibetrag erhöhen lassen.
Sehr geehrte Frau K.,
ist die Bescheinigung nicht angekommen? Leider bestehen seit ca. gestern Abend technische Probleme, die einen Versand aktuell unmöglich machen.
Eine Freigabe von Geldgeschenken von Verwandten ist leider nicht möglich. Aber wenn man für ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Leistungen auf sein Konto erhält, kann man einen Freibetrag beanspruchen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo
Wir haben eine einmalige Sozialleistungen bekommen. Bei Ihrem Formular gibt es leider keine Möglichkeit dies einzugeben. Wie kann ich den erhöhten Freibetrag bekommen?
Sehr geehrte Frau C.,
um die Sozialleistung pfändungsfrei zu stellen, müssen Sie sich an Ihr zuständiges Amtsgericht (Vollstreckungsabteilung) wenden und eine Freigabe des Geldes beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe um 14 Uhr eine Bescheinigung beantragt, bisher kam aber noch nichts bei mir an. Wann kann ich damit rechnen?
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssten die Bescheinigung nunmehr erhalten haben. Vielen Dank für die Nutzung unseres Angebots.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag. Ich erhalte demnächst eine Nachzahlung Alg2, also für 2 Monate. Wird dann automatisch das jeweils nur für einen Monat angerechnet in der Insolvenz. Ich hatte sowas gelesen, da die Zahlung wenn auch für 2 Monate ja jeweils nur für einen bestimmten Monat ist. Danke und Grüße.
Sehr geehrter Herr L.,
pfändungsrechtlich lassen sich die Zahlungen für den Zeitraum zuordnen, für den sie bestimmt waren. Da dies aber für Ihre Bank als Drittschuldner nicht nachvollziehbar ist, müssen Sie sich mit einem Freigabeantrag an das für Sie zuständige Amtsgericht (Vollstreckungsabteilung) wenden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
Nach meiner Nachfrage kam die Bescheinigung prompt an. Meine Bank hat sie ohne weiteres akzeptiert und innerhalb von 10 Minuten wurde mein Freibetrag berücksichtigt.
Vielen Dank für die unkomplizierte Bearbeitung und ich bitte meine Ungeduld zu entschuldigen.
Grüße,
Sabrina
Ich bin mehr als Zufrieden. Als ich gelesen habe die P-Konto Bescheinigung wäre kostenlos, war ich erst skeptisch, da andere Anwälte die für min. 15€ anbieten. Aber ich bekam sie nach 30 min per email, druckte sie aus und brachte sie zu meiner Sparkasse. Sie wurde kopiert und morgen kann ich schon auf mehr geld züruckgreifen. Ich hab mir den Gang zu jeglichen Ämtern gespart. Danke an die tollen Anwälte die sowas anbieten. LG
Guten Tag und vielen herzlichen Dank für das Lob. Dieser kostenlose Service ist uns speziell in diesen Zeiten sehr wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
Ich habe gestern eine solche P-Konto Bescheinigung per E-Mail und per Post angefordert. Bezahlt habe ich per PayPal.
Leider ist bislang keine E-Mail angekommen. Wann kann ich circa damit rechnen?
Vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für die Mitteilung. Wir werden die E-Mail erneut versenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
Ich versuche nun seid mehreren Tagen eine p Konto Bescheinigung zu kriegen.. Habe sie hier mehrfach mit verschiedene Emails angefordert aber bisher kam hier nichts an. Beim ersten Mal habe ich sie per Postweg mitbestellt und per sofortüberweisung bezahlt.. Wann kann ich damit rechnen?
Vg Julia Schober
Sehr geehrte Frau S.,
danke für Ihr Vertrauen. Grundsätzlich dauert es mit eingerechnetem Postweg ca. 3 bis 4 Tage.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Vielen Dank für Ihre Hilfe und die schnelle Antwort !
Hallo
Ich habe da eine Frage ich lebe in einer Badarfsgemeinschaft und verdiene jetzt mehr als mein Freibetrag ist
Jetzt muss ich für mein Partner aufkommen
Kann ich mein Freibetrag damit hoch setzten lassen ?
Sehr geehrte Fragestellerin,
ja, auch für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, für die man Leistungen vom Jobcenter auf sein Konto erhält, kann man einen Freibetrag einrichten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo und zwar geht’s darum, ich habe zwei Kinder die leider nicht bei mir wohnen aber wofür ich natürlich Unterhalt zahlen muss, was ich leider aus eigener Kraft ne Zeit lang nicht machen konnte. Und jetzt hab ich halt eine Kontopfändung über 1700 Euro alles schön und gut aber dann wollte ich jetzt letztens Geld abheben und konnte nur 800 Euro abheben und der Rest ist gesichert dann habe ich erfahren das das Familien Gericht meine Freibetrags Grenze auf 800 Euro gesetzt hat aber das reicht ja vorne und hinten nicht, weil ich schon allein 650 Euro Miete zahlen muss und wie soll ich dann noch leben können mit dem bisschen Geld was mir da bleibt ich habe jetzt schon mehr Mals versucht das ich was erreiche aber leider nichts und ich habe das Hungern satt .. und bräuchte ehrlich Hilfe …
Mfg Florian M.
Sehr geehrter Herr M.,
es ist so, dass Unterhaltsschulden den grundsätzlichen monatlichen Pfändungsfreibetrag weiter sinken lassen können – so wie in Ihrem Fall. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass Sie unter Sozialhilfeniveau fallen. Sie haben einmal die Möglichkeit sich beim Gericht zu beschweren und eine erneute Überprüfung unter Darlegung Ihrer finanziellen Lage zu erbitten. Zweitens könnten Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Wohngeld stellen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag ich wollte mal fragen wo ich die einmalzahlung für das Kindergeld eintragen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
leider kann der Corona Kindergeld-Bonus mit unserer Bescheinigung aktuell nicht bescheinigt werden.
Empfehlenswert ist es, mit der Bank Kontakt aufzunehmen. Viele Banken haben bereits signalisiert, dass keine gesonderte Bescheinigung zur Freigabe des Betrags notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe eine Frage. Ich habe ein P-Konto und bekomme Sozialleistung. Meine Schwester macht gerade eine Ausbildung und ihr Gehalt geht auf meinen Konto, kann ich mein Freibetrag erhöhen lassen?
Sehr geehrte Frau O.,
nein, in diesem Fall liegt kein Anspruch auf Erhöhung des Freibetrags vor. Grundsätzlich sollte man keine Gelder von Dritten auf seinem gepfändeten Konto empfangen. Diese können gepfändet und oft erst durch eine umständliche Drittwiderspruchsklage wieder freigegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe heute bei Ihnen eine bescheinungung für den Freibetrag beantragt aber leider noch keine Mail erhalten. Kommt da jetzt noch eine Mail oder ist etwas schief gelaufen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst vielen Dank für Ihr Vertrauen. Manchmal kann es wegen einer besonders hohen Nachfrage nach unserer kostenlosen Dienstleistung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen. Falls Sie noch immer darauf warten, wiederholen Sie gern einfach das Prozedere. In dringenden Fällen sind Sie herzlich eingeladen, uns anzurufen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, akzeptiert die Bank in vollem Umfang diese Bescheinigung? Und wie lange dauert es, bis man diese hat?.
Liebe Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
ja, nach unserer Erfahrung akzeptieren ca. 99 % der Banken die Bescheinigung per E-Mail. Leider gibt es auch Ausnahmefälle, in denen eine Bescheinigung im Original verlangt wird. In diesem Fall versenden wir die Bescheinigung gegen eine Versandpauschale in Höhe von 5 Euro per Post.
Die Bescheinigung per E-Mail versenden wir bei Bestellungen innerhalb unserer Geschäftszeiten noch am gleichen Tag, ansonsten am nächsten Werktag. Der Postversand nimmt 2 bis 4 Werktage in Anspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
hallo
wollte mal fragen muss mein Arbeitgeber mir eine P-Bescheinigung ausfüllen oder kann er sich auch weigern?
Sehr geehrter Fragesteller,
der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, die Bescheinigung auszustellen, er kann sich also problemlos weigern.
Beispielsweise über unsere Webseite https://p-konto.anwalt-kg.de/ können Sie problemlos die Bescheinigung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo hab am 10.8.2020 um 9 :30 ein p Bescheinigung beantragt p Email aber nix erhält LG
Sehr geehrte Fragestellerin,
wir versenden Sonntags die Bescheinigungen nicht.
Sollten Sie nach einem Werktag Ihre Bescheinigung noch nicht erhalten haben, senden Sie bitte eine E-Mail an info@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Ghendler,
Da mein Mann ein P Konto eröffnen musste habe ich eine Frage. Ich habe eine Tochter aus einer früheren Beziehung, ich erhalte weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss. Mein Mann hat meine Tochter seid 16 Jahren als halbes Kind auf der Gehaltsabrechnung angerechnet. Wird ihm meine Tochter bei der Freibetragserhöhung angerechnet? Ich beziehe zur Zeit nur Umschulungsbegleitende Hilfe.
Vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
eine Erhöhung des Freibetrags kommt grundsätzlich nur bei gesetzlich bestehenden Unterhaltspflichten in Betracht. Bei Kindern, die nicht die eigenen sind, handelt es sich rechtlich gesehen um eine freiwillige Unterhaltszahlung, diese wird daher nicht berücksichtigt.
Unter Umständen kann es möglich sein, durch das Vollstreckungsgericht mittels eines Antrags gemäß § 850f Abs. 1 a) ZPO eine Erhöhung des unpfändbaren Betrags zu erreichen. Dies kommt aber nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag habe um 16 Uhr eine p konto Bescheinigung beantragt aber bisher noch keine erhalten.
LG
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für die Mitteilung, wir werden die Bescheinigung schnellstmöglich versenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Hallo und zwar habe ich am Freitag den 25.07.20 eine p konto Bescheinigung per Email beantragt aber bis jetzt ist noch nichts da
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Bescheinigungen werden über das Wochenende nicht versendet. Sie müssten die Bescheinigung daher heute erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Schön guten tag, ich wollte mal fragen. Ich habe 2 kinder und bekomme noch Kinderzuschlag,
und wollte fragen was ich bei der Bank noch zeigen muss.
zusätzlich zu den schreiben von ihnen.
Sehr geehrte Frau Rutsch,
zur Erhöhung des Freibetrags sowie zur Freigabe des Kindergeldes reicht unsere P-Konto-Bescheinigung aus.
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Kinderzuschlag erhalten, ist dieser wie Arbeitseinkommen pfändbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo ich hab da mal eine Frage… Und zwar bekomme ich im August eine Nachzahlung vom grundsicherungs Amt (Sozialamt) in Höhe von ca 1900 €.. Plus kommt noch im August 333,10 € Erwerbsminderungsrente und 90 € vom grundsicherungsamt auf mein Konto… Nun hab ich Angst das ich über das Geld nicht verfügen kann da ich ein P-Konto habe…was muß ich jetzt machen ich bin bei der Norisbank also alles läuft halt online… Mfg Jansen
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben Recht, dass Sie möglicherweise über den Betrag nicht verfügen können, wenn dieser den P-Konto-Freibetrag übersteigt.
Zuständig ist die jeweilige Vollstreckungsstelle, also bei den meisten Vollstreckungen das Amtsgericht. Hier muss ein Antrag auf Freigabe der Nachzahlung gemäß § 850k Abs. 4 ZPO gestellt werden.
Auskünfte gibt vermutlich die Abteilung für Zwangsvollstreckungen beim zuständigen Amtsgericht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Morgen
Ich habe am 1.Juli eine PKonto Bescheinigung per Post Beantragt und bis heute nichts bekommen wann kann ich den damit mal rechnen das sie ankommt Gruß Koepke
Sehr geehrter Fragesteller,
eigentlich müsste die Bescheinigung angekommen sein. Ich bitte um Entschuldigung für die Verzögerung. Wenn die Bescheinigung noch nicht bei Ihnen angekommen ist, so senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihren Angaben an info@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe bereits eine Erhöhung meines p-kontos wegen Unterhalt, jetzt wohnt mein Sohn aber bei mir, Kindergeld ist beantragt. Ist das Kindergeld automatisch geschützt oder muss ich eine Erhöhung um das Kindergeld beantragen?
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten eine neue P-Konto-Bescheinigung anfordern und dort auch das Kindergeld angeben. Nutzen Sie dafür gerne unsere kostenlose P-Konto-Bescheinigung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
ich habe heute morgen gegen 8 Uhr eine PKonto Bescheinigung per Email angefordert. Kommt da heute noch was oder muss ich länger warten?
LG Simunovic
Sehr geehrter Herr Simunovic,
Sie sollten Ihre Bescheinigung mittlerweile erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, nutzen Sie evtl. eine andere E-Mail-Adresse oder senden Sie eine E-Mail an Info@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, ich habe mir gerade über ihre Webseite online eine Bescheinigung machen lassen.
Bekommt man da eine Bestätigung per Email?
LG
Sehr geehrte Fragestellerin,
eine separate Bestätigung per E-Mail wird, wenn Sie Postversand gewählt haben, nicht gesendet.
Sie werden die Bescheinigung aber schnellstmöglich (1-2 Werktage) im Briefkasten vorfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag, habe heute eine P Konto Bescheinigung bei Ihnen bestellt. Einmal per E-Mail und einmal per Post. Ich bin nicht sicher, ob die Bank eine ausgedruckte Bescheinigung anerkennt.
Nun aber zu meinem Problem. Im Moment bekomme ich noch 316 Euro Pflegegeld für den Pflegegrad 2 von der DAK GESUNDHEIT. Ich habe aber einen Antrag auf eine höhere Pflegestufe gestellt. Beim letzten mal fehlten mir schon nur 5 Punkte zum Pflegegrad 3. Seitdem sind einige, neue Erkrankungen und eine künstliche Hüfte dazu gekommen. Mit der Bank habe ich schon gesprochen, natürlich kann ich jetzt im Moment nur dem Pflegegrad 2 bei der P Konto Bescheinigung geltend machen.
Der Antrag auf einen höheren Pflegegrad läuft seit April. Mir geht es darum,was mache ich, wenn ich den Pflegegrad 3 erhalte, dann bekomme ich eine Nachzahlung von zur Zeit etwas über 830 Euro. An das gesamte Geld käme ich natürlich nicht ran. Ich brauche es aber dringend. Was kann ich tun um die Nachzahlung behalten zu können? Vielen Dank. MfG. B. Hofmann
Sehr geehrte Frau Hofmann,
zunächst einmal vielen Dank für die Bestellung der P-Konto-Bescheinigung. In aller Regel erkennt die Bank die ausgedruckte Bescheinigung an.
Wenn die Nachzahlung bewilligt wurde, muss bei der für die Pfändung zuständigen Stelle, vermutlich das Amtsgericht, ein Antrag auf Freigabe gemäß § 850 k Abs. 4 ZPO in Verbindung mit § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I gestellt werden.
Es handelt sich um Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen. Diese sind unpfändbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag,
Ich habe eine Frage. Ich habe ein P-Konto und bin berufstätig. Da mein PKW leider Kaputt gegangen ist und ich dieses aber brauche um auf Arbeit zu kommen würde mein AG mir ein Arbeitnehmer Darlehen anbieten um mir ein PKW finanzieren zu können. Das Darlehen würde natürlich über den Monatlichen Freibetrag liegen. Kann ich einen Antrag auf einmalige Erhöhung stellen ? MfG
Sehr geehrte Fragestellerin,
leider ist es zu diesem Zweck nicht möglich, einmalig den Pfändungsfreibetrag erhöhen zu lassen. Sie sollten sich den Betrag also nicht auf das P-Konto einzahlen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Habe mir heute eine kostenlose Pkonto Bescheinigung bestellt nun meine Frage da Sie per Email an kommt und ich sie drucken möchte akzeptiert die Sparkasse das oder sollte ich es lieber Postalisch zukommen lassen? LG
Sehr geehrte Fragestellerin,
in der Regel akzeptiert die Bank eine ausgedruckte P-Konto-Bescheinigung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Die Bank bucht von meinem P-Konto weiterhin interne Kreditraten aus dem pfändungsfreien Bereich ab.Was ist zu tun?
Sehr geehrter Herr M.,
ob dies ein zulässiger Vorgang ist, hängt auch davon ab, ob Ihnen der gesetzlich zustehende Pfändungsbetrag belassen wird. Das P-Konto schützt nicht vor jeder Vollstreckung, sondern es soll einen Vollstreckungsschutz bis zum monatlich geltenden Pfändungsfreibetrag bieten. Darüber liegende Einkommensbeträge sind pfändbar.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe von Ihnen eine p konto bescheinigung bekommen und es hat alles super geklappt. Vielen Dank für die schnelle Hilfe von Ihnen. ☺️
Hallo.
Reicht für sie Sparkasse die PDF Datei? Oder muss man ein von Ihnen unterzeichnetes Original bei der Bank vorlegen?
Mfg
Sehr geehrte Fragestellerin,
in der Regel wird der Bank das PDF-Dokument als P-Konto-Bescheinigung ausreichen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe eine Frage… Ich habe aktuell nur den normalen Freibetrag und wohne alleine und bin berufstätig… Mein Einkommen liegt ungefähr zwischen 1400 1700 ( jeden Monat unterschiedlich) habe aktuell noch 3 offene Pfändung… Die ich aber abzahlen…so folgendes meine Mutter lebt von hartz4 und muss aus gesundheitlichen Gründen jetzt bei mir einziehen…kann ich dann eine Erhöhung beantragen? weil ja dann eine Zusätzliche Person in meinen Haushalt lebt
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben die Möglichkeit, beim für Sie zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags zu stellen. Geben Sie beim Antrag Ihre veränderte Situation wider.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
Mein Mann und ich, wir hatten letzte Woche Mittwoch die Bescheinigung bei Ihnen beantragt. Bisher ist per Mail und per Post noch nichts angekommen. Die Beträge hatten wir per Paypal bezahlt.
Viele Grüße
Sehr geehrte Frau G.,
wir haben technische Probleme in unserem System festgestellt. Aufgrund des hohen Andrangs war unser Server überlastet und einige P-Konto-Bescheinigungen sind nicht verschickt worden. Falls Sie noch keine P-Konto-Bescheinigung erhalten haben, bitten wir Sie, uns eine E-Mail an p-konto@anwalt-kg.de zu senden. Bitte entschuldigen Sie vielmals die Umstände.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich warte seit über 8 Tagen und immer noch nichts erhalten. Habe auch mehrere Male angerufen und immer wurde gesagt wir leiten es weiter bis heute nichts bekommen naja ist ja nicht so das ich das dringend benötige
Sehr geehrter Herr J.,
wir haben festgestellt, dass bei der Antragstellung durch Verwendung einer GMX-Mail-Adresse teilweise unsere E-Mails blockiert werden. Diesen beim Mailanbieter herrührenden Fehler können wir leider nicht beeinflussen. Darauf wird während des Bestellvorgangs auch hingewiesen. Wir möchten Sie bitten, die Bescheinigung mithilfe einer anderen E-Mail-Adresse anzufordern. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
mein Mann und ich, wir haben jeweils letzte Woche Mittwoch die Bescheinigung angefordert (zuzüglich Zusendung per Post). Wann können wir etwa damit rechnen?
Dankeschön
Sehr geehrte Frau G.,
nach Eingang der Portokosten verschicken wir die P-Konto-Bescheinigung unverzüglich. Das heißt, nach vier Tagen dürfte die Bescheinigung in der Regel bei Ihnen sein.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag. Ich habe heute vormittag eine P_ Konto Bescheinigung angefordert. Ist aber leider bis jetzt nicht bei mir eingegangen. Habe eine zweite angefordert, da ich vergessen habe meine Tochter mut eintragen zulassen. Wann kann ich denn nun mit der Bescheinigung rechnen. Da die Bank mir seid Freitag kein Geld mehr auszahlen tut. Da mein Konto seit dem 15 gefändet ist. Mag Frau Riebe.
Sehr geehrte Fragestellerin,
in der Regel haben Sie die P-Konto-Bescheinigung spätestens am nächsten Werktag in Ihrem E-Mail-Fach. In dringenden Fällen können Sie uns auch unter 0221 67770055 werktäglich bis 22 Uhr erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
habe innerhalb der letzten tage dreimal ein formular ausgefüllt…. bis heute keine rückmeldung bekommen
Sehr geehrte Anfragerin,
bei einigen E-Mail-Diensten kann es vereinzelt zu Problemen bei der Zustellung kommen. Das Problem wird in Kürze gänzlich behoben sein. Bitte wählen Sie bis dahin bei der Antragstellung den Postweg aus. In dringenden Fällen können Sie uns auch telefonisch erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe bis jetzt noch keine E Mail bekommen,für meine P Konto erhöhung.Habe es über drei verschiedene E Mails versucht.Über Web.de über gmail.com und über yahoo.com.Über wechen E Mail anbieter können sie mir die bescheinigung senden? Oder geht das nur noch über den Postweg?
Mfg.Renaldo A.
Sehr geehrter Herr A.,
bei einigen E-Mail-Diensten kann es vereinzelt zu Problemen bei der Zustellung kommen. Das Problem wird in Kürze gänzlich behoben sein. Bitte wählen Sie bis dahin bei der Antragstellung den Postweg aus. In dringenden Fällen können Sie uns auch telefonisch erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Und ich hätte da noch eine Frage mein Freund und ich wohnen in eine bedarfsgeminschaft und die Sozialleistungen kommen auf mein konto kann ich da das p konto erhöhen mit ihre Bescheinigung?
Sehr geehrter Fragesteller,
auch wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Sozialrechts leben, erhalten Sie in aller Regel keinen erhöhten Pfändungsfreibetrag. In ganz besonderen Fällen kann etwas anderes gelten, etwas wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen keine Mittel zum Erhalt des Existenzminimums mehr blieben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe eine Bescheinigung für p konto bei ihnen beantragt leider habe ich diese noch nicht erhalten.
Guten Tag,
zunächst vielen Dank, dass Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich erhalten Sie die P-Konto-Bescheinigung am nächsten Werktag. Es kann bisweilen aufgrund der erhöhten Nachfrage nach unserem kostenlosen Dienst zu Verzögerungen kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen. In dringenden Fällen können Sie uns anrufen (0221 67770055).
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo und guten Tag,
ich habe bereits vorgestern eine Bescheinigung beantragt, die ich bisher leider nicht erhalten habe.
Daraufhin habe ich gestern erneut eine Bescheinigung angefordert, mit einer alternativen Adresse. Bisher habe ich auch diese nicht erhalten.
Trotzdem habe ich noch eine andere Frage. Meine Freundin wohnt in meinem Haushalt und kümmert sich um unser gemeinsames Kind. Sie bezieht werder Hartz4, noch sonst etwas, sondern wird ausschließlich von mir unterhalten.
Wir müssen doch sicher nicht verheiratet sein um den erhöhten Pfändungsfreibetrag zu erhalten. Es handelt es sich doch sicher um eine Eheähnliche Gemeinschaft?
Danke für Ihre Mühe
Steven G.
Sehr geehrter Herr G.,
bezüglich der P-Konto-Bescheinigung kann ich Ihnen sagen, dass Sie diese in der Regel am nächsten Werktag erhalten. Falls es zu Verzögerungen gekommen sein sollte, bitten wir dies zu entschuldigen. In dringenden Fällen können Sie uns gerne anrufen. Wir sind werktäglich bis 22 Uhr für Sie erreichbar. Nun zu Ihrer zweiten Frage, ob Ihnen ein erhöhter Pfändungsfreibetrag zusteht: Das Gesetz lässt eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei Unterhaltsgewährung nur dann zu, wenn es sich um eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung handelt. Eine solche besteht etwa zwischen Eheleuten, ehemaligen Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Die eheähnliche Lebensgemeinschaft gehört nicht dazu. Daher können Sie keine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags aufgrund der genannten Unterhaltsgewährung beanspruchen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo… habe heute die Bescheinigung für den Freibetrag beim Pfändungsschutzkonto bei Ihnen beantragt. Bräuchte diese Bescheinigung SEHR dringend, da bei meiner Bank schon eine Pfändung liegt.
Wie lange dauert es, bis ich meine Bescheinigung per Email erhalte????
MfG.
J.N.
Sehr geehrter Herr. N.,
für gewöhnlich haben Sie die P-Konto-Bescheinigung spätestens am nächsten Werktag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte/r Frau/Herr N.,
in der Regel haben Sie die P-Konto-Bescheinigung am nächsten Werktag. In dringenden Fällen können Sie uns auch anrufen (0221 67770055). Wir sind werktäglich bis 22 Uhr für Sie erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Schönen guten Tag , ich habe eine Frage und zwar geht es darum , ich habe eine Pfändung auf meinem Konto ,noch kein P Konto werde das morgen umändern lassen ,eine Bescheinigung habe Ich bei Ihnen schon beantragt ,meine Mutter lebt bei mir für die Ich Finanziell aufkommen muss da sie kein eigenes Einkommen hat ,und auch hier keine Unterstützung erhält da sie noch keine 5 Jahre hier in Deutschland lebt ,kann das bei der Bescheinigung berücksichtigt werden ? Oder zählt das nicht dazu um den Freibetrag höher setzten zu lassen ?
Vielen Dank für Ihre Antwort !
Mfg. Bernd
Sehr geehrter Fragesteller,
in dem genannten Fall besteht soweit ersichtlich keine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber Ihrer Mutter. Somit kommt keine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags gemäß § 850k ZPO in Betracht.
Möglicherweise können Sie beim zuständigen Gericht jedoch trotzdem eine Erhöhung des Freibetrags gemäß § 850f ZPO beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Kann ich p konto Bescheinigung auch per Nachnahme bekommen
Sehr geehrte Fragestellerin,
per Nachname bieten wir den Dienst im Moment nicht an. Sie haben die Möglichkeit eine P-Konto-Bescheinigung kostenlos per Mail oder gegen Porto postalisch zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe mir eine p Konto Bescheinigung per Mail schicken lassen, reicht der Ausdruck der Bank oder muss ich mir zwingend von Ihnen eine Bescheinigung per Post schicken lassen?
Sehr geehrter Fragesteller,
in der Regel reicht der Ausdruck der Bank.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo und Guten Tag,
als erste einmal ein herzliches Dankeschön für Ihre sehr hilfreiche und informative Internetseite, selbstverständlich in Verbindung Ihrer Antworten.
Meine Frage:
Ich habe ein Insolvenzverfahren seit 11/2019.
Nun werde ich nach langer Krankheitsphase endlich wieder arbeiten. Vollzeit ab 01.06.2020.
Wie verhält es sich mit meinem P-Konto bei laufendem Gehalt, natürlich höher als der Pfändungsfreibetrag. Ich werde ca. 1700-1800 € netto verdienen.
Muss ich einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen, damit die Bank den erhöhten Betrag freigibt?
Und wann kann ich diesen stellen? Auch vor meiner ersten Gehalts – Abrechnung?
Wo stelle ich zusätzlich eine Erhöhung wegen Mehrbedarf? Ich bin gezwungen täglich mit dem Auto mehr als 140 km zu fahren, um überhaupt arbeiten zu können.
Das ist auch bei einem höheren Gehalt nicht zu bezahlen.
Ich werde monatlich um die 3000 km fahren müssen. Ein Umzug ist eigentlich geplant, nur dafür muss ich erst einmal wieder Geld zur Verfügung haben.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihren Zuspruch. Sie haben die Möglichkeit beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Änderung des unpfändbaren Betrages zu stellen (§§ 36 InsO, 850f ZPO). Geben Sie dabei an, dass Sie besondere Bedürfnisse aus beruflichen Gründen haben, die eine Änderung des unpfändbaren Betrages erfordern.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo
Ich habe ein P Konto und nun eine Einmalzahlungen bekommen.
Meine ehem. Chefin hat mir letztes Jahr 2 Monate kein Lohn gezahlt. Durchs Arbeitsgericht wurde mir nun 1280€ zugesprochen. Wie bekommen ich diese. Habe mir in den Monaten das Geld von meiner Mutter geliehen. Und ich würde ihr zumindest diese Zahlung wiedergeben
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihnen bleibt hier die Möglichkeit, einen Antrag beim zuständigen Gericht zu stellen. Gemäß § 850c ZPO kommt es auf den Zeitraum an, für den der Betrag gezahlt wird. Sie können also beantragen, die Zahlung auf diese beiden Monate aufzuteilen, so dass die Summe im Ergebnis unpfändbar sein dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Morgen, vielleicht können Sie dir helfen, wie läuft das ich habe ein p Konto und von ihnen eine Bescheinigung mit 1826 Euro weil ich Kindergeld für meine Tochter bekomm sie in der Ausbildung ist die Bank macht aber nur 1616 frei, warum, mit freundlichen Grüßen Christiane
Sehr geehrte Fragestellerin,
ohne genaue Betrachtung der Umstände kann ich nur vermuten, dass die Bank die Unterhaltspflicht für Ihre Tochter nur teilweise anerkennt, da sie ein eigenes Einkommen hat. Nur die Bank kann Ihnen dies jedoch mitteilen.
Unter Umständen kann beim Vollstreckungsgericht ein Antrag gestellt werden, in dem Sie darlegen, dass der gesamte Freibetrag zur Deckung des Unterhalts Ihrer Tochter notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag
Ich hätte eine Frage habe ein p Konto meine Frage wäre ich habe 2 Kinder die bei der Mama leben sind aber jeden Tag bei mir und schlafen hier. Würde ich ein höheres Freibetrag machen. Lg
Sehr geehrter Herr B.,
wenn die Kinder jede Nacht bei Ihnen schlafen, leben sie genauso bei Ihnen wie bei Ihrer Ex-Frau.
Sie haben daher Anspruch auf den erhöhten Freibetrag.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, habe bei ihnen eine p Konto Freibetrag Erhöhung bei ihnen beantragt, da ja momentan kindergeldkassen geschlossen sind, ich habe sie per PDF beantragt, wie lang dauert die Bearbeitung?
Meine Bank akzeptiert den bestätigungsbescheid das ich für 3 Kinder Kindergeld bekomme nicht, habe ihn schon 2x eingereicht
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Beantragung der P-Konto-Bescheinigung.
In der Regel erhalten Sie die Bescheinigung spätestens am nächsten Werktag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Ghendler
Habe ein P-Konto und einen einmaligen IBB Zuschuss(Corona) in Höhe von
5000.-€ erhalten.Was für Unterlagen brauche ich um über diesen
Betrag verfügen zu können
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten sich an das zuständige Gericht wenden und mitteilen, dass es sich um zweckgebundene Mittel zur Überbrückung der Einnahmeausfälle handelt. Weisen Sie das Gericht darauf hin, dass die Summe aufgrund der Zweckbindung nicht übertragbar und somit nicht pfändbar ist.
Falls dies nicht ausreicht, stelle Sie einen Antrag auf Freigabe gemäß § 850i ZPO.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Abend
Ich besitze ein p-konto, und bekomme jetzt eine Nachzahlung vom kindergeldzuschlag kann ich meinen Freibetrag für die Zahlung hoch setzen lassen?
Liebe grüsse
Sehr geehrte Frau S.,
ja, denn Kindergeld und alle Zuschläge dafür sind unpfändbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
ich hätte eine Frage. Ich habe ein P Konto, wo derzeit gepfändet wird.
Ich lebe mit meinem Lebensgefährten zusammen, sodass wir als Bedarfsgemeinschaft gelten.
Sein ALG2(das Geld geht auf sein eigenes P Konto) wird nach meinem Lohn berechnet.
Ist es möglich mein Freibetrag zu erhöhen, da ich ja für meinen Partner Geldlich aufkommen muss?
Durch die Pfändung komme ich nicht an meinen vollen Lohn, dieses Geld fehlt uns im Monat.
Liebe Grüße,
F.
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Bei einer Bedarfsgemeinschaft ist in der Regel keine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags möglich, auch wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft dadurch geringere Leistungen erhält.
Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn man darlegen kann, dass der Lebensunterhalt durch das gemeinsame Einkommen nicht gedeckt ist. Dies muss man genau beweisen und einen Antrag gemäß § 850f Abs. 1 a ZPO stellen. Dann hat man Aussicht auf eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,
ich habe ein P-Konto und möchte den Freibetrag gerne erhöhen. Ist dies möglich?
Mit freundlichen Grüßen
M.P.
Sehr geehrter Herr P.,
dies ist möglich, wenn bei Ihnen gesetzliche Unterhaltspflichten bestehen, etwa gegenüber leiblichen Kindern oder einem Ehepartner. In diesem Fall stellen wir Ihnen gerne die P-Konto-Bescheinigung aus. Mehr Informationen erhalten Sie unter https://p-konto.anwalt-kg.de/.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,ich habe ein Pfändungsschutz Konto wo Heute 1178,79 € geschützt sind. Ich bin Privat Kranken versichert Zahle im Monat 265,66 € Für meine Pflege Versicherung
nochmal 96,69€ Meine warm Miete beträgt 265.00 € Unfallversicherung im Monat 26,36 €
Meine Frage?Wird der Betrag der Krankenkasse und Pflegeversicherung auf den
Freibetrag von 1178,79 € oben dazu gerechnet.
Über eine Nachricht von Ihnen bedanke ich mich im voraus Mfg. Franz Hudeg
Sehr geehrter Herr H.,
ja, auf Antrag beim Vollstreckungsgericht werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls pfändungsfrei.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe eine Tochter 26 Jahre alt und studiert wohnt zusammen kann man auch mit rechnen genau wie Ausbilder Kindern
Sehr geehrter Herr K.,
die Unterhaltspflicht gilt grundsätzlich bis zum Ende des Studiums, solange noch die Regelstudienzeit des Studiums läuft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo und zwar wollte ich mal Nachfragen wegen einer P Konto Bescheinigung ich bekomme auf mein Konto Pflegegeld für die Pflege meiner Schwiegereltern Word das bei der Bescheinigung berücksichtigt? Mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
das Pflegegeld ist eine Geldleistung, die der zu pflegenden Person gezahlt wird. Somit kann das Pflegegeld geschützt werden.
Auf unserem Formular zur Beantragung der P-Konto-Bescheinigung können Sie das Pflegegeld unter “monatliche Bezüge zum Ausgleich von Mehraufwand durch Körper- und Gesundheitsschäden” eintragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, ich muss die Bescheinigung 850 K…… aus gefüllt haben wer macht sowas. Kann ich damit zum Jobcenter oder familienkasse kann ich das ganze Buch per Post weg regeln. Lg Daniela Asmussen
Sehr geehrte Frau Asmussen,
vielen Dank für Ihre Frage. Gerne stellt unsere Kanzlei Ihnen die gewünschte Bescheinigung aus. Nutzen Sie dafür gerne unser Bestellformular für die P-Konto-Bescheinigung unter https://p-konto.anwalt-kg.de/
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Ghendler,
ich muss nochmal nachhaken. Ich habe jetzt bei meinem insolvenzverwalter nachgefragt, dass ich ja anderen gegenüber benachteiligt werde, weil ich nur den Betrag vom P-konto und nicht nach der pfaendungstabelle bekomme, er meinte ich soll mir eine Bescheinigung holen bei einem Anwalt oder Schuldnerberatungsszelle. Ich arbeite in Teilzeit und bekomme noch witwenrente und komme so im Monat auf 1400€Deswegen wird und kann nicht beim Arbeitgeber direkt gepfändet. Muss ich das jetzt so hinnehmen, dass ich eigentlich immer ca 100€ zuviel abzahle und einen Anreiz zum mehr verdienen, zum Beispiel noch einen Minijob, gibt es da ja dann auch nicht, Vielen Dank für ihre Antwort im voraus. Mit freundlichen Grüßen B. B
Wie erhöht man denn Freibetrag
Sehr geehrte Frau B.,
der Freibetrag kann erhöht werden, indem man der Bank eine Bescheinigung vorlegt, die von einer geeigneten Stelle ausgestellt wurde. Wir als Kanzlei sind beispielsweise eine derartige Stelle. Wenden Sie sich dafür gerne an info@anwalt-kg.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Kann man auch als Einzelperson den Pfändungbetrag mit einer p-konto Bescheinigung laut Tabelle anpassen lassen? Mit freundlichen Grüßen B. B.
Sehr geehrte Ratsuchende,
dies ist möglich, wenn eine andere Voraussetzung vorliegt, beispielsweise Mehrbedarf aufgrund medizinischer Aufwendungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo hab ein P Konto bei der Sparkasse . Hatte einen A.Unfall u habe jetzt 4000 Euro
bekommen Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Würde gerne einen Vorläufige Erhöhung Beantragen. Bin immernoch Krank u werde nochmal OP.
Können sie mir eine Bescheinigung Ausstellen? Gruß Caro C.
Sehr geehrte Frau C.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden Sie unter der angegebenen E-Mail-Adresse kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, meine Mutter hat ein Pfändungskonto.Sie zahlt regelmässig ihre Schulden ab.Jetzt bekommt sie Pflegestufe zwei und sie bekam diesen Monat 632Euro mit Nachzahlung ausgezahlt.Da dies ja kein Einkommen ist, sondern Pflegegeld ist dies ja geschützt.Ich bräuchte doch dafür dann diese Bescheinigung damit der Betrag erhöht werden kann, oder liege ich da falsch.Können sie mir weiterhelfen.Lieben Dank Mit freundlichen Grüßen S.P.
Sehr geehrte Frau P.,
tatsächlich wäre dieser Betrag vermutlich gemäß § 850k Abs. 4 ZPO i.V.m. § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I pfändungsfrei.
Unsere Kanzlei kann die entsprechende Bescheinigung ausstellen. Wenden Sie sich hierzu doch bitte per E-Mail an info@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht