Eingehungsbetrug und Insolvenz

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    Eingehungsbetrug – strafbar in der Insolvenz?

    An und für sich ist es nicht strafbar, sich zu verschulden. Zivilrechtlich kann ein Schuldner zwar zur Zahlung verpflichtet werden, strafrechtlich wird eine Person wegen unerfüllter Zahlungen grundsätzlich jedoch nicht verfolgt. Für Sie hat dies zur Folge, dass Sie Ihre Schulden durch eine Insolvenz oder einen Vergleich verlieren können und anschließend schuldenfrei und strafrechtlich unbescholten sind. Im Rahmen einer finanziellen Krise sind bestimmte Handlungen allerdings strafbar. Eine solche ist der Eingehungsbetrug. Der Eingehungsbetrug ist eine bestimmte Form des Betrugs nach § 263 StGB.

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    Vor der Insolvenz besteht bei den benachteiligten Gläubigern das Problem der Beweislast.

    Besonders häufig geschieht ein Eingehungsbetrug in der Insolvenz eines Geschäftsführers bzw. Unternehmens. Diese bestellen bestimmte Waren oder Dienstleistungen, obwohl sie sich in eben diesem Moment durchaus bewusst sind, dass sie die Rechnungen aufgrund ihrer finanziellen Lage nicht begleichen werden. Durch diese Handlung ist jedoch der Betrug schon erfolgt! Ein Liefer- oder Dienstleistungsvertrag setzt voraus, dass der eine Vertragspartner eine Leistung erbringt und der andere für diese Leistung finanziell aufkommt. Die Bestellung wurde in einem solchen Fall jedoch unter einer Täuschung über die Liquidität des Unternehmens aufgegeben.

    Daher wurde mit dem Straftatbestand des Eingehungsbetrugs ein Weg geschaffen, um andere Unternehmen bzw. Gläubiger zu schützen. Sollte ein Schuldner im Bewusstsein seiner Zahlungsunfähigkeit Verträge mit anderen Unternehmen eingehen, kann er durch die durch ihn entstandene Einkommenslücke großen Schaden verursachen.

    Eingehungsbetrug während der Insolvenz

    Unternehmer müssen sich während der Insolvenz vor einem Eingehungsbetrug schützen. Oft geschieht ein solcher Eingehungsbetrug ohne niedrige Absichten: Ein Unternehmer möchte versuchen, sein Geschäft aufrecht zu erhalten und bestellt trotz einer vorhandenen Krise Leistungen.

    Während der Insolvenz ist ein Eingehungsbetrug jedoch relativ leicht nachzuweisen. Allein durch den Antrag auf Insolvenz ist Ihre Zahlungsunfähigkeit unbestreitbar erklärt. Auch wenn Sie z.B. im Vorhinein schon eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, dient diese als Beweis für Ihre prekäre finanzielle Lage.

    Dazu hat der Gläubiger Anspruch auf Schadensersatz. Dieser würde auch im Insolvenzverfahren nicht von der Restschuldbefreiung umfasst werden. Das heißt, dass diese Forderung auch nach der vermeintlichen Schuldenfreiheit beglichen werden muss. Daher halten die Gläubiger häufig an diesen Forderungen aus dem Eingehungsbetrug fest und verfolgen sie auch während eines Insolvenzverfahrens des Schuldners.

    Ein Eingehungsbetrug im Rahmen der Insolvenz darf daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Empfehlenswert ist, sich beim Vorwurf des Eingehungsbetruges umgehend anwaltliche Hilfe durch einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt zu holen!

    Eingehungsbetrug vor der Insolvenz

    Vor der Insolvenz besteht bei den benachteiligten Gläubigern das Problem der Beweislast. Der Vertragspartner muss nachweisen, dass Sie bei Abschluss des Vertrags bereits wussten, dass Sie den Vertrag nicht erfüllen können.

    Ein Eingehungsbetrug ist vor der Insolvenz schwerer nachzuweisen, da weniger Datenmaterial, wie Mahnverfahren, Nachweise über Ihre Einkommensverhältnisse o.ä. vorhanden ist. Die Gründe, aus denen Sie als Schuldner davon ausgehen konnten, den Vertrag nicht zu erfüllen, sind dann viel schwerer zu entdecken.

    Daher wird Ihre Situation von der Gegenseite genauestens in den Blick genommen werden. Sie werden versuchen, mögliche Anzeichen für Ihre Zahlungsunfähigkeit aufzudecken. Im Rahmen unserer Begleitung bei einer Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz wird unsere Kanzlei Sie über die bestehenden Risiken des Eingehungsbetrugs aufklären und Ihnen falls erforderlich an einen darauf spezialisierten Anwalt empfehlen.

    Unser Rat beim Vorwurf des Eingehungsbetrugs

    Wenn der Dienstleister oder Lieferant in seiner Rolle als unbefriedigter Gläubiger überzeugt ist, dass Sie bereits wussten, die Rechnung nicht bezahlen zu können, muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden. Handelt es sich beim Gläubiger um ein Unternehmen, wird die Anzeige wegen Eingehungsbetrug gegen den Geschäftsführer gestellt.

    Die strafbare Handlung des Eingehungsbetrugs kann gravierende Folgen nach sich ziehen: Die Sanktion für Eingehungsbetrug kann eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sein!

    Kenntnis über einen Ihnen vorgeworfenen Eingehungsbetrug erhalten Sie durch eine Vorladung von der Kriminalpolizei. Sehr wichtig ist es, sich umgehend gegen den Vorwurf des Eingehungsbetrugs zu wehren.

    Sie sollten jedoch keinesfalls allein die Sache in die Hand nehmen! Suchen Sie sich einen Anwalt Ihres Vertrauens, der auf Strafrecht bzw. Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert ist. Dieser beantragt sofort die notwendige Akteneinsicht und begleitet Sie ggf. auch zu der Beschuldigtenvernehmung. Eine im Vorhinein erstellte detaillierte Verteidigungsstrategie kann Sie vor einer Geld- oder Haftstrafe bewahren.

    Zögern Sie daher im Falle eines Eingehungsbetrugs nicht und nehmen Sie umgehend Hilfe in Anspruch! Eine schnelle Reaktion kann Sie schützen.

    Besuchen Sie ebenfalls unsere Überblickseiten zum Thema Privatinsolvenz und Regelinsolvenz.

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Eingehungsbetrug und Insolvenz”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    16 Kommentare
    1. Si N.
      says:

      Ich hätte da mal eine Frage.
      Mein Mann hat noch eine Forderung gegen seinen ehemaligen AG in Höhe von 2600€ der AG hat 2016 eine Offenbarungseid gemacht und angegeben er sei Zahlungsunfähig. Durch Zufall haben wir erfahren das seit 04/18 ein Insolvenzverfahren läuft und mein Mann als Gläubiger nicht angegeben wurde.
      Kann man den AG Anzeigen wegen Betruges?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Ratsuchende,

        nein, ein Betrug liegt in diesem Fall nicht vor.
        Grundsätzlich ist es nicht strafrechtlich relevant, einen Gläubiger nicht anzugeben. Grundsätzlich können Gläubiger über die Insolvenzbekanntmachungen davon erfahren.
        Es kann aber Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren haben. Wenn man nachweisen kann, dass der Gläubiger absichtlich nicht angegeben wurde, könnte sogar eine Versagung der Restschuldbefreiung drohen. Diesen Nachweis zu führen ist allerdings äußerst schwer, denn der Schuldner hat kaum einen Vorteil davon, einen Gläubiger nicht anzugeben. Man sollte sich jedenfalls beim Insolvenzgericht melden und die Forderung nachträglich anmelden, sofern dies noch möglich ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Jenni
      says:

      Guten Abend,

      ich habe einen Gläubiger, der bereits vor dem Insolvenzantrag der Schuldnerberatung mitteilte, dass ich eine unerlaubte Handlung getätigt hätte.
      Folgender Sachverhalt:
      Mein ehemaliger Lebensgefährte hat ein Fahrzeug bei einem Autohaus erworben, ich habe dort für einen Reifensatz inklusive Felgen unterschrieben und somit eine Forderung in Höhe von ca. 2500€, die der Gläubiger als unerlaubte Handlung darstellt. Mein ehemaliger Lebensgefährte versicherte im Autohaus, dass er den Kaufpreis des Fahrzeugs inklusive meiner Rechnung zusammen überweist – was wohl nie geschehen ist. Das Fahrzeug hat er weiterverkauft und sitzt deswegen ab. Jetzt wirft der Anwalt des Autohauses mir eine unerlaubte Handlung wegen der Reifen und Felgen vor. Zum Zeitpunkt der Unterschrift bzw. des Kaufes hatte ich eine saubere Schufa und mein ehemaliger Lebensgefährte hat auch dem Verkäufer mitgeteilt, dass er alles in einem überweist. Nur habe ich leider unterschrieben und die Forderung hängt jetzt an mir. Nach Kenntnisstand der offenen Forderung habe ich unverzüglich die Schuldnerberatung aufgesucht. Ist das eine unerlaubte Handlung. die mir hier unterstellt wird?

      Vielen Dank!

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau H.,

        wenn über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, dann werden Insolvenzforderungen von der Restschuldbefreiung erfasst. Forderungen aus unerlaubter Handlung müssen auch nach der Restschuldbefreiung noch bezahlt werden. Die Anmeldung der Forderung als unerlaubte Handlung läuft nach einem bestimmten Prozedere ab. In unserem Beitrag Voraussetzungen für Anmeldung einer Deliktsforderung erfahren Sie Näheres dazu. Bei der Anmeldung der Insolvenzforderungen können Sie der Forderung aus unerlaubter Handlung insgesamt oder hinsichtlich des deliktischen Charakters widersprechen. Ob sich der beschriebene Sachverhalt als unerlaubte Handlung darstellt, kann ich nur im Rahmen eines Mandats und nach Einsicht der Akten zu dem Verfahren gegen Ihren ehemaligen Lebensgefährten sagen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Dominique
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Angenommen ein Schuldner gibt eine Vermögensauskunft beim Gericht ab und bestellt ein halbes Jahr später wieder.

      Ist es direkt ein Eingehungsbetrug oder kann man sich dort herausreden(z.b ich wollte zahlen ,es ist aber etwas dazwischen gekommen).

      Wie verhält es sich wenn man die Gläubiger um Ratenzahlung bittet. Zeigt das den Zahlungswillen?

      Grüße M.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        das nachträgliche Ratenzahlungsangebot ist allenfalls eine Schadenswiedergutmachung und würde einen einmal verwirklichten Betrug gemäß § 263 StGB nicht entfallen lassen. Allerdings ist es so, dass es darauf ankommt, welchen Willen Sie beim Vertragsabschluss hatten. War dieser auf Erfüllung der eingegangen Verbindlichkeit gerichtet, scheidet ein Betrug aus. Hatten Sie von Anfang keinen Willen zur Erfüllung der Verbindlichkeit, kommt ein Betrug in Betracht. Die Betrugsabsicht müsste Ihnen jedoch auch noch nachgewiesen werden. Bei einer erstmaligen Handlung dürfte dies in der Regel schwierig werden. Anders dürfte dies zu bewerten sein, wenn Ihre Vermögenslage unter keinen vernünftigen Gesichtspunkten ausgereicht hätte, um die Verbindlichkeit zu erfüllen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Marko C.
      says:

      Eingehungsbetrug, in Zeiten der Pandemie. Inwieweit ist die Behauptung strafbar? Wenn man als Unternehmer unverschuldet in Notlage gerät und so einen Vertrag nicht erfüllen kann. Der Gläubiger, indem Fall ein Maßnahmeträger stellt nun in Aussicht wegen Eingehungsbetrug ermitteln zu wollen.
      Zu Beginn der Maßnahme waren Folgen und Auswirkungen der Pandemie ja nicht absehbar, also auch nicht kalkulierbar, diese aber vom Gläubiger jetzt völlig unberücksichtigt bleiben.
      Nach besten Wissen und Gewissen hat man den Vertrag abgeschlossen, das man dann mit solch ein Vorwurf konfrontiert wird halte ich in dem Zusammenhang für sehr technisch.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr C.,

        in der Tat hat die Krise einige Fehlkalkulationen ausgelöst. Sie können sicher sein, dass dies bei etwaigen Ermittlungen des Staatsanwalts ein zu berücksichtigender Umstand ist. Es ist grundsätzlich ohnehin so, dass ein Betrug subjektive Vorsatzelemente voraussetzt, die erstmal nachgewiesen würden müssten. Wirtschaftliche Fehleinschätzungen erfüllen für sich genommen noch keinen Betrugstatbestand. Ich empfehle Ihnen jedoch, sich je nach Ernsthaftigkeit der Lage juristische Beratung von einem Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Strafrechts einzuholen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Juliane R.
      says:

      Wenn Schulden gemacht wurden und man nur bei der Beratung war und noch keine Schufa Auskunft war bzw Insolvenz ist es nicht strafbar oder?

      Weil zahle was auf Raten beim Gläubiger ab

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau R.,

        ich bin nicht sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe. Eine Straftat wegen eines Eingehungsbetrugs setzt u.a. voraus, dass Sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht willens waren, den Vertrag zu erfüllen bzw. dass Sie wussten, dass Sie den Vertrag nicht finanziell stemmen können. Es müssen aber noch weitere Umstände hinzutreten, bis es zu einer strafbaren Handlung kommt.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    6. Müller
      says:

      Hallo,
      Ich möchte als Gläubiger fragen, hat man irgendwelche Chance auf Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung in dem Fall wo der Schuldner der sich in Insolvenz befindet neue Schulden macht( bezahlt seit einen Jahr kein Kinderunterhalt ) schließt neue Verträge u.a. für Fitnessstudio. Der Insolvenzverwalter hat nicht mal seine neue Wohnadresse, weißt auch nicht dass er neuen Arbeitgeber sowie Bankkonto hat.
      Hat man als Gläubiger in dem Fall echt gar keine Rechte auf die Gerechtigkeit?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihre Frage.
        Neue Schulden in der Privatinsolvenz sind für sich genommen kein Grund, die Restschuldbefreiung zu versagen. Auch einen Fitnessstudio-Vertrag darf der Schuldner abschließen. Diese Schulden sind allerdings nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
        Denn Sinn der Insolvenz ist, neben einer bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger, dem Schuldner wieder einen Neustart zu ermöglichen.
        Die anderen genannten Tatbestände, also das Verschweigen von wichtigen Tatsachen wie einem Umzug und einem neuen Arbeitsverhältnis, können jedoch Versagungsgründe sein. Voraussetzung ist, dass dies zu einer Benachteiligung der Gläubiger geführt hat, also dass Einkommen, das zur Insolvenzmasse gehören würde, nicht abgeführt wurde.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    7. Arti
      says:

      Hallo,

      ich stehe kurz vor der Insolvenz (eventuell auch außergerichtlicher Schuldenvergleich möglich), bin auch seit 13 Monaten bei einer Schuldnerberatung (werde nun zu Ihnen wechseln).

      Ich habe aktuell einen Kleinkredit genommen / genehmigt bekommen.

      Ist das hier ein Eingehungsbetrug wenn ich in die Privatinsolvenz gehen sollte?

      Lg

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        da es in Ihrem Fall auf jeden Sachverhaltsumstand ankommt, empfehle ich Ihnen, sich an unsere kostenlose Erstberatung am Telefon (0221 67770055) zu wenden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    8. Thomas
      says:

      Ich habe 3 kleine kedite laufen von insgesamt 40 Euro die ich auch brav bezahle . Jetzt gehe ich in die Insolvenz habe aber die Kredite nich drin weil ich die tilge. Ist oder wird das ein Problem . Jetzt kommt der Anwalt vom Gericht soll ich ihn das so sagen oder kich

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich müssen alle Verbindlichkeiten im Insolvenzantrag berücksichtigt werden. Sofern dies hier nicht der Fall ist, kann dies zu einem Scheitern Ihrer Insolvenz führen. Sie sollten unbedingt offen ggü. Verwalter und Gericht sein.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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