Schuldenvergleich-Konto 19. August 2019/2 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich /von UserSehr geehrte Damen und Herren, habe mir ein P-Konto angelegt,benötige ich für mein Arbeitgeber eine P-Konto bescheinigung. Das bestehende Girokonto kündigen. Mit freundlichen Grüßen V.L. https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2019-08-19 08:24:542019-08-19 08:24:54Schuldenvergleich-Konto
Lange says: 19. August 2019 um 16:11 vielen Dank für die schnelle Antwort,hat mir sehr geholfen. Mit frdl.Grüßen VL.
Dr. V. Ghendler says: 19. August 2019 um 12:06 Sehr geehrter Fragesteller, Ihr Arbeitgeber berechnet Ihre individuellen Pfändungsfreigrenzen selbst. Die Vorlage einer Bescheinigung ist nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen Dr. V. Ghendler Rechtsanwalt
vielen Dank für die schnelle Antwort,hat mir sehr geholfen.
Mit frdl.Grüßen
VL.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihr Arbeitgeber berechnet Ihre individuellen Pfändungsfreigrenzen selbst. Die Vorlage einer Bescheinigung ist nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt