Verbindlichkeiten bei FA und Sozialamt
Ich habe nur zwei Gläubiger FA ca. 60.000€, Sozialamt ca. 10000€, kein Vermögen, mein regelmäßiges Einkommen liegt unter der Pfändungsgrenze, habe aber die Möglichkeit einer kleinen Einmalzahlung durch dritten Geldgeber. Bei Insolvenzverfahren erhalten die Gläubiger gar nichts.
Welche Erfahrungen haben sie bei außergerichtlichem Vergleich mit Finanzamt und Sozialamt in Bezug auf eine Untergrenze bzw. Mindestzahlung?
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
es lassen sich diesbezüglich keine allgemeinen Aussagen treffen. Vielmehr kommt es stark auf die Gegebenheiten des Einzelfalls an. Gerne können wir Ihre Situation aber näher besprechen. Auch Ihnen biete ich gerne ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Kontaktieren Sie doch mein Sekretariat und vereinbaren einen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt