Vergleich nach Vollstreckungsbescheid

Hallo, gegen meinen Sohn gibt es aus einem Ratenkredit einer Bank einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2017 über insgesamt 21.354,20 Euro.
Er hat ein P-Konto und aus seinem Gehalt kann aufgrund der Höhe nichts gepfändet werden.
Er ist auch Unterhaltspflichtig für seine Tochter. Die Behörde tritt hier zum Teil in Vorleistung für den Unterhalt.
Ich beabsichtige der Bank einen Vergleich mit einer Einmalzahlung anzubieten.
In ersten Schritt würde ich ca. 30 % anbieten.
Auf was muß ich achten und wie kann ich sicherstellen, dass nach einer Einigung
der Vollstreckungsbescheid endgültig erledigt ist.

Danke für eine Antwort.
Hansn

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    zur Erstellung einer rechtssicheren außergerichtlichen Vereinbarung kann ich in diesem Rahmen leider keine kostenfreie Auskunft geben. Ich bitte um Verständnis. Wir würden hier stets die Hinzuziehung eines Anwalts empfehlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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