Schuldenvergleich-Konto
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe mir ein P-Konto angelegt,benötige ich für mein Arbeitgeber eine P-Konto bescheinigung.
Das bestehende Girokonto kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
V.L.
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vielen Dank für die schnelle Antwort,hat mir sehr geholfen.
Mit frdl.Grüßen
VL.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihr Arbeitgeber berechnet Ihre individuellen Pfändungsfreigrenzen selbst. Die Vorlage einer Bescheinigung ist nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt