Gleichstellung mit Schwerbehinderten
Aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung stehen behinderte Menschen im Alltag vor großen Hürden und Herausforderungen, um ihr alltägliches Leben zu meistern. Besonders schwerbehinderte Menschen mit einem Behindertengrad ab 50 sind dabei in ihrer Selbstständigkeit und Alltagsgestaltung erheblich eingeschränkt. Aber auch weniger schwer behinderte Menschen erfahren Nachteile. Der Gesetzgeber schafft hier in allen Lebensbereichen Ausgleiche, um Behinderten ein möglichst “normales” Leben, das heißt auch mit einer gesicherten Lebensgrundlage, also einem sicheren Arbeitsplatz, zu ermöglichen.
Die gesetzlich vorgesehenen Regelungen sind naturgemäß vom Ausmaß der Behinderung abhängig; so sind die Vorteile und Erleichterungen für Schwerbehinderte (das heißt Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50) größer als für Menschen mit geringerer Behinderung. In bestimmten Fällen können allerdings auch Personen mit einem GdB unter 50 bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Erleichterungen den Schwerbehinderten gleichgestellt werden.
Ilja Ruvinskij ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Sozialrecht vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen betroffener Mandanten.
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