Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe, währen der Privatinsolvenz, dem Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass ich gezwungen bin meine Jagdwaffen selbst zu verkaufen um dringend nötige Ausgaben zu bestreiten. Hierbei handelt es sich größtenteils um Reparaturkosten für meinen PKW, auf den ich wegen meiner Schwerbehinderung dringend angewiesen bin und um Kosten für Heizmaterial (Pellets).
Der Insolvenzverwalter teilte mir mit, dass er sofort Strafantrag gegen mich stellen würde, falls ich die Waffen verkaufen, benutzen oder verbringen würde.
Ist er im recht oder gibt es Gestaltungsmöglichkeiten?