Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren: Kombinationsleistung in der Pflege
Bei Eintreten einer Pflegebedürftigkeit sehen sich Betroffene (sowohl die pflegebedürftige Person selbst als auch die möglicherweise die Pflege übernehmenden Angehörigen) mit vielen Fragen und Entscheidungen konfrontiert. Neben der Frage, wie die mitunter aufwendige Pflege finanziert werden soll, muss auch geklärt werden, welche Art der Pflege (das heißt, welches Pflegemodell) in Frage kommt. Grundsätzlich kann die Pflege sowohl in häuslicher Umgebung als auch stationär in einer Pflegeeinrichtung stattfinden.
Abhängig von der Pflegesituation einschließlich des Umfanges der Pflegebedürftigkeit hat der Betroffene in verschiedener Hinsicht einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeleistungen der Pflegeversicherung. So stehen der pflegebedürftigen Person beispielsweise Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu, wenn sie zu Hause gepflegt wird und ein Pflegegrad von mindestens 2 anerkannt ist. Diese einzelnen Pflegeleistungen wiederum können miteinander kombiniert werden, man spricht hier von einer Kombinationsleistung oder einer Kombinationspflege.
Ilja Ruvinskij ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Sozialrecht vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen betroffener Mandanten.
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