Der Ablauf einer Eigenverwaltung
Mit dem Eigenverwaltungsverfahren hat der Gesetzgeber einen Anreiz geschaffen, frühzeitig einen Insolvenzantrag (mit dem Ziel der Sanierung) einzureichen.
Dabei wird im Gegensatz zu einer üblichen Regelinsolvenz, welche meist auf eine Liquidation abzielt, kein Insolvenzverwalter eingesetzt – die Geschäftsführung behält somit die volle Finanzhoheit. Lediglich ein von der Geschäftsführung vorgeschlagener Sachwalter überwacht das Geschehen. Ziel bei der Eigenverwaltung ist die Sanierung des Unternehmens
Dies birgt für viele Unternehmen die Chance, frühzeitig Hilfen zu beanspruchen, um einer ansonsten drohenden Liquidierung zuvorzukommen. Dadurch soll zudem auch ein Anreiz geschaffen werden, frühzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen.
Im Folgenden gehen wir auf die wesentlichen 10 Schritte zur Durchführung einer Eigenverwaltung näher ein:
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Inhalt dieser Seite:
- Schritt 1: Vorbereitung
- Schritt 2: Insolvenzantrag bei Gericht stellen
- Schritt 3: Bildung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
- Schritt 4: Die Begutachtung des Unternehmens
- Schritt 5: Vorläufige Eigenverwaltung
- Schritt 6: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Schritt 7: Prüftermin und Gläubigerversammlung
- Schritt 8: Erstellung des Insolvenzplans
- Schritt 9: Abstimmung des Insolvenzplans
- Schritt 10: Abschluss des Verfahrens
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