Verkauf in der Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe, währen der Privatinsolvenz, dem Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass ich gezwungen bin meine Jagdwaffen selbst zu verkaufen um dringend nötige Ausgaben zu bestreiten. Hierbei handelt es sich größtenteils um Reparaturkosten für meinen PKW, auf den ich wegen meiner Schwerbehinderung dringend angewiesen bin und um Kosten für Heizmaterial (Pellets).
Der Insolvenzverwalter teilte mir mit, dass er sofort Strafantrag gegen mich stellen würde, falls ich die Waffen verkaufen, benutzen oder verbringen würde.
Ist er im recht oder gibt es Gestaltungsmöglichkeiten?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller
    zu Beginn des Insolvenzverfahrens wird das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners in die sogenannte Insolvenzmasse überführt. Diese Masse wird vom Insolvenzverwalter verwaltet und dient dazu, die Forderungen der Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, dürfen vom Schuldner nicht eigenmächtig verkauft werden. Ein Verkauf muss mit dem Insolvenzverwalter abgesprochen und von diesem genehmigt werden.

    Je nach Umfang und Absicht kann der Verkauf von Vermögenswerten aus der Insolvenzmasse eine strafbare Handlung darstellen. Wer gegen seine Obliegenheiten während des Insolvenzverfahrens verstößt, riskiert auch, dass ihm die Restschuldbefreiung versagt wird.
    Beste Grüße

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