Schuldenvergleich

Meine Nichte hat 4 Lohnpfändungen, liegt mit ihrem Verdienst kurz über der Pfändungsgrenze. Eine Lohnpfändung wird bedient, die anderen nicht. Die Familie möchte helfen. Ist ein Schuldenvergleich auch bei Pfändungsbeschlüssen erlaubt? Müssen alle Gläubiger parallel zustimmen oder darf man Gläubiger sukzessive einen Schuldenvergleich vorschlagen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    selbstverständlich ist in solch einer Situation ein Vergleich möglich und sinnvoll. Es empfiehlt sich, den Gläubigern einen einheitlichen Vergleich anzubieten, um im Falle eines Scheiterns die Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag zu schaffen. Gerne biete ich Ihnen ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch zu dieser Thematik an. Sofern Ihre Tochter dies wünscht, können wir diese gerne hinzuziehen. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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