Schuldenvergleich-Konto

Sehr geehrte Damen und Herren,

habe mir ein P-Konto angelegt,benötige ich für mein Arbeitgeber eine P-Konto bescheinigung.
Das bestehende Girokonto kündigen.

Mit freundlichen Grüßen
V.L.

2 Kommentare
  1. Lange
    says:

    vielen Dank für die schnelle Antwort,hat mir sehr geholfen.

    Mit frdl.Grüßen
    VL.

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Ihr Arbeitgeber berechnet Ihre individuellen Pfändungsfreigrenzen selbst. Die Vorlage einer Bescheinigung ist nicht notwendig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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