Schuldenregulierung

Hallo zusammen,
ich bin ziemlich verzweifelt und erhoffe mir ein paar Antworten auf meine Fragen.

Kurz zu meiner Situation die etwas Komplex ist:

2017 bin ich zu meinem damaligen Partner nach Duisburg gezogen um ein neues Leben zu beginnen. Bisher waren durch meinen gut bezahlten Job meine Schulden nie ein Problem.
Leider bin ich 2018 eines besseren belehrt wurden und durch meinen Ex Partner erkrankt.
Ich bin aus der gemeinsamen Wohnung ( leider stand ich nicht mit im Mietvertrag ) verwiesen wurden, ich habe aufgrund von gesundheitlichen Problemen meinen Job verloren und konnte aufgrund von Krankengeld meinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.
Ich habe mich an die Städtische Schuldnerberatung gewendet um da irgendwie eine Lösung zu erhalten. Leider haben die sehr wenig für mich getan, sodass mir nur eine Privatinsolvenz nahe gelegt wurde.
Dies wollte ich allerdings vermeiden, da ich ansonsten Beruflich ( wegen einwandfreier Schufa ) nicht weitergekommen wäre.
Ich habe meine Schuldnerberatung gewechselt ( in der Hoffnung eine Schuldenregulierung hinzubekommen ). Mittlerweile habe ich denn Eindruck, das ich ziemlich gelinkt werde.
Es wurde mir gesagt ( Anfang 2019 ) das die es innerhalb eines halben Jahres hinbekommen und ich lediglich 150.- bezahlen muss.
1. Wurde 09/19 mit der Regulierung erst begonnen ( seit 11/2019 fließen kleine Beträge an meine Gläubiger Insgesamt ca 90 € wobei ich 170 € bezahle )
2. Mir wird nicht mitgeteilt, wofür der Rest ist bzw wohin die Beträge a 150 vom 01/2019 – 11/2019 geflossen sind
3. Es werden immer höhere Beträge verlangt, wenn der Gläubiger sich auf nichts einlässt
4. Ich habe wegen der Privatinsolvenz nachgefragt, auch hierfür soll ich wieder bezahlen.

Also alles in allem sehr merkwürdig.

Vielleicht können sie mir weiterhelfen und mir denn ein oder anderen Tipp geben.

Vorab vielen Dank und herzliche Grüsse

Tanja

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Frage und die Schilderung Ihrer gesundheitlichen und finanziellen Lage.
    Leider kennen wir die von Ihnen gemachten Erfahrungen bereits aus Darstellungen vieler unserer Mandanten.
    Die öffentlichen Schuldnerberatungen sind so stark ausgelastet, dass diese nicht bereit sind, die notwendigen, umfangreichen Vorbereitungen und langen Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen. Diese sind aber notwendig, um einen außergerichtlichen Vergleich zu erreichen. Daher wird in der Regel sehr schnell zur Privatinsolvenz geraten.
    Bezüglich Ihrer zweiten Erfahrung passt dies genau auf das Vorgehen unseriöser Schuldnerberatungen. Das am einfachsten zu erkennende Merkmal ist, dass mit einer Rate sowohl die Vergütung der Schuldnerberatung als auch die Rückzahlung an die Gläubiger abgedeckt sein soll, ohne dass man genau weiß, welche Summe wirklich an die Gläubiger fließt.

    Unsere Kanzlei hat bereits eine hohe Zahl erfolgreicher außergerichtlicher Vergleiche durchgeführt. Gerne übernehmen wir auch Ihren Fall. Zunächst werden wir im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen, inwieweit es möglich ist, der zuvor beauftragten Schuldnerberatung das Mandat wieder zu entziehen.
    Melden Sie sich gerne unter 0221 – 6777 0055 bei uns und lassen Sie sich einen Termin zur kostenlosen Erstberatung geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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