Hallo
ich bin 19 Jahre und habe, einiges an Schulden angehäuft. Wenn ich jetzt ein Privatinsolvenzverfahren starte, wie wirkt sich das auf meine Eltern aus, können die Probleme bekommen dadurch?
Sehr geehrter Fragesteller,
die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) eines volljährigen Kindes hat grundsätzlich keine direkten finanziellen Auswirkungen auf die Eltern. Falls die Eltern für Kredite oder Verbindlichkeiten ihres volljährigen Kindes gebürgt haben oder eine Garantie abgegeben haben, können sie natürlich von Gläubigern in Anspruch genommen werden, wenn das Kind seine Schulden nicht mehr bedienen kann. In bestimmten Fällen, wenn vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Vermögenswerte vom Schuldner an die Eltern übertragen wurden (z.B. Schenkungen), könnten diese Transaktionen vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Dies ist besonders dann der Fall, wenn sie kurz vor der Anmeldung der Insolvenz erfolgten und den Anschein erwecken, dass sie dazu dienten, Vermögen vor Gläubigern zu verbergen. Und wenn Eltern und das volljährige Kind gemeinsame Konten oder gemeinsame Verträge (z.B. Mietverträge) haben, könnten diese von der Insolvenz betroffen sein.
Sie sollten vorab Rechtsrat einholen
Beste Grüße
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Sehr geehrter Fragesteller,
die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) eines volljährigen Kindes hat grundsätzlich keine direkten finanziellen Auswirkungen auf die Eltern. Falls die Eltern für Kredite oder Verbindlichkeiten ihres volljährigen Kindes gebürgt haben oder eine Garantie abgegeben haben, können sie natürlich von Gläubigern in Anspruch genommen werden, wenn das Kind seine Schulden nicht mehr bedienen kann. In bestimmten Fällen, wenn vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Vermögenswerte vom Schuldner an die Eltern übertragen wurden (z.B. Schenkungen), könnten diese Transaktionen vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Dies ist besonders dann der Fall, wenn sie kurz vor der Anmeldung der Insolvenz erfolgten und den Anschein erwecken, dass sie dazu dienten, Vermögen vor Gläubigern zu verbergen. Und wenn Eltern und das volljährige Kind gemeinsame Konten oder gemeinsame Verträge (z.B. Mietverträge) haben, könnten diese von der Insolvenz betroffen sein.
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