Pfändung

ich befinde mich seit November 2021 in Privatinsolvenz und mein Einkommen wird gefändet. Zusätzlich bekommen ich Witwenrente. Ich kann jetzt selbst meine Rente beantragen, frage mich jedoch, ob das sinnvoll ist. Werden bei der Berechnung des Pfändungsbetrages, meine Altersrente und die Witwenrente zusammengerechnet und dann wie es jetzt der Fall ist, bis zur Pfändungsfreigrenze pfändbar sein?
Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin
    die Witwenrente ist eine Leistung der Rentenversicherung als Sozialversicherungsträger. Nach § 54 SGB I ist sie pfändbar wie Arbeitseinkommen,

    Bitte beachten Sie aber: Einfach addiert werden die Renten nicht. Erhalten Sie eine eigene gesetzliche Altersrente und dazu Witwenrente, wird die eigene Altersrente immer voll gezahlt, die Hinterbliebenenrente aber meist gekürzt.
    Beste Grüße

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