Die Erfolgsaussichten Ihres Insolvenzplans

Welche Erfolgschancen hat mein Insolvenzplan?

Um die Erfolgsaussichten Ihres Insolvenzplans auszuloten, besprechen wir zunächst mit Ihnen zusammen Ihren individuellen Fall. Seien Sie bei der Einschätzung offen und ehrlich zu sich selbst. Nur wenn ein bestimmtes Maß an Erfolgschancen vorhanden ist, empfehlen wir Ihnen, sich für die einjährige Insolvenz mit dem Insolvenzplan zu entscheiden. Denn der Insolvenzplan bringt einen gewissen Zeit- und Kostenaufwand mit sich. Zudem muss für die Durchführung eines Insolvenzplans zunächst einmal ein herkömmliches Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Dieses läuft im Falle eines Scheiterns des Einigungsversuches weiter (3, 5 oder 6 Jahre). Bei der richtigen Herangehensweise lässt sich ein Scheitern jedoch nahezu vollständig ausschließen.

Sind nur wenig Aussichten auf Erfolg vorhanden, teilen wir Ihnen dies offen mit und zeigen gerne weitere Lösungsalternativen auf, um Ihnen eine vollständige Entschuldung zu ermöglichen. Dieser Artikel fasst für Sie die wichtigsten Faktoren für einen erfolgreichen Insolvenzplan zusammen. Allerdings kann eine zuverlässige Einschätzung nur anhand einer individuellen Beratung erfolgen. Daher ist bei uns die Erstberatung kostenlos.

Worauf Sie bei der Einschätzung Ihrer Erfolgschancen achten müssen zeigen wir Ihnen im Folgenden:

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Die wichtigsten Faktoren für einen erfolgreichen Insolvenzplan:

  • Sie haben einen Geldgeber

  • Sie können Ihren Gläubigern eine Einmalzahlung anbieten

  • Die Zahlung stellt die Gläubiger besser, als sie in der Insolvenz stehen würden. Es kommt beim Insolvenzplan weniger auf die Quote an. Viel mehr ist der Betrag der Besserstellung zur Insolvenz entscheidend. Die Gläubiger haben durch die bereits eröffnete vorbereitende Insolvenz ihre Forderungen meistens abgeschrieben und stehen einer Besserstellung zu der bereits laufenden Insolvenz offener gegenüber, als beim außergerichtlichen Vergleich

  • Bereits ein einzelner oder – wie in den meisten Fällen –  mehrere Ihnen zugeneigte Gläubiger führen bei richtiger Planerstellung und Abstimmungsvorbereitung fast immer zur Annahme des Plans

  • Eine Minderheit Ihnen feindlich gegenüberstehender Gläubiger. Gemeint sind nicht bloß ablehnende Gläubiger, die erfahrungsgemäß nicht den Aufwand eines persönlichen Erscheinens beim Abstimmungstermin auf sich nehmen. Nur auf persönliche Rache gesinnte Gläubiger – wie beispielsweise alte Geschäftspartner oder frühere Ehepartner – investieren in ein persönliches Erscheinen, um Ihnen zu schaden. Wir wirken auf eine Mehrheit zustimmender Gläubiger und entsprechende anwaltliche Vertretung hin, so dass die feindlich gesinnten Gläubiger überstimmt werden

  • Je diverser Ihre Schulden, desto besser. Schulden unterschiedlicher Kategorien (besicherte und unbesicherte Gläubiger usw.) lassen sich unterschiedlichen Gruppen des Insolvenzplans zuordnen

  • Je älter die Schulden, desto besser

  • Je höher Ihr Alter, desto besser

  • Die Gläubiger verstehen die Ernsthaftigkeit Ihrer Absichten – durch eine vorbereitende Insolvenz und die Vertretung durch eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei und einen Fachanwalt für Insolvenzrecht

  • Das Insolvenzgericht und der Insolvenzverwalter sind auf Ihrer Seite – der Insolvenzplan wird vor seiner offiziellen Einreichung mit den beiden am Planinsolvenzverfahren beteiligten Organen abgeklärt

  • Sie werden qualifiziert vertreten – unsere Hauptaufgabe als Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht ist es, gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Entschuldungsplan herauszuarbeiten und die Gläubiger von der Vorteilhaftigkeit Ihres Insolvenzplans zu überzeugen

Das Planangebot

Von grundlegender Wichtigkeit für die Erfolgsaussicht Ihres Insolvenzplans ist das Vorliegen eines Geldgebers und die Höhe des Planangebots. Im Gegensatz zu einem Vergleich kommt es dabei weniger auf die Rückzahlungsquote, sondern mehr auf eine Besserstellung gegenüber einem Insolvenzverfahren an (siehe dazu unser Beispiel unten). Die Schuldenhöhe insgesamt spielt bei der Abfindungsberechnung deshalb eher eine untergeordnete Rolle. Ausschlaggebend ist Ihr pfändbares Einkommen, das sich wir nach der gesetzlichen Pfändungstabelle und anhand Ihrer Unterhaltspflichten ermitteln ermitteln lässt (weiter unten finden Sie unseren Pfändungsrechner).

Die Erfolgsaussicht Ihres Insolvenzplans erhöht sich, je besser Sie Ihre Gläubiger in Relation zu einem Insolvenzverfahren stellen.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit als Anwaltskanzlei besteht in der Überzeugungsarbeit Ihrer Gläubiger. Wir werden Ihren Sachverhalt so darstellen, dass die Gläubiger objektiv erkennen können, mit einem Insolvenzplan besser dar zu stehen, als mit dem fortgeführten Insolvenzverfahren. Ausschlaggebend für die Angebotsberechnung ist also das pfändbare Einkommen, welches Sie theoretisch während eines Insolvenzverfahrens an die Insolvenzmasse abführen würden. Das pfändbare Einkommen wird von uns anhand der gesetzlichen Pfändungstabellen und Ihrer Unterhaltspflichten bestimmt.

Beispiel: Herr Müller zieht die einjährige Insolvenz mit Insolvenzplan in Erwägung. Ziel ist es, seine Schulden mittels einer reduzierten Einmalzahlung zu begleichen. Anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle und seiner zwei Unterhaltspflichten (Ehefrau & Kind) konnte er sein pfändbares Einkommen ermitteln. Im Falle einer Insolvenz betrüge sein pfändbarer Einkommensanteil 250 € pro Monat. Die reguläre Laufzeit der Insolvenz würde 5 Jahre betragen, da die Verfahrens- und Insolvenzverwalterkosten durch das hohe pfändbare Einkommen getragen wären. Daraus ergibt sich die Berechnung: 250 € x 60 Monate Laufzeit = 15.000 €. Während des gesamten Insolvenzverfahrens würden somit 15.000 € des Einkommens von Herrn Müller an die Insolvenzmasse und zu Teilen an die Gläubiger fließen. Für Herr Müllers Insolvenzplans sollte die dritte Person – die als „Gönner“ auftritt – eine Abfindung von mindestens 15.000 € anbieten.

Pfändungsrechner

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Gläubigerstruktur

Wichtig ist auch die Gläubigerstruktur und -anzahl. Verfügen Sie über weniger Gläubiger, erhöhen sich grundsätzlich die Chancen auf einen erfolgreichen Insolvenzplan. Gläubiger, die negativ gestimmt oder emotional geleitet eher zur Ablehnung neigen, wirken sich nachteilig auf Ihr Insolvenzplanvorhaben aus.

Grundsätzlich nehmen aber nur sehr stark gegen Sie eingestellte private Gläubiger, wie frühere Ehepartner oder Geschäftspartner den zeitlichen oder finanziellen Aufwand einer persönlichen Wahrnehmung des Abstimmungstermins auf sich. Erfahrungsgemäß reichen in der Regel ein oder nur ein Paar zustimmende Gläubiger für die Annahme eines Insolvenzplans – wir wirken dabei auf eine Terminvertretung für diese Gläubiger für eine Stimmabgabe hin. Das bedeutet:

Gut gesinnte Gläubiger müssen nicht anreisen, da wir deren Vertreter organisieren

und

Schlecht gesinnte Gläubiger nehmen den Aufwand der Anreise meist nicht auf sich

Mit dieser Vorgehensweise lassen sich die Erfolgschancen Ihres Insolvenzplans nachhaltig erhöhen.

Forderungsstruktur

Bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Insolvenzplans sollten ebenfalls die individuellen Forderungsstände der Gläubiger Berücksichtigung finden. Je höher die Forderungen der wohlwollenden und geringer die Forderungen der gegen Sie eingestellten Gläubiger sind, desto höher ist die Erfolgsaussicht. Relevant sind auch die Forderungsgründe. So tendieren Inkassobüros und Banken bei ökonomisch sinnvollen Angeboten und anwaltlichem Druck zu einer Zustimmung. Finanzämter und Krankenkassen sind hingegen anspruchsvollere Planbeteiligte.

Grundlegend sind auch die Arten der Forderungen, die Ihre Gläubiger innehaben. Je diverser die Schulden sind, desto eher besteht die rechtliche Möglichkeit einer Gruppenbildung (§ 222 InsO). Umfasst der Schuldenstand Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen (§ 302 InsO), werden wir mit ihnen eine gesonderte Abzahlungsabrede über den vollen Schuldenbetrag treffen.

Unsere Hauptaufgabe als Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht besteht dem Grunde nach in der Überzeugungsarbeit und einer strukturierten Darstellung. Wir werden es wissen, Ihre Gläubiger zu überzeugen, ohne einen Insolvenzplan finanziell schlechter dazustehen. Aufgrund unserer Erfahrung werden wir Ihren Sachverhalt vorteilhaft präsentieren und so Ihre Chance auf einen erfolgreichen Insolvenzplan erhöhen. Gleichzeitig werden wir den Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht auf Ihre Seite ziehen, um einen formell richtigen Plan innerhalb eines möglichst kurzen Zeitraums vorzulegen.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Gerichtsprozesse beim eröffneten Insolvenzverfahren”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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