Unpfändbarkeit von Schichtzulagen

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Sind Schichtzulagen pfändbar?

Sie befinden sich in einer Privatinsolvenz und arbeiten im Schichtdienst oder Sie arbeiten sonntags oder feiertags und erhalten dafür Zuschläge? Gläubiger versuchen Ihr Arbeitseinkommen zu pfänden? Dann wird Sie dieses Urteil sicher interessieren.

Nach einem in diesem Jahr erschienenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg sind Schichtzulagen sowie Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit von Arbeitnehmern unpfändbar.

Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.

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In der Regel: Pfändung von Ansprüchen beim Arbeitgeber des Schuldners möglich

Gläubiger haben grundsätzlich die Möglichkeit bei Vorliegen eines vollstreckbaren Titels die Lohnforderung des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber direkt bei diesem zu pfänden und sich überweisen zu lassen.

Ein vollstreckbarer Titel kann unter anderem durch ein Urteil, einen Beschluss oder einen Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. Der Gläubiger muss zur Vorbereitung der Pfändung einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Das Gericht erlässt dann im Anschluss gegebenenfalls einen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Ausnahmen: Unpfändbare Bezüge nach § 850a ZPO

Ausgenommen von dieser Regel sind unter anderem die in § 850a ZPO sogenannten unpfändbaren Bezüge. In dieser Vorschrift beinhaltet einen ganzen Katalog von Ausnahmen.

Auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat sich in seinem Urteil mit der Frage der Unpfändbarkeit beschäftigt:

Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit sind unpfändbar

Das Gericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob Bezüge eines sich bereits im Privatinsolvenzverfahren befindenden Arbeitnehmers pfändbar oder unpfändbar waren und urteilte zugunsten des Insolvenzschuldners.

Nach § 850a Nr. 3 ZPO sind unter anderem „Schmutz- und Erschwerniszulagen” unpfändbar. Das Gericht hat nun entschieden, dass nach dieser Vorschrift nicht zwischen verschiedenen Erschwernissen der Arbeit unterschieden werden darf. Erschwernisse könnten sich daher für den Arbeitnehmer sowohl aufgrund der Art der auszuübenden Tätigkeit als auch durch regelmäßig wechselnde Dienstschichten (Wechselschichten) oder einer Arbeitsleistung zur Nachtzeit oder an Feiertagen ergeben (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2015 – 3 Sa 1335/14).

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg kam also zu dem Schluss, dass Schichtzulagen und Zuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten unpfändbar sind. Sofern Sie also durch Ihre Arbeit solche Bezüge beziehen, können Sie sich gegen ungerechtfertigte Pfändungsversuche Ihrer Gläubiger wehren. Gerne beraten wir Sie zu dem genauen Umfang Ihrer Rechte und Handlungsmöglichkeiten.

Revision zugelassen – kein endgültiges Urteil?

Was bedeutet dieses Urteil für Sie

Sie befinden sich in einer Privatinsolvenz und wollen verhindern, dass Gläubiger Ihre Schichtzulagen pfänden? Ist Ihrem Arbeitgeber ein  Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugegangen? Rufen Sie uns gerne an, damit wir Ihre Fragen bezüglich dieses Urteils ausführlich besprechen können.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Unpfändbarkeit von Schichtzulagen”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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6 Kommentare
  1. Christine K.
    says:

    Wann ist das Urteil vom Landesarbeitsgericht gesprochen worden und gilt das dann auch für Zeiträume vor diesem Datum? Mein alter Arbeitgeber hat nämlich fast alle Zuschläge in die Berechnung einbezogen.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau K.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Das Urteil bezieht sich auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts aus 2015. Mittlerweile wurde dies auch vom Bundesarbeitsgericht bestätigt (BAG, 23.08.2017 – 10 AZR 859/16). Auch dies ist nunmehr bereits über vier Jahre her.
      Grundsätzlich könnte es möglich sein, die Beträge zurückzuerhalten, da der Arbeitgeber zumindest seit August 2017 hätte wissen müssen, dass es sich um unpfändbare Beträge handelt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Marcel B. .
    says:

    Hallo ich wollte mal was nachfragen. Und zwar befinde ich mich in privatinsolvenz und komme wegen Lohn an meine pfändungsfreigranze. Ich habe gelesen das nachtzulagen unpfändbar sind. Nun zu meiner frage: komme ich an die nachtzulagen überhaupt dran wenn die über der freigrenze von meinem p Konto gehen? Oder gibt es da Ausnahme regeln um die freigrenze etwas zu erhöhen?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr B.,

      Ihr Arbeitgeber berücksichtigt bei der Auszahlung Ihres Lohnes, dass die Nachzulagen nicht pfändbar sind. In unserem Beitrag Berechnung des pfändbaren Einkommen – Nettomethode erläutern wir hierzu alles Wesentliche.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Claudia M.
    says:

    Hallo

    ich bekomme Spätschichtzulage und einen Gesundheitsbonus wenn ich nicht krank bin

    Darf davon was gepfändet werden ?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      zur Thematik der Pfändbarkeit von Schichtzulagen darf ich Ihnen folgenden Beitrag auf unserer Homepage empfehlen: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/gerichtsurteil-des-landesarbeitsgerichts-berlin-brandenburg-unpfaendbarkeit-von-schichtzulagenbekannt-aus/

      Bzgl. des Gesundheitsbonusses kann ohne weiterführende Informationen keine verbindliche Aussage getroffen werden. Ich müsste diesbezüglich die genaue Vertragsklausel vor Augen haben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

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