Fachanwalt für Insolvenzrecht und Schuldnerberatung

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    Fachanwälte für Insolvenzrecht & Schuldnerberatung

    Unsere Kanzlei ist seit ihrer Gründung 2012 auf die bundesweite Beratung von Privatpersonen und Unternehmern in finanziell schwierigen Situationen spezialisiert.

    Dabei begleiten unsere erfahrenen Mitarbeiter unsere Mandanten während der gesamten Entschuldung. Um die Schuldenhöhe zu reduzieren, führen wir Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern. Mit dem Ziel einer möglichst sicheren Entschuldung bereiten wir den Insolvenzantrag vor und reichen ihn ein. Für eine möglichst schnelle Schuldenfreiheit übernehmen wir auch die Erstellung eines Insolvenzplans für unsere Mandanten.

    Die Besucher unserer Internetseite schätzen zudem unsere kostenlose telefonische Erstberatung, tausende rechtliche Beiträge rund um das Thema Schulden und die kostenlose Beantwortung ihrer Fragen im Forum und in den Kommentaren unter den jeweiligen Beiträgen.

    Unser praktischer, einfach zu bedienender Pfändungsrechner zur Bestimmung des pfändbaren und unpfändbaren Einkommens macht es Menschen in Schulden ein wenig einfacher, ihre finanzielle Situation einzuschätzen.

    Schufa Eintrag 6 Monate nach Privatinsolvenz gelöscht


    Information über abgeschlossene Privatinsolvenzen werden auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa speichern sie sechs Monate lang.

    Vormals galt eine Speicherdauer von drei Jahren. Dies hatte für Betroffene erhebliche negative Folgen und war auch im Hinblick auf das EU-Datenschutzrecht problematisch. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema steht noch aus.

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

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    Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt


    Die Bundesregierung hat aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie eine allgemeine Verkürzung der Privatinsolvenz auf drei Jahre beschlossen. Dies trat mit Wirkung zum 01.10.2020 in Kraft.  Insolvenzverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt werden, dauern nur noch drei Jahre. Dies ist unabhängig von der Schuldenrückzahlung.

    Für Verfahren, die vor Oktober 2020 eröffnet wurden, betrug die gewöhnliche Dauer der Privatinsolvenz noch sechs Jahre. Für Verfahren, die zwischen dem 19.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt wurden, gilt eine Übergangsregelung.

    Unsere Prinzipien

    Anwaltliche Gewähr
    Wir gewähren Ihnen anwaltliche Hilfe, bis Sie Ihr Ziel erreichen –
    zu einem Festpreis. Legen Sie Ihren Fall in unsere Hände. Wir sorgen für eine Besserung Ihrer finanziellen Situation.

    Preistransparenz
    Unsere Preise sind Festpreise, die auch bei erhöhtem Arbeits-
    und Beratungsaufwand gleich bleiben.

    Vier-Augen-Prinzip
    Durch unsere genaue anwaltliche Kontrolle vermeiden wir Fehler
    und bewirken eine lückenlose Entschuldung.

    Schnelligkeit
    Eine Wartezeit sehen wir nicht vor – Einen Insolvenzantrag übermitteln wir regelmäßig schon nach 6 Wochen ans Insolvenzgericht.
    Mit uns tritt Ihre Entschuldung erheblich schneller ein,
    als bei öffentlichen Schuldnerberatungen.

    So gehen wir für Sie vor

    Ausführliche Erstberatung –  Kostenlos und ohne Wartezeit
    Die telefonische Erstberatung ist zu 100 % kostenlos und für Sie ohne jegliche Verpflichtungen. Unsere professionelle Beratung stellt sicher, dass Sie den richtigen Entschuldungsweg einschlagen (Schuldenvergleich, Regel- oder Privatinsolvenz).

    Vergleich vor Insolvenz
    Für unsere Mandanten versuchen wir zuerst, einen Vergleich
    mit den Gläubigern zu erreichen. Wir wissen genau, wie das Angebot
    aussehen muss, damit Sie das optimale Ergebnis erzielen.

    Kostenübernahme bei Beratungshilfe
    Falls die Voraussetzungen vorliegen, unterstützen wir Sie beim Antrag auf Beratungshilfe. So werden wir kostenlos für Sie tätig.

    Wieder schuldenfrei leben
    Wir begleiten Sie bis zur Durchführung der passenden
    Entschuldungsmaßnahme. Im Ergebnis steht die
    sichere Befreiung von allen Schulden.

    Aktuelle Beiträge

    Restschuldbefreiung und Erwerbsobliegenheit

    Restschuldbefreiung und Erwerbsobliegenheit Eine nur unwesentliche Beeinträchtigung der Gläubiger-Befriedigungschancen hat keine  Versagung der Restschuldbefreiung zur Folge. Dies wäre unverhältnismäßig und u.U. sogar rechtsmissbräuchlich, wie das Amtsgericht Esslingen entschied . Der zugrundeliegende Fall Das Finanzamt als Gläubiger hatte einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt und behauptet, der Schuldner habe seine Erwerbsobliegenheit verletzt, da er keine Vollzeittätigkeit annahm/  seine Teilzeittätigkeit nicht aufstockte. Hätte er dies getan, so hätte der pfändbare Betrag um rund € 24,- monatlich höher gelegen. Der Schuldner, der mit € 76.000.- in der Kreide stand,  wandte ein, er habe bisher schon länger aus gesundheitlichen Gründen keine Vollzeittätigkeit ausüben

    Insolvenzen Anfang Dezember

    Insolvenz-Update Anfang Dezember Auch im Dezember erreichen uns wieder zahlreiche Insolvenz-Meldungen. Im Schatten des Paukenschlags durch die Insolvenz der Signa-Holding (wir berichteten) trifft es auch viele andere Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Betroffen ist u.a. der bekannte Küchen- und Badzubehör-Anbieter  M. Westermann & Co. GmbH (Wesco). Das Unternehmen hat einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Hohe Material- und Energiekosten sowie die Kaufzurückhaltung der Kunden machen Wesco zu schaffen. Insolvenz angemeldet hat auch eine weitere Modekette, das erst zwei Jahre bestehende deutsche Modehaus “Aachener” das eigentlich sechs Galeria-Standorte hatte übernehmen wollen. Ein Verfahren gegen den ehemaligen  Geschäftsführer sorgte hier für eine  steile

    Signa-Insolvenz zieht weite Kreise

    Signa-Insolvenz zieht weite Kreise Das von der Signa Holding des österreichischen Immobilienunternehmers René Benko angemeldete Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung hat hohe Wellen geschlagen. Zur Holding gehören die Kerngeschäfte Signa Real Estate und Signa Retail, jeweils mit zahlreichen Tochtergesellschaften. Signa Real Estate umfasst Unternehmen, die hauptsächlich im Immobiliengeschäft tätig sind, wie die Signa Prime Selection.  Zu Signa Retail gehören Handelsunternehmen; sie hält u.a. Anteile an der Warenhauskette Globus. Ob die Signa Insolvenz auch Auswirkungen auf Globus hat ist derzeit noch unklar. 50 Prozent von Globus hält die thailändische  Familie Chirathivat über ihre Central Group. Sie gibt an, Globus weiterführen zu wollen. Ebenfalls

    Studie: Großinsolvenzen steigen an

    Studie: Großinsolvenzen steigen an Laut einer Studie des Kreditversicherers Allianz Trade verzeichnet die deutsche Wirtschaft zunehmend große Insolvenzen, die zunehmend an das Rekordniveau von 2020 heranreichen. 2020 steht mit 58 Großinsolvenzen im Gesamtjahr für den höchsten Stand an Insolvenzen seit 2016. Als Großinsolvenzen bezeichnet man Insolvenzen von Firmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro. Beobachtet wird angesichts der schwachen Konjunktur eine deutliche Zunahme großer Unternehmenspleiten insbesondere im Einzelhandel, bei Krankenhäusern und im Maschinenbau. In den ersten neun Monaten des Jahres 2023 wurden in Deutschland bereits 45 große Insolvenzfälle verzeichnet, was im Vergleich zum Vorjahr (26 Fälle) und 2021

    Zwangsvollstreckung

    Hallo muss der Gerichtsvollzieher 7 Monaten nach Vermögenauskunft eine schnelle Ratenzahlung (drei Monaten) akzeptieren? Kann er mir auch genau sagen wie hoch die Schulden sind? Und wo zahle ich diese ein bzw. unter welchem Aktenzeichen? MfG

    Insolvenz, Corona Bonus, Steuerrückerstattung

    Guten Tag, meine Insolvenz ist am 29.01.2024 beendet. Allerdings habe ich noch 2 Fragen. Weder mein Insolvenzanwalt noch Insolvenzverwalter reagieren auf meine Mails, auf Anrufe wird patzig geantwortet und ich werde abgewimmelt das ich eine E-Mail schreiben soll oder der/die Verantwortliche Person ist im Urlaub. 1. Ich bekam damals bei der Steuererklärung den 300€ Corona […]

    Schlussverteilung

    Liebes Team, Ich habe diesen Bericht bei Google gefunden : 1 InsO wird das Insolvenzverfahren regulär aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen wurde. Nach Aufhebung des Verfahrens können die Insolvenzgläubiger wieder unbeschränkt gegen den Schuldner vorgehen, wenn ihre Forderungen während der Insolvenz nicht vollumfänglich beglichen wurden (§ 287 Abs. 1 InsO). Das würde ja heißen, das […]

    Inolvenzplan

    Leider muss ich mit meinem Betrieb in die Insolvenz. Der Insvenzverwalter möchte den Betrieb fortführen sowie ich auch. Der Verwalter möchte die Geschäfte leiten und ich quasi als Angestellter weiterarbeiten und es soll ein Insolvenzplan erstellt werden. Bekomme ich meinen Betrieb vollständig zurück nach Annahme und Durchführung des Insolvenzplanes?

    Sehr geehrte Damen und Herren, laut dem Urteil vom 18. Mai 2016 des Bundesarbeitsgerichtes 10 AZR 233/15 ist die Jahressonderzahlung im TVÖD (VKA) pfändbar. Das ist mir klar. Allerdings steht nirgends, wie das berechnet wird? Nehmen wir an jemand bekommt im November die Jahressonderzahlung nach TVÖD (VKA). Wird die gesamte Jahressonderzahlung komplett gepfändet (und der […]

    Hilfe Mäuse in der Wohnung. Muß umziehen. Wie eine Wohnung finden?

    Ich bin in der Privatinsolvenz und muß aus meiner Wohnung raus. Heute war ein Kammerjäger da und er sagte da sind so viele Zugänge für Mäuse an der Wohnung, daß ich da nicht froh werde. Es war bereits eine im Kühlschrank. Wie komme ich an eine Wohnung trotz Privatinsolvenz? Bei dem Wohnberechtigungsschein steht nettoeinkommen ziehe […]

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    12 Kommentare
    1. Lara M.
      says:

      Hallo, ich bin kurz davor einen Kredit zu erhalten und bin unsicher wie lange ich noch clean bin. habe einen sicheren job mit 1200 euro netto. Ich bin Mutter von zwei Kindern und seit drei jahren geschieden. Derzeit zahle ich 500 Euro Miete.
      Kann meine Vergangenheit meine chance einen guten kredit zu bekommen verringern?
      Mit freundlichen grüßen
      L. Maier

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        mir ist nicht klar, was Sie mit “Vergangenheit” meinen. Die Bank knüpft Ihre Kreditentscheidung maßgeblich an Einkommen, Bonität und mögliche Vermögenssicherheiten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Jette G. .
      says:

      Hallo,
      ich bin Jette und ich habe 100.000 Schulden, leider verdiene ich nur 582 netto. ich gebe ungefähr 400 bis 500 Euro im monat aus.
      BITTE HELFEN SIE MIR !!!!!!!!!
      ICH WÄRE IHNEN SEHR DANKBAR:
      Mit freundlichen Grüßen
      Jette G.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau G.,

        gerne helfen wir Ihnen bei der Entschuldung. Vereinbaren Sie einfach mit uns einen kostenloses Erstberatungsgespräch unter 0221 6777 00 55.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Thomas
      says:

      Hallo,

      Ich habe eine Frage zu Sachpfändung

      Dürfen DVDs gepfändet werden?
      Darf ein einzelnes Heimtrainer Fahrrad gepfändet werden?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr T.,

        bei den DVDs könnte das Verbot der zwecklosen Pfändung greifen. Danach dürfen solche Gegenstände nicht gepfändet werden, bei deren Verwertung aller Voraussicht nach keine Befriedigung der Schulden zu erwarten ist. Ein Heimtrainer-Fahrrad sehe ich grundsätzlich als pfändbar an, wobei auch hier das beschriebene Verbot der zwecklosen Pfändung grundsätzlich gilt.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Michael
      says:

      Hallo Guten Tag,

      ich habe eine Frage

      zurzeit läuft ein Inkassoverfahren gegen mich.

      Die Firma heisst paigo.

      Ich habe mit diesen eine Ratenzahlung vereinbart und diese seitens paigo auch bestätigt bekommen.

      Nun habe ich ein Schreiben bekommen wo Sie sagen ich wäre im Zahlungsverzug obwohl das nicht stimmt denn ich habe den 30.01 als Eingang der Rate vereinbart.

      Sie haben noch einmal 43,00 Euro drauf gemacht auf die Forderung obwohl wie erwähnt ich eine Ratenzahlung vereinbart habe.

      Was kann ich gegen diese unlauteren Methoden als Verbraucher tun.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragsteller,

        Sie können die entsprechende Stelle im Vertrag zitieren und dem Inkassounternehmen vorhalten. Fordern Sie das Inkassounternehmen mit einer Frist auf, den Aufschlag zu korrigieren. Stellen Sie bei rechtswidrigem Verhalten in Aussicht, dass Sie zur Wahrung Ihrer Interessen einen Fachanwalt einschalten würden, was mit erheblichen Kosten zulasten des Inkassounternehmens verbunden wäre.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Herr K. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Ghemdler,

      ich habe ja nie eine detaillierte Aufstellung erhalten? Er kann mir ja sonst etwas sagen. Und es kommt dazu das es mir nicht möglich ist es zu erstatten! Wie kann ich mich verhalten?

      Vielen Dank

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        Sie können zunächst um eine Erläuterung der Forderung bitten und ggfls. die Einrede der Entreicherung erheben. Ob dies Ihnen effektiv hilft, kann nur nach eingehender Prüfung Ihres Einzelfalls gesagt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    6. Herr K. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren, meine Insolvenz ist beendet und mein Insolvenzverwalter schickt mir soeben eine Mail dass die erstatteten Beträge vor drei Monaten falsch berechnet worden sind von seiner Buchhaltung. Und fordert mich auf einen Betrag zurück zu erstatten. Meine Frage ist. Ist dies denn möglich. Muss ich es zurückzahlen? Der Fehler liegt ja nicht bei mir.
      Also es handelt sich um Beträge die zu viel abgeführt worden und dann erstattet worden nach der Insolvenz
      Vielen Dank für Ihre Antwort

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Wenn es sich um eine fehlerhafte Überweisung handelt, so haben Sie den Betrag ohne Rechtsgrund erlangt und müssen ihn wieder herausgeben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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