Was ist eine Vermögensauskunft?
Die Vermögensauskunft – zuvor Offenbarungseid oder eidesstattliche Versicherung genannt – dient Gläubigern dazu, sich ein Bild von den Vermögensverhältnissen des Schuldners zu machen. Hat ein Gläubiger einen wirksamen Titel gegen Schuldner erwirkt, stellt sich die Frage, welches Vermögen zur Befriedigung der titulierten Forderung besteht. Durch die Vermögensauskunft erhalten Gläubiger z.B. Informationen zum Arbeitgeber, Einkommen, Ersparnissen, Konten, Versicherungsansprüchen, Wertpapieren usw. Sie wird gegenüber dem Gerichtsvollzieher erklärt (§ 802e ZPO).
Die Abgabe der Vermögensauskunft ist seit dem 1.1.2013 u.a. in den §§ 802c ff. ZPO geregelt. Es handelt sich hierbei um ein formalisiertes Verfahren, das einem bestimmten Ablauf folgt. Die Vermögensauskunft wird in einer gemeinsamen Datenbank der Länder geführt und ist unter www.vollstreckungsportal.de abrufbar.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich hatte Juni 2019 mit einer 2.gesellschafterin eine GmbH gegründet. Ihr Lebenspartner wurde als Betriebsleiter eingestellt und ich war Geschäftsführer.
Im August wurde der Betriebsleiter in haft genommen wegen anderer Delikte von denen ich nichts wusste. Seine lebenspartnerin hatte mich auch erst angelogen. Beim durchsehen der Unterlagen und kontodaten wurde festgestellt das der Betriebsleiter Geld unterschlagen hat.Fast 15000 €.
Er wurde sofort gekündigt. Die lebenspartnerin wollte dann auch nur noch schnell aus der Firma. Ich hatte versucht alles zu tun um die Firma am laufen zu halten. Ende November überschrieb sie mir ihre Anteile. Leider war ich nicht in der Lage die Firma aufrecht zuerhalten.
Ich habe Ende Dezember Firmeninsolvenz angemeldet.
Der insolvenzverwalter ging jetzt schon davon aus das die Insolvenz schon Oktober gewesen sein sollte.
Da ich nach der überschreibung bis zur Insolvenz die 12500€ Einlage nicht bezahlt habe, will die jetzt der insolvenzverwalter von mir noch haben und verlangt eine Vermögensauskunft von meinem privaten Konto und so weiter.
Meine Fragen.
Darf er das von mir fordern,die vermögensauskunft?
Sollte er nicht mehr die unterschlagenen Ausgaben vom Betriebsleiter zurückfordern ?
Hätte wenn die Insolvenz schon Oktober gewesen sein sollte, die Gesellschafterin ihre Anteile eigentlich nicht verkaufen dürfen? Könnte man gegen Sie dann auch vorgehen weil sie es trotzdem gemacht hat?
Ich hoffe Sie können mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias S.
Sehr geehrter Herr S.,
es ist Teil des Insolvenzverfahrens, dass der Insolvenzverwalter von Ihnen eine Auflistung aller Vermögensgegenstände verlangt. Hierzu sind Sie im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht auch verpflichtet. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, weshalb Sie in die Insolvenz geraten sind und welche Schadensersatzansprüche Ihnen gegen die ehemalige Gesellschafterin und deren Ehemann zustehen. In Mehrpersonenkonstellationen, bei denen es um Schadensersatzzahlungen geht, braucht es einer eingehenden Prüfung des Falles, um eine Handlungsempfehlung für das beste Vorgehen auszusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht