Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel
Ist ein Mensch gesundheitlich so beeinträchtigt, dass er seinen Alltag nicht mehr ohne Unterstützung bestreiten kann und wird daher pflegebedürftig, sind entsprechende Leistungen der Pflegeversicherung essentiell. Die Pflegeleistungen, auf die Versicherte einen Anspruch haben, sollen eine bestmögliche Versorgung des betroffenen Pflegebedürftigen gewährleisten. Es gibt dabei unterschiedliche Pflegeleistungen, die naturgemäß je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit unterschiedlich umfangreich ausfallen. Dazu zählen etwa das Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Pflegehilfsmittel einerseits; Pflegemodelle wie zum Beispiel Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege oder teilstationäre Pflege andererseits.
Entscheidend dafür, welche Pflegeleistungen der Betroffene erhält, ist die Pflegesituation: findet die Pflege in häuslicher Umgebung durch eine Privatperson oder einen ambulanten Pflegedienst statt? Oder befindet sich der Betroffene zur Pflege und Betreuung in einer stationären Einrichtung, also einem Pflegeheim?
Bei häuslicher Pflege etwa hat der Betroffene je nach Pflegegrad Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel. Diese Pflegeleistungen werden im folgenden Artikel näher erläutert.
Ilja Ruvinskij ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Sozialrecht vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen betroffener Mandanten.
Inhalt dieser Seite:
- Voraussetzungen, Anspruch und Antrag
- Was ist Pflegegeld?
- Wann kann das Pflegegeld gekürzt werden?
- Fachliche Beratung bei Erhalt von Pflegegeld
- Was sind Pflegesachleistungen?
- Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung
- Was sind Pflegehilfsmittel?
- Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel
- Kostenlose Erstberatung
- Ihre Fragen und unsere Antworten
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