Immobilie in der Insolvenz: Was passiert mit meinem Eigenheim?

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    Kann ich meine Immobilie vor der Insolvenz retten?

    Mandanten, die sich an uns wenden, sind mit ihrer finanziellen Situation überfordert. In dieser Lage gilt die größte Sorge oft dem Schicksal ihrer selbst genutzten Immobilie bei einer möglichen Privatinsolvenz. Grundsätzlich sind Immobilien vollumfänglich Teil der Insolvenzmasse. Dies bedeutet, sie können vom Insolvenzverwalter gepfändet und in der Folge zwangsversteigert werden. Wir zeigen Ihnen Konstellationen auf, in denen Sie Ihr Eigenheim dennoch behalten können.

    Grundsätzlich ist Ihr Eigenheim ein wesentlicher Bestandteil Ihres Vermögens und somit pfändbar. Der Insolvenzverwalter kann nach § 165 InsO die Zwangsversteigerung einer Immobilie betreiben. Er ist dazu befugt – auch ohne einen Vollstreckungstitel – gem. § 172 ZVG die Zwangsversteigerung zu beantragen.

    Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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    Wie kann ich mein Eigenheim trotz Insolvenz behalten?

    Es gibt eine Möglichkeit, Ihr Eigenheim trotz Insolvenz zu behalten. Dazu muss eine sogenannte Freigabe durch den Insolvenzverwalter erfolgen.

    Die Freigabe betrifft Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören und mit Herauslösung aus der Insolvenzmasse wieder Teil Ihres insolvenzfreien Vermögens werden.

    Das bedeutet für Ihr Eigenheim folgendes: Grundsätzlich ist das Eigenheim als Teil Ihres Vermögens pfändbar. Erlangen Sie jedoch eine Freigabe Ihres Eigenheims durch Verhandlungen mit Ihrem Insolvenzverwalter, gehört Ihr Eigenheim nicht mehr zur Insolvenzmasse und unterliegt damit dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO. Das hat zur Folge, dass Ihr Insolvenzverwalter während der Dauer der Insolvenz Ihr Eigenheim nicht mehr verwerten darf.

    Die Freigabe erfolgt durch einseitige Erklärung des Insolvenzverwalters. Das geschieht in der Regel durch ein einfaches Schreiben und bedarf darüber hinaus keiner speziellen Form. Der Insolvenzverwalter hat dabei grundsätzlich die Entscheidungsgewalt. Wenn er eine Freigabe für sinnvoll erachtet, wird er sie gewähren.

    Wie erreiche ich die Freigabe meines Eigenheims?

    Ihr Insolvenzverwalter sollte von dem Nutzen der Freigabe Ihres Eigenheims überzeugt werden.

    Die Voraussetzung für die Freigabe ist, dass Ihr Eigenheim verschuldet ist.

    Ihr Eigenheim ist verschuldet, wenn der zu erwartende Verkaufserlös geringer ist als die Schulden, die auf dem Haus lasten.

    Eine Freigabe wird somit umso wahrscheinlicher

    • je höher die Verschuldung des Eigenheims ist und
    • je weniger potenzielle Käufer es gibt

    Das liegt daran, dass der Insolvenzverwalter  die Aufgabe hat, Ihre Gläubiger aus der Insolvenzmasse zu befriedigen und möglichst viele Schulden zu tilgen. Je höher Ihr Eigenheim verschuldet ist, desto unsicherer wird aber eine ausreichende Gläubigerbefriedigung.

     

    Beispiel:

    Die Immobilie des Insolvenzschuldners Herr S. wurde komplett durch einen Kredit der B-Bank finanziert. Die B-Bank hat im Gegenzug und zur Absicherung des Kredits eine Grundschuld in Höhe des gesamten Grundstückswerts im Grundbuch eintragen lassen. Im Insolvenzfall steht der B ein sogenanntes Absonderungsrecht zu – sie erhält den gesamten Erlös aus dem Verkauf oder der Zwangsversteigerung des Grundstücks, die übrigen Gläubiger gehen leer aus. Der Insolvenzverwalter weiß also, dass die Verwertung des Grundstücks den meisten Gläubigern sowieso nichts nützt und wird eine Freigabe eher in Betracht ziehen, um sich nicht weiter um die Immobilie kümmern zu müssen.

    Auch ohne ein besonders Absonderungsrecht eines bestimmten Gläubigers kann eine Freigabe für den Insolvenzverwalter attraktiv erscheinen. Dies ist dann der Fall, wenn sich einfach keine potenziellen Käufer für Ihr Eigenheim finden lassen. Der Insolvenzverwalter sieht in der Folge den Verkaufserlös generell als gefährdet an und wird sich eher für eine Freigabe entscheiden, da er den Verwaltungsaufwand einer Zwangsversteigerung vermeiden möchte.

    Haben Sie die Freigabe erreicht, brauchen Sie die Pfändung Ihres Eigenheims nicht länger zu befürchten.

    Was passiert mit meinem Hausdarlehen?

    Wenn Sie Ihr Eigenheim noch mit einem Hausdarlehen finanzieren, gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie die weitere Unterhaltung Ihres Eigenheims trotz Insolvenz sicherstellen können:

    • Eine Einigung mit Ihrer Bank

    oder

    • eine Neufinanzierung über Ihren Ehegatten

    Wie kann ich mich mit meiner Bank einigen?

    Bild von einem großen Landhaus

    Wenn der Insolvenzverwalter eine Freigabe bezüglich des Eigenheims gibt, besteht die Möglichkeit seine Immobilie zu behalten.

    Ein persönliches Gespräch ist meist das effektivste Mittel, um das Vertrauensverhältnis zu stärken.

    Wenn Sie noch keinen Insolvenzantrag gestellt haben, empfiehlt es sich, noch vor Antragsstellung das Gespräch mit Ihrer Bank zu suchen. Erfährt Ihre Bank hingegen nicht durch Sie, sondern etwa durch andere Gläubiger von Ihrer Schuldensituation, wird Sie Ihre Zuverlässigkeit eher in Frage stellen und die Rückzahlung des Darlehens als gefährdet ansehen.

    Es ist demnach ratsam, Ihre Bank von Anfang an mit einzubeziehen und über Ihre geplanten Schritte zu informieren.

    Viele weitere hilfreiche Details zum Insolvenzantrag finden Sie hier.

    Sofern Sie bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben, empfiehlt es sich ebenfalls,  möglichst schnell nach Antragstellung das Gespräch mit Ihrer Bank zu suchen.

    Bedenken Sie, dass auch Ihre Bank daran interessiert sein dürfte, dass das Hausdarlehen weiter abbezahlt wird. Kündigt Sie Ihnen hingegen das Darlehen und verlangt die Rückerstattung dürfte klar sein, dass bei bestehender Insolvenz kaum eine komplette Rückerstattung möglich sein wird.

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    Was geschieht nach erfolgreicher Einigung?

    Haben Sie Ihre Bank davon überzeugen können, Ihnen den Darlehensvertrag nicht zu kündigen, gibt es verschiedene Wege, die Zahlung der Raten anzugehen:

    • Sie selbst können die Raten aus Ihrem unpfändbarem Einkommen zahlen

    oder

    • die Raten durch einen Dritten begleichen lassen.

    Wenn Sie die erste Möglichkeit in Betracht ziehen und die Raten selbst zahlen wollen, sollten Sie Ihr genaues, unpfändbares Einkommen kennen.

    Wir haben hier alle Einzelheiten zur aktuellen Pfändungstabelle für Sie vorbereitet.

    Einen Überblick über das unabhängig vom Pfändungsfreibetrag unpfändbare Einkommen finden Sie hier.

    Häufig sieht die Bank jedoch die Gefahr, dass Ihr unpfändbares Vermögen nicht ausreicht, um die Raten zu tilgen.

    Dann empfiehlt es sich, die Ratenzahlung von einer dritten, unabhängigen Person oder eben von Ihrem Ehegatten vornehmen zu lassen.

    Wann sollte ich das Hausdarlehen neu finanzieren lassen?

    Leider kommt es gelegentlich trotzdem zu Kündigungen des Darlehens vonseiten der Bank. Kommt es zur Kündigung, wird die Bank die gesamte Darlehenssumme nebst Zinsen innerhalb einer kurzen Frist fällig stellen und die Zahlung von Ihnen verlangen.

    Haben Sie den Darlehensvertrag nicht als Alleinschuldner, sondern zusammen mit Ihrem Ehepartner abgeschlossen, kann die Bank die Rückerstattung gleichermaßen von dem nicht insolventen Ehegatten verlangen. Da auch dieser regelmäßig nicht den kompletten Betrag zurück erstatten kann, besteht die Gefahr, dass der zunächst unverschuldete Ehepartner dann ebenfalls eine Insolvenz beantragen muss.

    Möchten Sie Ihr Eigenheim behalten, besteht die Möglichkeit der Neufinanzierung über Ihren solventen Ehegatten bei einer anderen Bank.

    Es ist anzuraten, die Neufinanzierung ausschließlich über Ihren solventen Ehepartner zu vollziehen. Dies bedeutet, dass Ihr Ehepartner alleiniger Vertragspartner und Schuldner der neuen Bank sein sollte.

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    Wann ist eine Veräußerung in Eigenregie sinnvoll?

    In bestimmten Situationen ist es sinnvoll die Immobilie in Eigenregie zu veräußern. Insbesondere macht eine Veräußerung in Eigenregie Sinn, wenn die Immobilie für Sie eine nicht mehr haltbare finanzielle Belastung darstellt, Sie aber ansonsten keine Schulden haben. Oftmals ist es – auch wenn es schwer fällt sich von seinem geliebten Eigenheim zu trennen – sinnvoll die Immobilie aufzugeben. So können Sie eine weitere Überschuldung und damit die Insolvenz und eine Zwangsversteigerung durch den Insolvenzverwalter vermeiden

    Bei einem Verkauf in Eigenregie ist allerdings Vorsicht geboten, denn nirgends kann man so schnell viel Geld verlieren, wie bei der Veräußerung von Immobilien. 

    Sie sollten daher in den folgenden Schritten vorgehen: 

    1. Schritt: Vorüberlegungen 

    Neben der Frage, ob Sie einen Makler engagieren wollen oder nicht, sollten Sie sich auch über die sonstigen Begleitumstände vorab Gedanken machen. Wann kann und möchte ich ausziehen? Was verkaufe ich mit – zum Beispiel die Einbauküche? 

    Erst wenn Sie entschieden haben, was für Sie besonders wichtig ist sollten Sie mit dem Verkauf starten.

    1. Schritt: Verkehrswert ermitteln

    Wenn Sie sich darüber im klaren sind, wie Sie den Immobilienverkauf angehen wollen, gilt es als nächstes den Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln. Es empfiehlt sich dabei einen Gutachter zu engagieren, da man nicht allein den ursprünglich von Ihnen gezahlten Kaufpreis zugrunde legen kann. Es treten viele Faktoren hinzu, die bei der Bestimmung des Verkehrswertes berücksichtigt werden müssen.

    1. Schritt: Käufer finden

    Sollten Sie sich für eine Veräußerung mittels eines Maklers entschieden haben, wird dieser sich um potentielle Käufer bemühen. Ansonsten sollten Sie sich überlegen, welche Zielgruppe für Ihre Immobilie passend ist und diese dann durch entsprechend platzierte Inserate auf Ihre Immobilie aufmerksam machen. 

    1. Schritt: Abwicklung

    Haben Sie eine Einigung mit dem Käufer erzielt, muss der Kauf notariell beurkundet werden. Darauf folgt dann die Auflassung und die Umschreibung im Grundbuch.

    Was tun mit einer Schrottimmobilien?

    “Schrottimmobilien” sind Immobilien die sich nicht in einem geeigneten Verkaufszustand befinden, unter Täuschung weit über Ihrem Wert verkauft wurden oder mangelbedingt einen sehr geringen Wert aufweisen. Oftmals eignet sich die Immobilie mangelbedingt nicht zu Wohnzwecken erzeugt jedoch enorme Kosten.

    Rückabwicklung

    Grundsätzlich können Sie nachdem Sie eine mangelhafte Immobilie erworben haben und sich dieser Mangel später herausstellt vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist jedoch oftmals mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden. 

    Aufgabe des Eigentums 

    Bei Schrottimmobilien ist eine Aufgabe manchmal nicht zu umgehen, weil ansonsten die Immobilie trotz Insolvenz für immer weitere Neuverbindlichkeiten sorgt. Gemäß § 928 BGB kann ein Grundstückseigentümer sein Recht an einem Grundstück aufgeben und diese Eigentumsaufgabe in das Grundbuch eintragen lassen.

    Problematisch ist dieser Vorgang jedoch als Sondereigentümer

    Sondereigentum meint im Zusammenhang mit Immobilien insbesondere Wohnungseigentum. Hier wird der Erwerber nicht nur Alleineigentümer der Wohnung, sondern auch Miteigentümer der der Hausgemeinschaft gehörenden Gebäudeteile. 

    Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 14.06.2007 (Az: V ZB 18/07) festgelegt, dass eine Aufgabe von Wohnungseigentum wegen der Verpflichtungen aus dem Miteigentum nicht möglich ist. 

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Immobilie in der Insolvenz: Was passiert mit meinem Eigenheim?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    91 Kommentare
    1. D.  W.
      says:

      Hallo ich habe eine Frage:

      Meine Frau und Ich haben ein gemeinsames Haus. Dies wurde zur vollen Höhe finanzirrt, wir stehen beide im Darlehen. Aufgenommen wurde das Darlehen 2017 über 150 Tausend.

      Nun habe ich alleine eine Höhe von ca 40 Tausend Euro Schulden angehäuft, welche ich nicht mehr bezahlen kann und die Insolvenz einleiten möchte.

      Es ist ja nun so, dass noch nicht viel vom Kredit beglichen wurde. Wäre es möglich, dass wir das Haus behalten können ? Meine Frau kann den Kredit nicht alleine unterschreiben, dazu hat Sie zu wenig Ei kommen . Rechnerisch wäre aber alles machbar und wir könnten, zusammen mit meinem unpfändbaren Einkommen den Kredit begleichen.

      Wir müssten wir hier vor gehen ?

      Vielen Dank

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr W.,

        Sie haben bei einem Privatinsolvenzverfahren die Möglichkeit, mit dem Insolvenzverwalter hierüber zu sprechen. Ob der Insolvenzverwalter zustimmt, dass das Eigenheim behalten kann, hängt von wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab. Stellt sich die Verwertung für den Insolvenzverwalter als gewinnbringend heraus, werden Sie das Eigenheim nicht ohne Weiteres behalten können. Stellt sich die Verwertung als wirtschaftlich nachteilig für die Insolvenzmasse dar, werden Sie wahrscheinlich das Eigenheim behalten können. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir auf alle Ihre gestellten Fragen nochmal ein. Außerdem gehen für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55), per E-Mail (info@anwalt-kg.de) oder können unser Online-Formular nutzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Michalina K. .
      says:

      Guten Tag,
      Wir überlegen eine Immobilie (durch Insolvenzverwalter ohne Zwangsversteigerung) zu kaufen. Der bisherige Eigentümer wird nicht ausziehen wollen. Der Makler spricht von einer Duldung der Umstände.
      Es wurde klar kommuniziert, das nach dem Verkauf der Insolvenzverwalter sich nicht darum kümmern wird, dass das Haus frei bezogen wird.

      Ist das richtig, dass bis zur Unterschrift beim Notar der Insolvenzverwalter der Ansprechpartner ist und er nach Verkauf aus allem raus ist? Hat der Insolvenzverwalter Pflichten dem Hauskäufer gegenüber? Z. B. Klärung ob Mietverträge bestehen etc.
      Können wir dann mit der Kaufurkunde eine notarielle Zwangsräumung im Auftrag geben?

      Mit freundlichen Grüßen,
      Michalina K.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau K.,

        Immobilienfragen sind besonders komplex, daher kann ich Ihnen nur eine erste Einschätzung geben. Hauptproblem in Ihrem Fall wird sein, dass der Eigentümer nicht einfach aus seinem Besitzt gesetzt werden kann. Das muss im Zwangsvollstreckungsverfahren geschehen. Das bedeutet, dass Sie einen Titel auf Herausgabe gegen den aktuellen Eigentümer benötigen. Dieser müsste eingeklagt werden und nach gewonnenem Prozess müsste ein Gerichtsvollzieher die Räumung zwangsweise durchsetzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Alexandra M.
      says:

      Hallo, in meiner Familie stellt sich folgender Fall dar:
      Betrieb (GbR) endgültig gescheitert, die Bank nicht gewillt, weiter irgendetwas zu tun, sämtliche Rücklagen erschöpft. Insolvenz scheint die einzige Option.
      Nun gibt es noch das Wohnhaus mit Grundstück, das unbelastet ist.
      Könnte es Sinn machen, den Betrieb abzuwickeln, eine Grundschuld eintragen zu lassen (würde sich da überhaupt jemand finden lassen?) und so zumindest die Wohnsituation retten zu können?
      Grundschuld müsste dann mit einem entsprechenden neuen Job getilgt werden.
      Freue mich über Infos, gebe auch noch.gern weitere Eckdaten falls nötig.
      Liebe Grüße.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        danke für Ihre Frage. Wenn der Wert der Immobilie ausreicht, um die bestehenden gewerblichen bzw. privaten Schulden zu tilgen (bei der GbR besteht ja ohnehin die private Haftung), dann liegt keine Verschuldungssituation vor und eine Insolvenz wäre unnötig bzw. könnte womöglich gar nicht beantragt werden.
        Ob sich eine Bank findet, die eine entsprechende Grundschuld eintragen lässt, kann ich in diesem Rahmen nicht beurteilen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Diana
      says:

      Guten Tag. Ich hege die Überlegung in eine Privatinsolvenz zu gehen. Mein Kredit Schulden belaufen sich auf ca.38.000 Euro. Ich bin im Besitz einer Immobilie von 1934. Das Haus ist mein Eigentum und das Land gehört der Gemeinde. (Erbaupacht ) Das Haus ist nur Teilweise Moderniesert worden. Würde ich mein Haus bei einer Privatinsolvenz verlieren? Bis zum heutigen Tage wurden alle Raten an die Bank gezahlt. Meine evt.Scheidung wird der Grund der Insolvenz sein,da ich von meiner Rente die Raten tielge und mein noch Ehemann die restlichen Kosten trägt.

      Dankeschön für Ihre Mühe im voraus. Hochachtungsvoll Diana S.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau N.,

        wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie ein Erbbaurecht, welches bei der Insolvenz verwertet werden kann. Dazu gehört auch Ihre Immobilie, die ebenfalls grundsätzlich verwertet werden kann. Dies muss aber nicht zwingend geschehen. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Hierbei können wir auch der Frage nachgehen, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Ihr Haus behalt können. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Katja B.
      says:

      Guten Tag,
      ich habe eine Eigentumswohnung die mit einer Grundschuld von 65TE eingtragen ist(im Grundbuch steht die finanzierende Bank)-,noch sind erst Zinsen abbezahlt.Nun habe ich die Möglichkeit,die Wohnung in Eigenregie für 75TE zu verkaufen.
      Meine Gesamtschuldenbelastung beträgt 104TE.Da die Wohnkosten steigen (300Euro,monatl.) und ich eine Insolvenz in Erwägung ziehe frage ich: -ist ein Verkauf sinnvoll?,- kann ich die Wohnung nicht gleich an die Bank “zurück geben”?,-Wieviel Zeit bleibt mir zum Auszug,falls es zu einer Zwangsversteigerung kommt?
      Bin um jeden Rat Dankbar!
      MfG

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau B.,

        beim Verkauf einer Immobilie im Vorfeld einer denkbaren Insolvenz ist zu bedenken, dass eine Insolvenzanfechtung stattfinden kann. Womöglich kann Ihre Schuldensituation außerhalb eines Insolvenzverfahrens bereinigt werden. Hierzu müsste ich Ihre Schuldensituation – Zahl der Gläubiger, Höhe der einzelnen Forderungen, verfügbare finanzielle Ressourcen – analysieren. Dabei tun wir alles, damit Sie das beste Verhandlungsergebnis erzielen. Gerne können Sie uns hierzu unverbindlich im Rahmen unser kostenlosen Erstberatung unter 0221 6777 00 55 kontaktieren. Alternativ können Sie uns eine E-Mail an info@anwalt-kg.de schicken oder unser Online-Formular nutzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    6. C.  R.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      eine kurze Frage. Wenn ein Haus bereits bezahlt ist und einer der beiden Ehegatten Insolvenz angemeldet, darf das Haus dann gepfändet werden wenn beide je zur Hälfte im Grundbuch stehen. Es besteht kein Ehevertrag sondern Zugewinn. Vielen Dank. Mfg C. R

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

        der Insolvenzverwalter kann grundsätzlich die Immobilie verwerten, selbst wenn sie dem Schuldner nur zur Hälfte gehört. Die Verwertung findet im Wege der Teilungsversteigerung statt (§§ 180 ff. ZVG). Ob es tatsächlich dazu kommt, steht im Ermessen des Insolvenzverwalters.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    7. Erik
      says:

      Hallo, ich habe eine Frage und zwar, ich muss bzw möchte in die Privatinsolvenz. Nun gehören mir 25% von der Eigentumswohnung meines Vaters(3raum) 50% mein Vater und 25% meiner Schwester. Könnten die 25% von mir versteigert werden?

      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr T.,

        gemäß § 84 InsO gilt: wenn zwischen dem Insolvenzschuldner und Dritten eine Bruchteilsgemeinschaft besteht, dann erfolgt die Teilung oder sonstige Auseinandersetzung außerhalb des Insolvenzverfahrens. Aus dem dabei ermittelten Anteil des Insolvenzschuldners kann für Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis abgesonderte Befriedigung verlangt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    8. Cornelia W.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V Ghendler
      Ich hätte da gleich zwei Fragen… ich habe Eigenheim was aber noch belastet ist welches aber von meinen Mietern abgetragen wird.. kann ich das haus behalten? Und zu frage 2 . Wenn ich berufstätig bin aber mit meinem verdienst nicht über die pfändungsfreigrenze komme , also weniger verdiene , wo nimmt sich dann der insolvenzverwalter für die gläubiger das Geld her?
      Vielen Dank im vorraus

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau W.,

        Fragen zu Immobilien sind komplexer Natur. Ich kann Ihnen dazu nur allgemeine, aber außerhalb einer Beratung keine konkrete Antwort geben, da ich mich dafür zunächst mit der Immobilie eingehend beschäftigen müsste. Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Insolvenzmasse anzureichern, dann ist dies kein ungewöhnlicher Umstand. Unser Artikel über die Insolvenzquote beschreibt dies eingangs ebenfalls. Wird generell wenig pfändbares Vermögen gefunden, kann ein Fall der Massearmut oder Masseunzulänglichkeit eintreten. Dies wird im verlinkten Beitrag für Sie erläutert.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    9. Bartic A.
      says:

      Hay,guten Tag
      Ich habe am 2019 einen Haus gekauft,
      Später 2020 Verkäufer ist insolvent, dann ich bekomme einen Brief Weil ich das Haus und dann wird gekauft habe was kann passiert wann ich das Geld nicht habe Weil der Bank den nicht weiter finanziert?
      Mit freundlichen Grüßen
      B.Ady

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr A.,

        ich bin nicht sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Ich würde Sie bitten, die Frage anders zu formulieren. Vielen Dank.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    10. Nicole M.
      says:

      Hallo, habe eine kurze Frage und zwar wenn man in privatinsolvenz geht und man hat ein mobilheim was auf einem Campingplatz steht kann dieses gepfändet werden auch wenn man selbst darin wohnt?

      Mit freundlichen Gruß

      Nicole M

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        gemäß § 811 ZPO sind unpfändbar: “Wohnzwecken dienende Einrichtungen, […] deren der Schuldner oder seine Familie zur ständigen Unterkunft bedarf”.
        Hierunter würde meines Erachtens auch das genannte Mobilheim fallen.

        Zu beachten ist, dass man während der Privatinsolvenz eine Anschrift benötigt, unter der man postalisch erreichbar ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    11. B. A.
      says:

      Hallo
      Ich habe an 2019 einen Haus gekauft (Darlehen )
      Am 2020 September verkaufe hat Insolvenz beantragt,jetzt 2021 habe ich ein Brief von Insolvenz bekommen weil muss noch 30000€ bezahlt werden,was kann passieren?
      Mit freundlichen Grüßen B.Ady

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ich kann Ihre Frage so nicht beantworten. Vielleicht können Sie sie umformulieren und weitere Informationen geben.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    12. Peter S.
      says:

      Meine Frau und ich sind geschieden.Sie hat Privatinsolvenz angemeldet und ist seit Juli 2019 ausgezogen.Das Haus ist je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen.Ich bediene den Hauskredit allein.Sie hat ein festes Einkommen und bezahlt keinen Cent.Ich wohne mit meiner Tochter in dem Haus und möchte es behalten.Es ist noch bei der Bank finanziert.Was kommt auf mich drauf zu?Sie sagt,ich muss Sie auszahlen obwohl es noch finanziert ist mit 150.000,-€.
      Sie möchte es verkaufen ,weil sie sagt ich schaffe es nicht das Haus zu halten.Im Januar 2022 läuft die Finanzierung aus und ich bekomm im Oktober bescheid von der Bank über eine neue Finanzierung.
      Wie ist jetzt die Rechtslage?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        eine umfassende Darlegung der Rechtslage ist in diesem Rahmen nicht leistbar. Ein gegen Sie gerichteter Zahlungsanspruch hängt von etwaigen Zugewinnansprüchen und sonstigen Vereinbarungen ab. Zudem ist Ihre Ex-Frau während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht befugt, etwaiges Vermögen einzuziehen, was der Insolvenzmasse zustünde. Das ist Sache des Insolvenzverwalters. Es könnte also sein, dass etwaig bestehende Forderungen Ihrer Frau gegen Sie vom Insolvenzverwalter gegen Sie geltend gemacht werden. Ob dies tatsächlich der Fall, kann ich nur nach Prüfung Ihres Falles sagen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    13. Rico W. .
      says:

      Guten Tag,

      Wie verhält sich das wenn ich das Haus von meinem Vater auf mich überschreiben lasse.
      Wie lange dauert es bis er in die Insolvenz gehen könnte damit es nicht mehr angerechnet wird?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr W.,

        grundsätzlich beträgt dieser Zeitraum bis zu zehn Jahre. Eine unentgeltliche Übertragung an einen Verwandten wäre erst einmal vier Jahre lang anfechtbar. Dieser Zeitraum verlängert sich dann auf zehn Jahre, wenn der andere Teil wusste, dass die Übertragung mit dem Vorsatz erfolgte, mögliche Gläubiger in einer Insolvenz zu benachteiligen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    14. Bella
      says:

      Hallo
      es geht um einen Erbfall. Ich habe die Immobilie meines Mannes als nicht befreiter Vorerbe geerbt und die Kinder sind die Nacherben. Jetzt will die Bank die Raten nicht reduzieren und ich sagte schon das ich dann über die Privatinsolvenz nachdenke. Wie sieht es denn dann mit der Herausnahme des Hauses aus, aufgrund der eingetragenen Nacherben. Es würde ja keiner kaufen, da man die Herausgabe über die Drittwiderspruchsklage erreichen kann. Das Haus ist mehr Wert wie die Schulden und auch nur eine Bank stellt sich quer, die haben aber nur einen kleinen Teil im Grundbuch eingetragen, von einem alten Kredit der bereits nicht mehr exestiert und durch den neuen umgeschuldet wurde. Ich hoffe Sie verstehen worauf ich raus möchte. Pfändbares Einkommen wäre bei mir nicht gegeben. Vielen Dank

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        vielen Dank für Ihre Frage. Leider ist diese zu umfangreich bzw. betrifft den Bereich des Erbrechts, so dass ich hierzu keine genauen Auskünfte geben kann.
        Im Falle einer Insolvenz wäre jedenfalls § 2115 BGB einschlägig: Der Insolvenzverwalter darf über die Immobilie nicht verfügen.
        Welche Möglichkeiten die Bank sonst noch hat, kann in diesem Rahmen nicht erörtert werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    15. Janet K.
      says:

      Guten Tag,
      wir befinden uns in einer sehr schwierigen Lage und haben wenig Hoffnung noch etwas ändern zu können, dennoch wäre ich Ihnen für Ihre Einschätzung sehr dankbar.
      Meine Schwiegermutter hat im Januar 2015 Privatinsolvenz angemeldet und gemeinsam mit ihrer Mutter in deren Haus gewohnt. Als ihre Mutter im selben Jahr verstarb, hat sie das Haus geerbt. Der Treuhänder ließ ihr Post zukommen, dass ihr Auto auch in die Insolvenzmasse mit einfließt, sie dieses aber für den aktuellen Wert zurückkaufen könnte. Lange Zeit gab es keine weiteren Besonderheiten und sie ist seit dem 15.1.2021 nun schuldenfrei. Gestern standen plötzlich zwei Leute vor der Tür und gaben sich als die neuen Eigentümer zu erkenn. Auf Nachfrage im Büro des Treuhänders wurde uns dann mitgeteilt, dass das Haus bereits im
      September 2019 verkauft wurde und sie ja wusste dass dies passieren kann. Auf unsere Nachfrage, warum sie nicht darüber informiert wurde hieß es nur „sie wären nicht dazu verpflichtet“ und „das wäre dumm gelaufen“. Nun fragen wir uns, ob das überhaupt rechtens sein kann, da ihr Sohn das Haus sofort gekauft hätte, wenn wir gewusst hätten, dass es einen potentiellen Käufer gibt. Haben wir noch irgendeine Chance etwas zu tun, um das Haus zu behalten?
      Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
      Janet K.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau K.,

        vielen Dank für Ihre Frage.
        Für eine genaue und umfassende Prüfung wäre eine nähere Betrachtung des Sachverhalts erforderlich.
        Grundsätzlich fällt ein Erbe vor Beginn der Wohlverhaltensphase in die Insolvenzmasse.
        Darüber hinaus besitzt der Insolvenzverwalter weitreichende Freiheit bei der Verwertung von Gegenständen/Immobilien der Insolvenzmasse und muss insbesondere den Schuldner leider nicht darüber informieren. Obwohl zwar meist beim freihändigen Verkauf durch den Schuldner selbst mehr zu erlösen wäre als bei einer Zwangsversteigerung ist der Verwalter wie gesagt leider nicht dazu verpflichtet.

        Ich bedauere, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Man könnte höchstens noch prüfen, ob der Insolvenzverwalter das Grundstück zuvor aus der Masse freigegeben hatte. Zudem wären bestimmte Kosten wie etwa Grundsteuern aus der Insolvenzmasse zu bezahlen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    16. Helena M.
      says:

      Sehr geehrter Herr Ghendler,

      ich habe ein riesiges Problem.

      Vor drei Jahren habe ich das Elternhaus meiner Eltern abgekauft, da sie sich getrennt haben.

      Ich habe einen Kredit in Höhe von insgesamt 150.000€ aufgenommen. Dieser Betrag wurde an meine Mutter gezahlt.
      60.000€ Wurden für die Grundschulden meiner Eltern benutzt. 50.000 überwies sie mir als Schenkung zurück, damitnich den Dachboden ausbauen konnte, weil keine Zimmer für die Kinder da waren.

      Meine Mutter hat im Zuge dessen ein Wohnungsrecht erhalten. Trotzdessen hat sie mir 250€ Miete bezahlt, da ich sonst den Kredit nicht hätte bedienen können.

      In den letzten zwei Jahren ist meine Mutter an der Alzheimer-Demenz erkrankt und musste in ein Pflegeheim. Ich habe drei Kinder und wohne mit meinem Lebensgedährten und den Kindern nunmehr allein in dem Haus.

      Jetzt will das Sozialamt die Hälfte der Schenkung und den Mietzins zurück, da ja das Wohnungsrecht bestand und sie nun die Heimkosten bezahlen müssten. Das will das Amt nicht, da ja mal Kapital vorhanden war in den letzten zehn Jahren

      Ich habe überlegt, Insolvenz zu beantragen und auf eine Freigabe der Immobilie zu pokern.

      Habe ich die Möglichkeit das alles abzuwenden?

      Wie würden Sie agieren?

      Ich bin verzweifelt..

      Beste Grüße
      H. Möller

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Möller,

        herzlichen Dank für das Vertrauen in unsere Arbeit. Es handelt sich um einen ausgesprochen komplexen Fall, der viele Rechtsfragen aufwirft und nicht innerhalb dieses Rahmens beantwortet werden kann. Sie können uns gerne eine Anfrage an info@anwalt-kg.de schicken und darin nochmal die wesentlichen Punkte des Falles mitteilen. Wir werden uns danach mit Ihnen in Verbindung setzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    17. F. .
      says:

      Hallo Herr V. Ghendler,

      Unsere Fallkonstellation ist folgende:

      Wir möchten uns vorab zu einer Hausfinanzierung so absichern, dass in Falle einer Insolvenz meines Ehemannes (Unternehmer), das Privathaus nicht in die Insolvenzmasse fällt.

      Wir würden das ganze gerne so konstruieren:
      Ich bin als solvente Angestelle Kreditnehmerin und Eigentümerin der privaten Immobilie.
      Allerdings wird der Kreditvertrag über eine Bürgschaft meines Mannes abgesichert.

      Kann im Insolvenzfall das Haus versteigert werden,weil die Bürgschaft als „Eventualverbindlichkeit“ bei meinem Mann eingetragen ist ?

      Lg

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau F.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Ich bitte um Verständnis, dass diese Frage aufgrund der mit Immobilien-Themen verbundenen hohen Haftungsrisiken nur im Rahmen eines Mandats verbindlich beantwortet werden kann.

        Grundsätzlich dürfte die Immobilie nicht in die Insolvenzmasse fallen, da ja nur das Vermögen Ihres Mannes als Sicherheit für den Immobilienkredit dient, aber die Immobilie nicht als Sicherheit für die Verbindlichkeiten Ihres Mannes / der Firma.
        Es ist empfehlenswert, die Vereinbarung vorher anwaltlich überprüfen zu lassen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    18. G.  K. .
      says:

      Hallo Dr. V. Ghendler,
      Meine Eltern haben sich in August 2019 getrennt, nun war das Problem mit dem Haus, denn jedes Elternteil waren zum Hälfte Eigentümer. Schließlich haben wir das Problem so gelöst, das ich als Tochter die Hälfte meines Vaters Erworben habe.
      Das Haus hatte Ursprünglich 140000,00 Euro gekostet, und seit Oktober 2019 Restschuld in Höhe von 105000,00 Schuldrn.
      Ich sollte einfach nur die Schulden weiter zahlen. Ein Vorvertrag wurde Oktober 2019 gemacht, und der Hauptvertrag beim Notar erst Ende April gemacht, und die Umschreibung hat wieder 1,5 Monate gedauert. Nun ist es so, dass mein Vater in Mai 2020 seine Firma als Gastronom Insolvenz angemeldet hat.
      Das Problem die Insolvenz Anmeldung war vor die Umschreibung ins Grundbuch, und deshalb will der Insolvenzverwalter dass die Umschreibung ins Grundbuch rückgängig gemacht wird, um das Haus zi versteigern.
      Aber eigentlich habe ich durch den Erwerb keine Gläubiger geschadet, und habe auch verhindert dass noch ein Gläubiger also die Bank hinzukommt, und somit die Insolvenzmasse größer wird. Jetzt hat der Insolvenz sogar eine einstweilige Verfügung bekommen.
      Meine Frage:
      Würde ich Erfolg haben mit der Bitte ans Gericht, wenn ich den Antragsteller ( Insolvenzverwalter) eine Klage in der Hauptsache setzt?
      Mit freundlichen Grüßen
      G. K.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        Immobilien in der Insolvenz können mitunter komplexe Fragen aufwerfen. Ich kann keine seriöse Auskunft über Ihre Gewinnchancen geben, ohne Ihren Einzelfall genau zu prüfen. Sie können sich gerne an unsere kostenlose Erstberatung am Telefon (0221 6777 00 55) wenden, in der wir gerne über Ihren Fall sprechen können.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    19. Jordan W. .
      says:

      Hallo Herr Ghendler und Herr Kraus,

      meine Schwester und ich haben eine Wohnung zu 50/50 vor zwei Jahren für ca. 290 000 EUR gekauft.
      Der Kauf erfolgte über eine Immobilien GWG, mit der Bedingungen, dass sie für acht Jahre nicht verkauft oder vermieten werden darf.

      Es besteht nun die Wahrscheinlichkeit, dass meine Schwerster wegen Ihrer Selbstständigkeit und einer Nachzahlungen von ca. 50 000 EUR innerhalb kurzer Zeit beim Finanzamt, in die Insolvenz getrieben wird?

      Die Zahlung für die Immobilie werde ich z.Z. nicht alleine tragen können.

      Die folgenden Optionen konnte ich aus Ihrem Text herausfiltern:

      – eine Neufinanzierung über die verschuldete Summe (50 000 EUR)
      – Ratenzahlung beim Finanzamt (die Wahrscheinlichkeit dafür sind eher schlecht)

      Welch Möglichkeiten haben wir, unsere Wohnung vor der Pfändung zu schützen?

      Vielen Dank für Ihre Mühe.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau W.,

        Danke für Ihre Frage. Immobilienangelegenheiten werfen oft schwierige juristische Fragen auf, auf die ich nur nach Kenntnis aller für die Entscheidung erheblichen Einzelfallumstände eingehen kann. Sie können gerne unsere kostenlose Erstberatung am Telefon (0221 6777 00 55) in Anspruch nehmen, in der wir mit Ihnen klären, welche Lösungsmöglichkeiten für Sie in Betracht kommen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    20. P. F.
      says:

      Guten Tag Herr Dr.V. Ghendler.
      Meine Exfrau hat ein Insolvenz Verfahren .
      Ich bin geschieden seit 2014 . Nun kommt der Verwalter meiner Exfrau und möchte für die Imobilie
      150 000 Euro . Meine Bank gibt mir diesen Betrag .
      Ich warte schon 10 Tage auf die Enscheidung , dass warten zermürbt mich .
      Was soll ich tun?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr F.,

        vielen Dank für Ihren Kommentar. Allerdings verstehe ich die Frage nicht ganz. Wenn die Bank bereit ist, die Immobilie in Höhe der vom Insolvenzverwalter verlangten Summe zu finanzieren, dann ist ja grundsätzlich alles geklärt. Sie werden die Immobilie, bzw. den Mitanteil Ihrer Frau, somit aus der Insolvenzmasse herauskaufen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    21. K. L. .
      says:

      Folgender Sachverhalt: Ein Haus wurde Zwangsversteigert aufgrund Überschuldung, Gespräche mit den Gläubigern brachten nur einen Teilerfolg, die Bank für den Immobilienkredit bestand auf das Versteigerungsverfahren, diese wurde auch aktuell durchgeführt. Der Erlös deckt nur die Forderungen der Bank. Der Zuschlagsbeschluß ist noch nicht zugestellt und rechtskräftig.

      Frage: Wenn jetzt zeitnahe eine Privatinsolvenz angestrebt wird, es ist geplant den Zuschlagsbeschluß zu widersprechen, hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit das Zwangsversteigerungsverfahren rückgängig zu machen, um im freien Verkauf der Immobilie noch mehr Insolvenzmasse zu generieren?

      Es stehen knapp 40.000 im freien Verkauf im Raum, die die Restschuldensumme von knapp 20.000 EUR decken würde.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        die Zwangsversteigerung einer Immobilie gemäß § 49 InsO kann vom Insolvenzverwalter grundsätzlich nicht angefochten werden, wenn der Gläubiger das Pfandrecht mehr als einen Monat vor Beginn der Insolvenz erworben hat (§ 88 InsO).

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    22. Harasemiuc Maria. G.
      says:

      Ich habe letzte Jahre mein Haus mit Darlehen verkauft bei meinen Bruder und ich wohnen weiter in Haus weil mein Mann behindert ist und der Haus ist eingebaut mit bisschen behinderter Sachen,jetzt seit September ich und mein Mann sind schon privatinsolvenz, kann uns raus von hau auch wan mieten bezahlen aktuel? Kann denn Aktuell Eigentümer Probleme haben wann er uns in Haus gelassen zu Miete?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        wenn Sie nicht selbst Eigentümerin des Hauses sind, kann der Insolvenzverwalter das Haus auch nicht per Zwangsversteigerung verwerten.
        Der Insolvenzverwalter darf auch den Mietvertrag nicht kündigen.
        Problematisch könnte es sein, wenn der Kaufpreis des Hauses unterhalb des Marktwerts lag.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    23. Accira C.
      says:

      Guten Tag ich habe eine Frage und zwar ich und mein Mann haben vor 4 Jahre ein Haus gekauft insgesamt 181tausend Euro und haben jetz durch andere Kredite und klein Sachen 500000 Euro Schulden und habe bald das 5 Kind und wollte wissen wenn ich insolvents gehen dürfen wir das Haus behalten das Haus hat wert von 240tausend Euro

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau C.,

        Sie können Ihr Eigenheim trotz Insolvenz zu behalten, wenn eine sogenannte Freigabe durch den Insolvenzverwalter erfolgt. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr “Eigenheim verschuldet” ist. Das ist der Fall, wenn der zu erwartende Verkaufserlös geringer ist als die Schulden, die auf dem Haus lasten. Eine Freigabe wird somit umso wahrscheinlicher, je höher die Verschuldung des Eigenheims ist und je weniger potenzielle Käufer es gibt.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    24. Anna M.
      says:

      Guten Tag,
      Mein Ehemann, von dem ich getrennt lebe überlegt sich Insolvenz anzumelden.
      Ich selbst bin schuldenfrei, jedoch gehört uns beiden zu gleichen Teilen ein Haus, das wir bereits seit längerem versuchen zu Verkaufen.
      Nun meine Frage: Wenn ich meinen Teil des Hauses auf eine andere Person überschreibe, kann ein Insolvenzverwalter trotzdem das Haus zwangsversteigern lassen ?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        wenn dem Insolvenzschuldner nur die Hälfte einer Immobilie gehört, kann der Insolvenzverwalter auch nur diese Hälfte durch Zwangsversteigerung verwerten (Teilungsversteigerung). In der Regel sind die Aussichten, für die Hälfte eines Grundstücks einen Käufer zu finden, eher gering, so dass viele Insolvenzverwalter von dem Aufwand absehen. Grundsätzlich ist es jedoch möglich.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    25. Manuela H.
      says:

      Hallo. Ich habe im Mai eine Restschuldbefreiung bei Gericht eingereicht und warte derzeit auf den Beschluss. Wenn dieser kommt, ist die Insolvenz dann sofort zu Ende oder geht sie noch weiter? Mein Insolvenzverwalter hat mir heute geschrieben, dass er einen Kaufangebot für mein Haus gefunden hat und ein Kaufvertragsentwurf gefertigt werden soll. Gibt es eine Möglichkeit, jetzt kurz vor Ende mein Haus zu behalten oder selber auszulösen? Mein Haus is schon sehr alt und sehr viel Wert is es eigentlich auch nicht.
      Ich danke im Vorraus.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Heinze,

        leider kann ich ohne nähere Kenntnis des Sachverhalts die Frage nicht beantworten. Grundsätzlich wird der Insolvenzverwalter die Immobilie in der Regel verwerten, es sei denn, Sie vereinbaren eine Freigabe, beispielsweise indem Sie sie aus der Insolvenzmasse herauskaufen. Dies könnte unter Umständen noch möglich sein, Sie sollten dies dem Insolvenzverwalter jedoch schnellstmöglich anbieten, wenn diese Möglichkeit für Sie besteht.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    26. Markus K.
      says:

      Hallo ich habe eine Frage: und zwar geht es darum das ich mit meiner Frau in Trennung lebt mit unseren 2 Kindern in unsere gemeinsamen Eigentumswohnung lebt die zu 50% mir gehört! Jetzt habe ich aber 65000 Euro Schulden die Wohnung hat einen Wert von ca. 400000 Euro und hat noch eine Restschuld von ca. 24000 Euro! Die Restzahlung hat meine Frau komplett übernommen! Wenn ich jetzt privat insolvente anmelde kann die Wohnung frei geben werden sprich verkauft werden durch den Insolvenzverwalter?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Kauffmann,

        vielen Dank für Ihre Frage. Anhand Ihrer Angaben besteht keine Schuldensituation, denn der 50 % Anteil an der Wohnung ist anhand Ihrer Angaben trotz der Restschuld über 150.000 Euro wert, was die Schuldensumme deutlich übersteigt.
        Im Falle einer Insolvenz könnte der Insolvenzverwalter tatsächlich den hälftigen Anteil an der Wohnung verwerten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    27. Elena
      says:

      Bei der Insolveneröffnung in 2013 hat der IV die freigabe meine Hälfte noch sehr überschuldete Haus MUNDLICH aber mehrfach ausdrücklich gemacht.Mein Mann hat bis jetzt alle Kosten für Haus sebst bezahlt,weil ich nach Insolvenzeröffnung nicht mehr genügend Einkommen habe.Plötzlich möchte IV Haus versteigern.An seine Freigabe könnte er nicht mehr errinnern.
      Wie könnten wir die Freigabe nachweisen? Könnten wir Insolvenzgericht in unsere Streit hinzuzihen?
      Ist das kein Nachweis : das IV nie um Haus gekümmert hat und niemals uns angeschrieben hat wegen Haussicherung z.b.Auch weder Gericht noch IV hat ein Schreiben erfasst wo ersehen ist das Haus immer noch zur Masse gehört.
      In Hoffnung auf Ihre Erfahrung bedanke ich mich für die Antwort.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        da es bei Ihrem Anliegen um Beweisfragen geht, kann ich einen Lösungsweg nur nach Kenntnis aller Umstände aufzeigen. Am besten wenden Sie sich an unsere kostenlose Erstberatung am Telefon (0211 67770055).

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    28. Peter F.
      says:

      Guten Tag Herr Dr. V. Ghendler

      Ich bin seit 2016 geschieden . Nun hat meine Exfrau ein Insolvenz Verfahren, es geht bei meiner Exfrau um 85 000 Euro Schulden . Schulden am Haus noch 40 000 Euro . Ich selber war gewollt 20 Jahre Hausmann .
      Ich würde wenn ich in Rente gehe von der Exfrau 500 Euro Rente Monatlich bekommen .
      Die Forderung vom Gegenanwalt 165 000 Euro .
      Geht das , daß ich auf den Versorgungsausgleich verzichte ( berchnet 120 000 Euro )
      Restschuld würde von meinen Geschwistern kommen 45 000 Euro .
      Meine Exfrau würde ca 700 Euro Rente im Monat bekommen , so wird Sie zum Sozialfall .
      Ich habe keine Arbeit , lebe von der Miete .
      Meine Frage ist : Kann ich auf den Versorgungsausgleich verzichten + 45 000 Euro Ausgleich,
      damit das Haus auf mich überschrieben wird .

      .

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr F.,

        Immobilienfragen werfen komplexe Rechtsfragen auf, die in Ihrem Fall noch mit familienrechtlichen Fragen einhergehen. Ich kann Ihnen daher eine abschließende Antwort nur im Rahmen eines Mandats geben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    29. Silke
      says:

      Guten Tag,

      ich bin überschuldet, gesamt ca. 100K. Davon sind 60K für einen Hauskredit, das Haus gehört jedoch nicht mir, sondern meiner Mutter (84 J.), die dort seit über 60 Jahren lebt, mittlerweile allein, da verwitwet.

      Was passiert in einer PI mit dem Haus? Ein Zwangsverkauf käme für mich nicht in Frage, da dies für meine Mutter nicht zumutbar wäre.

      Die Raten (500€) könnte ich aus dem pfändungsfreien Einkommen möglicherweise zahlen, es wäre jedoch ziemlich eng.

      Danke für jegliche Info!

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        die Bank wird den Hauskredit aller Voraussicht nach kündigen, wenn Sie die Darlehensnehmerin sind.
        Da Fragen zu Immobilien in der Insolvenz nur nach genauerer Betrachtung des Einzelfalles zu beantworten sind, würde ich Sie gerne bitten, eine kostenlose Erstberatung mit unserer Kanzlei zu vereinbaren. Rufen Sie uns dafür unter 0221 – 6777 0055 an oder senden Sie eine E-Mail an info@anwalt-kg.de

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    30. Rudi M.
      says:

      Hallo ich habe eine Frage : Durch eine Pfändung 2008 in ein Erbe verlangt das Finanzamt 130.000.- von mir und hat Insolvenzantrag gestellt . Ich habe noch eine Eigentumsw. mit einen wert von ca 42000.- mein Anwalt hat seit Jahren eine Grundschuld von 50.000.- auf dieser Wohnung eingetragen – die ich ihm Schulde . Der Insolvenzverwalter erkennt die Grundschuld nicht an , da mein Anwalt keine Unterlagen zur Verfügung stellt . Kann der Insolvenzverwalter die Wohnung unter Wert versteigern . Mfg R.Müller

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Müller,

        eine Grundschuld müsste mittels eines Grundbuchauszugs nachweisbar sein. Der Insolvenzverwalter kann die Zwangsversteigerung betreiben. Er muss aber die im Grundbuch eingetragenen Rechte aus dem Erlös befriedigen. Sollte dies absehbar nicht möglich sein, da der Wert wie in Ihrem Fall geringer ist, so wird der Insolvenzverwalter von der Zwangsversteigerung absehen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    31. Alfonso L.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler
      Ich befinde mich in der Insolvenz bis Oktober 2022. zur Insolvenzmasse gehört eine Immobilie in Spanien ,die jetzt gegen einem Betrag vom IV freigegeben wurde .
      100000€ Steuerschulden unterliegen die Restschuld Befreiung und somit weiterhin bestehen .
      Meine Frage ist : kann ein altgläubiger (Fa )wegen der nicht vom Restschuld Befreiung erfasste Steuerschulden ,die vom IV freigegebene Immobilie neu pfänden ?
      Ich bedanke mich im Voraus

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr López,

        wenn diese Steuerschulden tatsächlich nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind, so kann das Finanzamt aufgrund dieser Forderungen grundsätzlich auch wieder die Zwangsvollstreckung betreiben.
        Dadurch, dass sich die Immobilie im Ausland befindet, wird dieser Vorgang zwar etwas umständlicher, bleibt aber grundsätzlich weiterhin möglich.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    32. Peter B. .
      says:

      Hallo

      Ich bin seid 1 Jahr in der Insolvenz und und habe eine Doppelhaushälfte die Bank möchte das Haus verkaufen im Wert von 69000tsd Euro wenn sich kein Käufer findet und der Insolvenzverwalter erteil die Freigabe kann ich das Haus dann behalten
      Danke im vorraus

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr. B.,

        wenn Ihnen die Freigabe für die Immobilie erteilt wird, so können Sie das Haus in aller Regel behalten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    33. Verena
      says:

      Hallo,

      ich habe mal eine Frage.
      Mein Partner hat Schulden beim Finanzamt, hat aber eine saubere Schufa.

      Wenn die Bank einen Kredit mit uns beiden akzeptieren würde und im Anschluss dann doch in das Insolvenzverfahren gehen würde, darf er das?

      Grundsätzlich versuchen wir natürlich den Hauskredit auf mich alleine laufen zu lassen, es geht nur darum, ob der Insolvenzverwalter uns das Haus nach einem Jahr (wo ja kaum etwas abbezahlt ist und es der Bank gehört) wegnehmen dürfte.

      Danke im Voraus

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        wenn das Finanzamt gegen Ihren Ehemann eine Forderung hat, dann besteht die Gefahr, dass diese tituliert und anschließend gegen Ihren Mann vollstreckt wird. Die ggfls. erlangte (Teil-)Darlehensauszahlungsforderung Ihres Ehemanns könnte im Wege der Zwangsvollstreckung durch das Finanzamt gepfändet werden. Es wäre also nichts gewonnen. Des Weiteren könnte es strafbar sein, wenn Ihr Ehemann in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den Eröffnungsantrag verschleppt (§15a Abs. 4 InsO). Wenn Sie und Ihr Mann nicht im Güterstand der Gütergemeinschaft, sondern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder im Güterstand der Gütertrennung leben, dann wird grundsätzlich nur das Vermögen Ihres Mannes während des Insolvenzverfahrens in Beschlag genommen. Sollte die Immobilie in Ihr alleiniges Vermögen fallen, so würde es von einer Verwertung grundsätzlich nicht erfasst werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    34. Stefan M.
      says:

      Ich überlege ein Privatinsolvenz zu machen,
      auf meinem Haus sind noch 60 tsd. habe aber noch 2 Kredite sogenannte Konsumerkredite laufen, die mir meine Frau hinterlassen hat einen über 80 und einen über 50 und ein ex AG bekommt auch noch 40
      Zusammen sind das 230 TSd. Muss ich das Haus mit in die Insolvenz legen oder kann ich das aussen vor lassen??

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr Meinecke,

        vermutlich wäre die Immobilie zu verwerten, da sie ein Vermögen darstellt. Eine Ausnahme würde nur gelten, wenn vermutlich weniger als 60.000 Euro bei einer Zwangsversteigerung zu erzielen wären.
        Möglich wäre es, die Immobilie “herauszukaufen”.
        Gerne geben unsere Schuldnerberater Ihnen hierzu kostenlos eine nähere Auskunft. Lassen Sie sich einfach unter 0221 – 6777 0055 einen Termin für eine kostenlose Erstberatung geben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Andre Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    35. Thomas O.
      says:

      Hallo, seit über einem Jahr befinde ich mich in Insolvenz.
      Mein Haus wurde vom Insolvenzverwalter frei gegeben. Wem gehört das Haus wenn meine Insolvenz zu Ende ist und das Haus mangels Interesse nicht verkauft werden konnte. Wer ist verantwortlich für das Haus in Bezug auf Grundsteuer, Unterhalt usw. Vielen Dank für ihre Antwort.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Oswald,

        durch die Freigabe des Insolvenzverwalters wurde Ihr Haus aus der Insolvenzmasse ausgelöst und unterliegt mithin nicht mehr dem Insolvenzbeschlag. Das bedeutet hinsichtlich der Eigentümerstellung und der Verantwortlichkeit für Aufwendungen bezüglich der Immobilie hat sich durch die Insolvenz nichts geändert. Falls Sie also der Eigentümer sind, sind Sie auch weiterhin grundsätzlich für die entstehenden Kosten verantwortlich und begleichen diese aus Ihrem pfändungsfreien Einkommen. Von diesen Verpflichtungen werden Sie dann nur durch Eigentumsaufgabe, den Verkauf oder eine Versteigerung der Immobilie befreit.

        Mit freundlichen Grüßen

        V. Ghendler

    36. Inan T.
      says:

      Hallo Herr DR.V.GHENDLER Ich habe mit Massenverwalter geschprochen er gibt das haus frei aber jehtz schreibt das bank zu meine frau die gesammt Kredit in kürze zu bezahlen wir sind beide in grund buch ich habe privat Konkurs gemacht und wenn massenverwalter frei gibt kann das bank gesamt Kredit verlangen oder wenn verlagt meine frau bekommt sicher keine Kredit weil Teilzeit beschäftigt was kann bank machen oder was können wir machen wir zahlen die rate ganz normal weiter ich habe lohnfendung aber ich habe 2 unterhatigte Kinder

    37. S.  M.
      says:

      Guten Tag,

      in bin selbständig (e.K.) und es zeichnet sich eine Insolvenz durch Überschuldung ab. Neben der Bank gibt es nur einen Gläubiger mit ca. 50 T€ Verbindlichkeiten, gegenüber der Bank ca. 400 T€. Im Falle der Insolvenz dürfte die Masse (50 – max. 100 T€) keinesfalls ausreichen, um die Gläubiger, insbesondere die Bank zu befriedigen.

      Es existiert ein privates Wohnhaus, welches auch von dieser Bank finanziert wurde. Das Darlehen hierfür hat noch ca. 60 T€ Restschuld. Die Bank hat eine Grundschuld an diesem Wohnhaus eingetragen. Das Haus ist jetzt ca. 120 T€ wert. Es wurde vor mehr als 2 Jahren zu 50 % meiner Ehefrau überschrieben (Miteigentümerin).

      Das Haus dient auch als Sicherheit für die gewerblichen Darlehen bei der Bank. Kann man das Haus im Falle einer Insovlenz retten bzw. darin wohnen bleiben? Kann man nicht einen Teil des Hauses mit einem befristeten Mietvertrag an eine Vertrauensperson vermieten, um die drohende Veräußerung durch die Bank zu verhindern?

      Oder gibt es eine bessere Möglichkeit?

      Vielen Dank im voraus.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Müller,

        vielen Dank für Ihre Frage. Welche Möglichkeiten für Ihren Fall bestehen, lässt sich am besten in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch klären. Insbesondere könnte es zu einer Anfechtung der Überschreibung auf Ihre Frau kommen, in diesem Fall fiele die gesamte Immobilie möglicherweise in die Insolvenzmasse.
        Zur Vereinbarung der kostenlosen Erstberatung rufen Sie gerne mein Sekretariat unter 0221 – 6777 0055 an.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    38. Kati L.
      says:

      Hallo.
      2015 ein Haus gekauft in Höhe von 149.000 € (Kredit)
      Auf den Namen meines Mannes .Jetzt wird er wahrscheinlich Privatinsolvenz beantragen. Die Schulden beziehen sich auf ca 29.000€.
      Kann er vorher das Haus auf jemanden umschreiben?Oder muss dafür das Haus abbezahlt sein?
      Vielen Dank!

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau Laou,

        es ist grundsätzlich nicht gestattet, Vermögen vor Eröffnung einer Privatinsolvenz zu verschieben. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Immobilie ganz abbezahlt ist oder nicht. Es kommt nur darauf an, ob die Vermögensübertragung eine Minderung der Insolvenzmasse darstellt.
        Möglich wäre es, die Immobilie aus der Insolvenzmasse herauszukaufen und so eine Zwangsversteigerung zu vermeiden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Andre Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    39. Inan T.
      says:

      Hallo ich wollte fragen ich habe vor 6 jahre haus gekauft mit frau das hau hat 125000 euro gekostet inkulisive 10prozent gesamt schulden 145000 euro jetz habe ich aktuell 118000 schulden und ich habe andre schulden auch ich bin zahlungfähig ich habe jetz 167000 euro schulden habe ich eine schons das ich das haus weiter bezahlen und wohnen kann oder behalten danke voraus.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Taban,

        es ist möglich, das Haus aus der Insolvenzmasse herauszukaufen oder eine Freigabe vom Insolvenzverwalter zu erhalten. Gerne können Sie einen Termin bei meinem Sekretariat vereinbaren und eine kostenlose Erstberatung erhalten. Rufen Sie uns einfach unter 0221 – 6777 0055 an.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    40. Markus M.
      says:

      Hallo kurze Frage
      Die Firma meines Schwagers ist in Konkurs gegangen (öffentlicher Auftraggeber zögerte zahlungen hinaus, und nicht genügend Geld mehr da für juristisch dagegen vorzugehen) Jetzt will der Insolvenzverwalter das Haus verkaufen dieses gehört jedoch zur hälfte meiner Schwester. Kann er das Haus jetzt trotzdem so einfach verkaufen oder kann meine Schwester sich mit Chancen auf Erfolg dagegen wehren ?
      MFG
      Markus MOhr

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Mohr,

        die Zwangsvollstreckung in den Miteigentumsanteil an einem Grundstück ist grundsätzlich möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Es gibt je nach Fall auch Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.
        Es handelt sich dabei jedoch um eine rechtlich durchaus komplexe und anspruchsvolle Fragestellung. Daher kann ich in diesem Rahmen keine verbindlichen Auskünfte dazu geben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    41. Juergen G.
      says:

      Nach dem Ende meiner GmbH wurden die Schulden an mich weitergereicht. Die Forderungen übertreffen meine finanziellen Möglichkeiten und jetzt macht die Krankenkasse Druck sodass ich in die Nähe einer Privatinsolvenz gelange.
      Meine von mir selbst genutzte Eigentumswohnung ist abgezahlt und stellt neben einer nicht vor Fälligkeit verwertbaren Lebensversicherung meine einzige Altersvorsorge dar.
      Der Wert der Immobilie beträgt etwa 250.000€, wobei meine Schwester mit 150.000€ im Grundbuch steht.
      Ich würde gerne wissen, welche Möglichkeiten es gibt um weiterhin im Besitz der Wohnung zu bleiben.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr G.,

        aufgrund der äußerst komplexen Situation biete ich Ihnen sehr gerne eine kostenlose Erstberatung an. Melden Sie sich einfach zwecks Terminvereinbarung bei meinem Sekretariat unter 0221 – 6777 0055.

        In dem Gespräch können wir unter anderem besprechen, ob die Schulden Ihrer GmbH evtl. doch nicht unter die private Haftung fallen, ob ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern möglich wäre und wie es sich mit dem Miteigentumsanteil an der Eigentumswohnung verhält.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    42. Ludwig K.
      says:

      Hi, meine Frau betreibt ein Restaurant und muss für die GmbH die Insolvenz einreichen. Die Kredite laufen auf meine Frau bzw. die GmbH, meine Frau ist hier aber Bürge. Sollte jetzt die Insolvenz der GmbH eintreten, werden alle Kredite fällig und meine Frau als Bürge muss zahlen. Die Kredite können aber von meiner Frau nicht bedient werden und somit rutscht auch sie in die Private Insolvenz. Wir haben zusammen hälftig eine WHG finanziert, zahlen hier regelmäßig die Raten.
      Jetzt meine Frage: wenn meine Frau zur Kasse gebeten wird, die Forderungen nicht bedienen kann und die Bank an unserer gemeinsam finanzierte WHG möchte um hier die Forderungen geltend zu machen, in welcher Höhe ist das möglich? Lediglich auf die 50% die meiner Frau gehören oder auch auf die 100% von uns beiden?
      Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr König,

        vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich kann nur in den Miteigentumsanteil vollstreckt werden. Sofern alle Verbindlichkeiten allein im Namen Ihrer Frau laufen, kann der Insolvenzverwalter nicht in Ihren Miteigentumsanteil vollstrecken, sondern nur in den Anteil Ihrer Frau.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    43. Peter M.
      says:

      Hallo.
      Folgende Situation.
      Ich lebe, nach Trennung und aktuellerm Scheidungsverfahren, alleine in dem gemeinsamen Haus.
      Leider muss ich Privatinsolvenz beantragen und habe Angst, dieses zu verlieren.
      Das Haus hat eine Größe von ca. 120 m2 auf einem Grundstück von 431 qm2.
      Es wurde 2009 mit einen Bankkredit in Höhe von 65000 € finanziert.
      Hierbei habe ich eine aktuelle Restschuld von derzeit ca. 40000 €.
      Die mtl. Kredithöhe beträgt 350€
      Meine sonstigen Schulden beziehen sich derzeit auf ca. 60000 €
      Frage:
      Wie stehen die Chancen, das Haus behalten zu können. Die Rate ist ja nicht besonders hoch und könnte vom Freibetrag gezahlt werden. Habe vor, mit meiner neuen Freundin, die aktuell schwanger von mir ist und bereits ein 6 jähriges Kind mit bringt dort leben.
      Wie stehen die Chancen, wobei eine neue Wohnung für 4 Personen mtl. teurer wäre?

      Danke für ihre Antwort.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Moser,

        vielen Dank für Ihre Frage. Es ist etwas schwierig, dies einzuschätzen. Eine Freigabe der Immobilie durch den Insolvenzverwalter erfolgt jedenfalls dann, wenn der Differenzbetrag zwischen der Restschuld und dem Schätzwert der Immobilie bzw. der mögliche Erlös bei einer Zwangsversteigerung gezahlt werden kann.
        Wenden Sie sich doch gerne an mein Sekretariat zur Vereinbarung einer kostenlosen Erstberatung zur Privatinsolvenz. Ihren Termin können Sie sich gleich unter 0221 – 6777 0055 geben lassen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    44. Michael S.
      says:

      Ich will ein Haus kaufen, aber wenn ich das Haus nach 10 Jahren verkaufen will, kann ich Restschuld dem Bank wieder zurückzahlen ?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Schneider,

        um eine nicht abbezahlte Immobilie zu verkaufen, muss die Bank zustimmen. Weitere Auskünfte kann ich Ihnen nicht geben, da es sich nicht um eine Frage aus dem Bereich Insolvenzrecht handelt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    45. Annette E.
      says:

      Mein Ehemann hat sich getrennt. Wohne mit unseren Kindern im gemeinsamen Haus. Je zur Hälfte im Grundbuch und je zur Hälfte Kreditnehmer. Die Kreditschulden sind ca. 50.000€ höher, als das Haus wert ist. Die Kreditraten werden von mir voll alleine bedient. Die Scheidung ist eingereicht. Wir haben Zugewinngemeinschaft. Mein Noch-Ehemann geht nicht mehr arbeiten und zahlt auch keinen Unterhalt.
      Nun setzt er mich unter Druck und sagt dass er will Privatinsolvenz anmelden will.
      Ich will mit den Kindern (4+6) im Haus bleiben und die Ratenzahlungen sind kein Problem.
      Welche Konsequenzen hat für mich seine Privatinsolvenz?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Evertz,

        in der Regel wird die Bank den Kreditvertrag gegenüber beiden Kreditnehmern kündigen, auch wenn nur einer davon Insolvenz anmeldet. Sie müssten sich dann um eine Umfinanzierung bemühen.
        Da Sie beide im Grundbuch stehen, gehört die Immobilie theoretisch zur Hälfte zur Insolvenzmasse. Da die Belastungen darauf jedoch höher sind als der zu erwartende Erlös, wird der Insolvenzverwalter die Immobilie voraussichtlich freigeben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    46. Thomas A.
      says:

      Hallo, ich habe eine Frage:Ich bin zur Zeit in einer privat Insolvenz, und habe Schulden nur beim Finanzamt.Nun möchte mein Insolvenz Verwalter meine Immobilie verwerten obwohl ich mein Haus weiterhin bei der Bank abtrage.Mit mehrmaligen Telefonaten mit der Bank versicherte die mir das sie die Immobilie nicht frei geben wollen da sie ja an erster Stelle steht und das haus ja auch noch belastet ist.Jetzt bin ich mir nicht sicher weil mein Insolvenz Verwalter die Immobilie im internet zum Verkauf angeboten hat, und ich nicht weiß was jetzt läuft.der Verwalter sagt er muss die verwerten und die Bank sagt sie gibt die Immobilie nicht frei.Jetzt bin ich etwas ratlos und weiß absolut nicht was ich machen soll oder kann.Hat hier vielleicht jemand einen Rat oder Tipp für mich.Danke schon mal im Voraus

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        an Hand Ihrer Schilderung kann ich Ihnen folgendes mitteilen. Der Insolvenzverwalter kann Ihre Immobilie zwangsversteigern bzw. verkaufen. Ob eine solche Handlung gewinnbringend ist, kann nur Anhand des Wertes der Immobilie mit Abzug der Immobilienbelastung erörtert werden. Die lastenfreie ( ohne Grundbucheintrag ) Eigentumsübertragung der Immobilie an den Erwerber gelingt nur mit Auszahlung der restlichen Schuldensumme an Ihre Bank. Hierdurch kann der Insolvenzverwalter der Grundbucheintrag der Bank löschen und die Immobilie an den Käufer übereignen. Solch eine Handlung ist nur sinnvoll, wenn der Verkauf der Immobilie nicht nur die Löschung des Grundbucheintrags bewirken würde, sondern nach Abzug aller Kosten auch einen Gewinn für die Insolvenzgläubiger herbeiführen würde.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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