Fachanwälte für Insolvenzrecht & Schuldnerberatung
Unsere Kanzlei ist seit ihrer Gründung 2012 auf die bundesweite Beratung von Privatpersonen und Unternehmern in finanziell schwierigen Situationen spezialisiert.
Dabei begleiten unsere erfahrenen Mitarbeiter unsere Mandanten während der gesamten Entschuldung. Um die Schuldenhöhe zu reduzieren, führen wir Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern. Mit dem Ziel einer möglichst sicheren Entschuldung bereiten wir den Insolvenzantrag vor und reichen ihn ein. Für eine möglichst schnelle Schuldenfreiheit übernehmen wir auch die Erstellung eines Insolvenzplans für unsere Mandanten.
Die Besucher unserer Internetseite schätzen zudem unsere kostenlose telefonische Erstberatung, tausende rechtliche Beiträge rund um das Thema Schulden und die kostenlose Beantwortung ihrer Fragen im Forum und in den Kommentaren unter den jeweiligen Beiträgen.
Mit neuen kostenlosen Angeboten, wie der P-Konto-Bescheinigung per E-Mail für 0,00 €, versuchen wir stets, unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen.
Auch unser praktischer, einfach zu bedienender Pfändungsrechner zur Bestimmung des pfändbaren und unpfändbaren Einkommens macht es Menschen in Schulden ein wenig einfacher, ihre finanzielle Situation einzuschätzen.
Sehr geehrter Herr Ghemdler,
ich habe ja nie eine detaillierte Aufstellung erhalten? Er kann mir ja sonst etwas sagen. Und es kommt dazu das es mir nicht möglich ist es zu erstatten! Wie kann ich mich verhalten?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr K.,
Sie können zunächst um eine Erläuterung der Forderung bitten und ggfls. die Einrede der Entreicherung erheben. Ob dies Ihnen effektiv hilft, kann nur nach eingehender Prüfung Ihres Einzelfalls gesagt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Insolvenz ist beendet und mein Insolvenzverwalter schickt mir soeben eine Mail dass die erstatteten Beträge vor drei Monaten falsch berechnet worden sind von seiner Buchhaltung. Und fordert mich auf einen Betrag zurück zu erstatten. Meine Frage ist. Ist dies denn möglich. Muss ich es zurückzahlen? Der Fehler liegt ja nicht bei mir.
Also es handelt sich um Beträge die zu viel abgeführt worden und dann erstattet worden nach der Insolvenz
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wenn es sich um eine fehlerhafte Überweisung handelt, so haben Sie den Betrag ohne Rechtsgrund erlangt und müssen ihn wieder herausgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht