Elternzeit in der PI bei Pflegekindern

Ich bin seit einem Jahr in Privatinsolvenz und arbeite derzeit 20 Stunden pro Woche. Wir haben einen eigenen Sohn (5 Jahre) sowie einen Pflegesohn (3 Jahre mit Pflegegrad 3). Seit nun drei Monaten haben wir ein weiteres Pflegekind (5 Monate) bei uns aufgenommen, welches nun ebenfalls auf Dauer bleibt. Mein Mann ist in einer Vollzeitanstellung und derzeit noch in Probezeit. Auch für Pflegekinder steht uns Elternzeit, allerdings ohne Elterngeld, zu. Da ich meinen Job oft vernachlässigen muss auf Grund der Kinder würde ich nun gerne Elternzeit nehmen. Darf ich das trotz der Erwerbsobliegenheit? Oder müsste mein Mann Elternzeit nehmen und ich dann Vollzeit arbeiten? Wie ist hier die Rechtslage? Vielen Dank für die Antwort.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,
    obliegt die Kindeserziehung beiden Eltern, dann sind die Hürden für eine Einschränkung der Erwerbsobliegenheit recht hoch. Es müssen Regelungen und Absprachen getroffen werden, wer das Kind betreuen kann, damit der in der Insolvenz befindliche Schuldner seiner Erwerbsobliegenheit nachkommen kann.

    Wir empfehlen Ihnen, Rechtsrat im konkreten Einzelfall einzuholen. Dieses Forum ist nur für allgemeine Fragen gedacht.
    Beste Grüße

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