Fachanwälte für Insolvenzrecht & Schuldnerberatung
Unsere Kanzlei ist seit ihrer Gründung 2012 auf die bundesweite Beratung von Privatpersonen und Unternehmern in finanziell schwierigen Situationen spezialisiert.
Dabei begleiten unsere erfahrenen Mitarbeiter unsere Mandanten während der gesamten Entschuldung. Um die Schuldenhöhe zu reduzieren, führen wir Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern. Mit dem Ziel einer möglichst sicheren Entschuldung bereiten wir den Insolvenzantrag vor und reichen ihn ein. Für eine möglichst schnelle Schuldenfreiheit übernehmen wir auch die Erstellung eines Insolvenzplans für unsere Mandanten.
Die Besucher unserer Internetseite schätzen zudem unsere kostenlose telefonische Erstberatung, tausende rechtliche Beiträge rund um das Thema Schulden und die kostenlose Beantwortung ihrer Fragen im Forum und in den Kommentaren unter den jeweiligen Beiträgen.
Unser praktischer, einfach zu bedienender Pfändungsrechner zur Bestimmung des pfändbaren und unpfändbaren Einkommens macht es Menschen in Schulden ein wenig einfacher, ihre finanzielle Situation einzuschätzen.
Wir sind für Sie da:
Schufa Eintrag 6 Monate nach Privatinsolvenz gelöscht
Information über abgeschlossene Privatinsolvenzen werden auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa speichern sie sechs Monate lang.
Vormals galt eine Speicherdauer von drei Jahren. Dies hatte für Betroffene erhebliche negative Folgen und war auch im Hinblick auf das EU-Datenschutzrecht problematisch. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema steht noch aus.
Hallo, ich bin kurz davor einen Kredit zu erhalten und bin unsicher wie lange ich noch clean bin. habe einen sicheren job mit 1200 euro netto. Ich bin Mutter von zwei Kindern und seit drei jahren geschieden. Derzeit zahle ich 500 Euro Miete.
Kann meine Vergangenheit meine chance einen guten kredit zu bekommen verringern?
Mit freundlichen grüßen
L. Maier
Sehr geehrte Frau M.,
mir ist nicht klar, was Sie mit “Vergangenheit” meinen. Die Bank knüpft Ihre Kreditentscheidung maßgeblich an Einkommen, Bonität und mögliche Vermögenssicherheiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
ich bin Jette und ich habe 100.000 Schulden, leider verdiene ich nur 582 netto. ich gebe ungefähr 400 bis 500 Euro im monat aus.
BITTE HELFEN SIE MIR !!!!!!!!!
ICH WÄRE IHNEN SEHR DANKBAR:
Mit freundlichen Grüßen
Jette G.
Sehr geehrte Frau G.,
gerne helfen wir Ihnen bei der Entschuldung. Vereinbaren Sie einfach mit uns einen kostenloses Erstberatungsgespräch unter 0221 6777 00 55.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
Ich habe eine Frage zu Sachpfändung
Dürfen DVDs gepfändet werden?
Darf ein einzelnes Heimtrainer Fahrrad gepfändet werden?
Sehr geehrter Herr T.,
bei den DVDs könnte das Verbot der zwecklosen Pfändung greifen. Danach dürfen solche Gegenstände nicht gepfändet werden, bei deren Verwertung aller Voraussicht nach keine Befriedigung der Schulden zu erwarten ist. Ein Heimtrainer-Fahrrad sehe ich grundsätzlich als pfändbar an, wobei auch hier das beschriebene Verbot der zwecklosen Pfändung grundsätzlich gilt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo Guten Tag,
ich habe eine Frage
zurzeit läuft ein Inkassoverfahren gegen mich.
Die Firma heisst paigo.
Ich habe mit diesen eine Ratenzahlung vereinbart und diese seitens paigo auch bestätigt bekommen.
Nun habe ich ein Schreiben bekommen wo Sie sagen ich wäre im Zahlungsverzug obwohl das nicht stimmt denn ich habe den 30.01 als Eingang der Rate vereinbart.
Sie haben noch einmal 43,00 Euro drauf gemacht auf die Forderung obwohl wie erwähnt ich eine Ratenzahlung vereinbart habe.
Was kann ich gegen diese unlauteren Methoden als Verbraucher tun.
Sehr geehrter Fragsteller,
Sie können die entsprechende Stelle im Vertrag zitieren und dem Inkassounternehmen vorhalten. Fordern Sie das Inkassounternehmen mit einer Frist auf, den Aufschlag zu korrigieren. Stellen Sie bei rechtswidrigem Verhalten in Aussicht, dass Sie zur Wahrung Ihrer Interessen einen Fachanwalt einschalten würden, was mit erheblichen Kosten zulasten des Inkassounternehmens verbunden wäre.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Ghemdler,
ich habe ja nie eine detaillierte Aufstellung erhalten? Er kann mir ja sonst etwas sagen. Und es kommt dazu das es mir nicht möglich ist es zu erstatten! Wie kann ich mich verhalten?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr K.,
Sie können zunächst um eine Erläuterung der Forderung bitten und ggfls. die Einrede der Entreicherung erheben. Ob dies Ihnen effektiv hilft, kann nur nach eingehender Prüfung Ihres Einzelfalls gesagt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Insolvenz ist beendet und mein Insolvenzverwalter schickt mir soeben eine Mail dass die erstatteten Beträge vor drei Monaten falsch berechnet worden sind von seiner Buchhaltung. Und fordert mich auf einen Betrag zurück zu erstatten. Meine Frage ist. Ist dies denn möglich. Muss ich es zurückzahlen? Der Fehler liegt ja nicht bei mir.
Also es handelt sich um Beträge die zu viel abgeführt worden und dann erstattet worden nach der Insolvenz
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wenn es sich um eine fehlerhafte Überweisung handelt, so haben Sie den Betrag ohne Rechtsgrund erlangt und müssen ihn wieder herausgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht