Kontenpfändung

Guten Tag,
ich versuche gerade einem Bekannten aus der Patsche zu helfen. Er hat diverse Gläubiger die sein Konto pfänden. Ich habe alle angeschrieben und nachgefragt ob es eine Vergleichsmöglichkeit gibt bzw. wie hoch denn die Forderung ist. Einige haben geantwortet mit denen konnte ich mich auch vergleichen. .Manche haben überhaupt nicht geantwortet.
Wie schaffe ich es jetzt das diese mir antworten ? Eine Vollmacht hatte ich beigefügt.
Die Liste der Gläubiger hatte ich von der Sparkasse erhalten jedoch ohne Anschrift.
Die Adressen wie z.B. sky , 1 & 1, ARAG habe ich aus dem Internet. Eine Firma ist zwar selber insolvent das läuft über einen Anwalt. Aber auch dort keine Antwort. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Schuldenregulierung

Hallo zusammen,
ich bin ziemlich verzweifelt und erhoffe mir ein paar Antworten auf meine Fragen.

Kurz zu meiner Situation die etwas Komplex ist:

2017 bin ich zu meinem damaligen Partner nach Duisburg gezogen um ein neues Leben zu beginnen. Bisher waren durch meinen gut bezahlten Job meine Schulden nie ein Problem.
Leider bin ich 2018 eines besseren belehrt wurden und durch meinen Ex Partner erkrankt.
Ich bin aus der gemeinsamen Wohnung ( leider stand ich nicht mit im Mietvertrag ) verwiesen wurden, ich habe aufgrund von gesundheitlichen Problemen meinen Job verloren und konnte aufgrund von Krankengeld meinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.
Ich habe mich an die Städtische Schuldnerberatung gewendet um da irgendwie eine Lösung zu erhalten. Leider haben die sehr wenig für mich getan, sodass mir nur eine Privatinsolvenz nahe gelegt wurde.
Dies wollte ich allerdings vermeiden, da ich ansonsten Beruflich ( wegen einwandfreier Schufa ) nicht weitergekommen wäre.
Ich habe meine Schuldnerberatung gewechselt ( in der Hoffnung eine Schuldenregulierung hinzubekommen ). Mittlerweile habe ich denn Eindruck, das ich ziemlich gelinkt werde.
Es wurde mir gesagt ( Anfang 2019 ) das die es innerhalb eines halben Jahres hinbekommen und ich lediglich 150.- bezahlen muss.
1. Wurde 09/19 mit der Regulierung erst begonnen ( seit 11/2019 fließen kleine Beträge an meine Gläubiger Insgesamt ca 90 € wobei ich 170 € bezahle )
2. Mir wird nicht mitgeteilt, wofür der Rest ist bzw wohin die Beträge a 150 vom 01/2019 – 11/2019 geflossen sind
3. Es werden immer höhere Beträge verlangt, wenn der Gläubiger sich auf nichts einlässt
4. Ich habe wegen der Privatinsolvenz nachgefragt, auch hierfür soll ich wieder bezahlen.

Also alles in allem sehr merkwürdig.

Vielleicht können sie mir weiterhelfen und mir denn ein oder anderen Tipp geben.

Vorab vielen Dank und herzliche Grüsse

Tanja

Vergleich nach Vollstreckungsbescheid

Hallo, gegen meinen Sohn gibt es aus einem Ratenkredit einer Bank einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2017 über insgesamt 21.354,20 Euro.
Er hat ein P-Konto und aus seinem Gehalt kann aufgrund der Höhe nichts gepfändet werden.
Er ist auch Unterhaltspflichtig für seine Tochter. Die Behörde tritt hier zum Teil in Vorleistung für den Unterhalt.
Ich beabsichtige der Bank einen Vergleich mit einer Einmalzahlung anzubieten.
In ersten Schritt würde ich ca. 30 % anbieten.
Auf was muß ich achten und wie kann ich sicherstellen, dass nach einer Einigung
der Vollstreckungsbescheid endgültig erledigt ist.

Danke für eine Antwort.
Hansn

außergerichtlicher Vergleich

Hallo
bin mit meiner Freundin vor zwei Jahren in die Schweiz gezogen. Sie hat mehrer Gläubiger in Deutschland. Die monatliche Raten bezahlt sie noch, aber Sie sind für Sie kaum tragbar.
Ohne meine Hilfe, kann Sie die Schulden nicht zurück bezahlen. Ist eine außergerichtlicher Vergleich in Deutschland möglich, wenn Ihr Wohnsitz in der Schweiz ist?

Außergerichtlicher Schuldenvergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,

falls ich mich dazu entschließen sollte, Ihnen ein Mandat zum Abschluss eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs zu erteilen, würde ich gerne wissen, welche Kosten für mich entstehen?

Für eine zeitnahe Antwort bin ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Florschütz

Verbindlichkeiten bei FA und Sozialamt

Ich habe nur zwei Gläubiger FA ca. 60.000€, Sozialamt ca. 10000€, kein Vermögen, mein regelmäßiges Einkommen liegt unter der Pfändungsgrenze, habe aber die Möglichkeit einer kleinen Einmalzahlung durch dritten Geldgeber. Bei Insolvenzverfahren erhalten die Gläubiger gar nichts.
Welche Erfahrungen haben sie bei außergerichtlichem Vergleich mit Finanzamt und Sozialamt in Bezug auf eine Untergrenze bzw. Mindestzahlung?
Vielen Dank

Schuldenvergleich

Meine Nichte hat 4 Lohnpfändungen, liegt mit ihrem Verdienst kurz über der Pfändungsgrenze. Eine Lohnpfändung wird bedient, die anderen nicht. Die Familie möchte helfen. Ist ein Schuldenvergleich auch bei Pfändungsbeschlüssen erlaubt? Müssen alle Gläubiger parallel zustimmen oder darf man Gläubiger sukzessive einen Schuldenvergleich vorschlagen?

Schuldenvergleich-Konto

Sehr geehrte Damen und Herren,

habe mir ein P-Konto angelegt,benötige ich für mein Arbeitgeber eine P-Konto bescheinigung.
Das bestehende Girokonto kündigen.

Mit freundlichen Grüßen
V.L.

Vergleich nach Erbschaft

Hallo!

Ich habe bei verschiedenen Gläubigern Schulden in Höhe von ca. 50.000 Euro.

Nun werde ich demnächst eine Erbschaft machen und etwas mehr als diesen Betrag erhalten.

Nun könnte ich zwar alle meine Schulden bezahlen, es wäre aber vom Erbe fast nichts mehr übrig

Gibt es die Möglichkeit mit den Gläubigern einen Vergleich auszuhandeln und somit Geld zu sparen?

Vielen Dank!

Individueller Vergleich, wo finde ich passende Musterschreiben zum Anpassen?

Guten Tag,
ich bin maßlos verschuldet.
Meine Schulden liegen im hohen 5-stelligen Bereich sodass wenig bis gar keine Aussicht besteht, Diese je zurückzuzahlen.
Insofern wäre, so auch mein Schuldenberater, für mich nur die Insolvenz sinnvoll.
Nun dauert eine Insolvenz ja bekanntlich bis zu 6 Jahre (die Verfahrenskosten könnte ich durch Ratenzahlung vielleicht noch stemmen sodass es 5 Jahre wären).

Dies ist eine sehr lange zeit, die man dann unter totaler Überwachung steht in jeglicher Hinsicht.
Deshalb würde ich an sich gerne den Gläubigern einen vergleich schmackhaft machen.
Tatsache ist dass ich Hartz 4 beziehe und keinerlei Ausbildung habe.
Von daher habe ich, zumindest ohne große Anstrengungen zu unternehmen, nur recht geringe Chancen, einen Job zu erlangen, der mehr als der Pfändungsfreibetrag abwirft, geschweige denn diesen Job über 6 Jahre lang zu halten ohne dass was schief läuft.

Insofern sähe ich da wenig Chancen, dass was für den Gläubiger abfällt.

Jedenfalls würde ich gerne der Gläubigergemeinschaft eine Art Vergleich anbieten:
Zu Beginn gibt es einen (3stelligen, also geringen) Einmalbetrag.
Ebenso gibt es für die Dauer von bspw. 3 Jahren jeden Monat einen 2stelligen Betrag, also eine Art Ratenzahlung.
Ansonsten kriegen die Gläubiger in den 3 Jahren das, was über den Pfändungsfreibetrag hinausgeht.

sie kriegen also zu dem üblichen pfändbaren Einkommen vom pfändungsfreien Geld eine Ratenzahlung+Einmalzahlung on top angeboten. klar ist es nicht allzu viel was sie da angeboten bekommen (vll. 5% oder so) aber das wäre ihnen sicher. (nicht zu vergessen was an pfändbarem vielleicht reinkommt)

bei einer Insolvenz hingegen würden sie eventuell nix pfändbares bekommen, aus dem pfüändungfreien würde ich naheliegenderweise auch nix zahlen.
und bliebe was pfändbares übrig, ginge das primär für Verfahrenskosten drauf.
Sodass der Gläubiger am Ende bei +-0 rauskäme.

Bei meinem Vorschlag bekäme der Gläubiger direkt das Pfändbare (also nicht erst Verfahrenskosten bezahlen oder so) und bekäme den Einmalbetrag sowie Ratenzahlung.
klar ist es nicht die Welt, aber in einer Insolvenz käme der Gläubiger womöglich noch schöechter davon.
gegenforderungen in dem Sinne wäre halt eben die Laufzeit des Ganzen von 3 Jahren und natärlich Einstellen sämtlicher Vollstreckungsdingen und Co.

Also im Endeffekt die gleichen bedingungen wie in der Insolvenz aber verkürzt auf 3 Jahre, es kostet dafür keine verfahrenskosten und es gibt (etwas) geld aus dem Unpfändbaren dazu.

Kein idealer Deal aber ich würde es gerne der Gegenseite anbieten.

Ohne jetzt an Erpressung zu denken, würde ich der Gegenseite auch gerne diskret zukommen lassen dass ich auch kein Problem damit hätte, noch zu warten bis die 3 Jahres Insolvenz umgesetzt ist und eben dann 3 Jahre Insolvenz zu machen.
Bis dahin hat dann der Gläubiger sicherlich erfolgslos noch Kosten vorgestreckt (eidesstattliche, regelmässiger Gerichtsvollzieher, etc.) und bleibt dann nahc 3 JHahren doch auf Allem sitzen.

Diese perspektive als Alternative zu meinem Vorschlag möchte ich ihm auch verdeutlichen.

Jedenfalls würde ich gerne einen solchen Vergleichsvorschlag verfassen.

Gibt es irgendwo im Internet Muster für sowas, ideal wäre ein Muster, wie auch ein typischer gerichtlicher Vergleich aussieht.

So ein Muster hätte ich gerne und würde es auf meine speziellen Bedingungen
anpassen.
Wo findet man sowas?