Restschuldbefreiung

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Restschuldbefreiung. Am 13.10.2023 wird höchstwahrscheinlich mir zum 14.08.2023 Restschuldbefreiung erteilt. Anträge etc.pp alle rechtzeitig gestellt. Kosten des Verfahrens sind gedeckt. Demnach Restschuldbefreiung nach 5 Jahren. Wie verhält es sich mit dem Arbeitslohn August (Auszahlung 05.09.2023) und September welcher wie gewohnt gepfändet wurde. Gilt hier das Zuflussprinzip? Wird der August-Lohn anteilig zum 14.08.2023 gepfändet und demnach der Rest erstattet. Oder da nach dem 14.08.2023 zugeflossen ist in voller Höhe oder verbleibt der August-Lohn in voller Pfändung. Den September sollte ich voll zurück erhalten vermutlich. PS in beiden Monaten keine Sonderzahlung erhalten. Viele Grüße

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