Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte
Aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung sind Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag und in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt; naturgemäß können sie anders als gesunde Menschen kein “normales” Leben führen und sind entsprechend benachteiligt. Um diesen Benachteiligungen entgegenzuwirken und diese auszugleichen, genießen Menschen mit Behinderung verschiedene Vorteile und Sonderrechte; man spricht hier von sogenannten Nachteilsausgleichen. Diese Nachteilsausgleiche bzw. deren Umfang richten sich nach Art und Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung. Entsprechend erhalten Betroffene die Nachteilsausgleiche nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Ilja Ruvinskij ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Sozialrecht vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen betroffener Mandanten.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!