Schwerbehindertenausweis: offizieller Nachweis über die Gesundheitseinschränkungen für Schwerbehinderte
Der Schwerbehindertenausweis dokumentiert offiziell und amtlich den gesetzlich festgelegten Status der Schwerbehinderung, der zur Inanspruchnahme einer Reihe von Vergünstigungen und Erleichterungen berechtigt. Aus ihm gehen der Grad der Behinderung (GdB), eventuelle sogenannte Merkzeichen sowie die Gültigkeitsdauer hervor. Er gilt bundesweit.
Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis besteht demnach nur, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder höher; entsprechend erhalten Betroffene einen Schwerbehindertenausweis ab einem GdB von 50. Als rechtliche Grundlage dienen sowohl das das Neunte Gesetzbuch (§ 152 SGB IX) als auch die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV).
Der Schwerbehindertenausweis ist grundsätzlich grün. Sind jedoch bei dem Betroffenen Merkzeichen anerkannt und im Ausweis eingetragen, die eine spezielle Art der Behinderung kennzeichnen, so ist das Dokument halbseitig orangefarben gekennzeichnet.
Bei Verschlechterung oder Verbesserung des Gesundheitszustandes besteht für den Inhaber des Schwerbehindertenausweises die Pflicht, das Versorgungsamt oder das Landesamt für soziale Dienste zu informieren. Denn unter Umständen müssen der Grad der Behinderung und die Merkzeichen neu festgelegt werden. Der Betroffene hat hier auch die Möglichkeit, selbst eine Neufestlegung des GdB zu beantragen. Hierbei muss er allerdings damit rechnen, dass die Neufestlegung unter Umständen zu einer niedrigeren Einstufung, also einer Herabsetzung des Behindertengrades führen kann, wodurch der Betroffene schlussendlich den Schwerbehindertenstatus und damit den Schwerbehindertenausweis verliert.
Seit 2015 ist der Schwerbehindertenausweis nur noch im Kreditkartenformat erhältlich. Ältere Ausweise im Papierformat DIN A6 (mit Ausstellungsdatum vor dem 01. Januar 2015) gelten für die Dauer ihrer Gültigkeit weiterhin. Die alten Ausweise müssen also nicht umgetauscht werden und betroffenen Besitzern stehen auch mit altem Ausweis alle Nachteilsausgleiche je nach Grad der Behinderung und eingetragenen Merkzeichen zu.
Im Unterschied zum alten Ausweis enthält das neue Kreditkartenformat die entscheidenden Angaben zur Schwerbehinderung auch in englischer Sprache sowie zusätzlich in Blindenschrift, um Sehbehinderten das Erkennen und Unterscheiden des Ausweises zu erleichtern.
Bei Verlust des Schwerbehindertenausweises ist eine entsprechende Meldung – unter Umständen mit einer vorgeschriebenen Verlust- oder Diebstahlanzeige – an die zuständige Behörde erforderlich. In diesem Rahmen kann der Betroffene dann auch einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.
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