Abtretungsfrist auch bekannt als Wohlverhaltensphase
Die Abtretungsfrist wird auch Wohlverhaltensphase genannt.
Das Privatinsolvenzverfahren ist in verschiedene Phasen unterteilt. Bevor ein Verfahren eröffnet wird, muss der Schuldner einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch nachweisen. Das Gericht prüft daraufhin einen gerichtlichen Einigungsversuch und eröffnet erst danach bei Vorliegen der Prozessvoraussetzungen das Insolvenzverfahren. Hier werden zu Beginn die bestehenden Vermögenswerte des Insolvenzschuldners verwertet, sofern diese entsprechend den Vorschriften der Zivilprozessordnung der Pfändung unterliegen. Dieser erste Phasenabschnitt wird auch als Insolvenz im engeren Sinne bezeichnet. Gleichzeitig beginnt mit der Eröffnung des Verfahrens auch die Abtretungsfrist. Diese ist auch als Wohlverhaltensphase bekannt. Innerhalb dieser Phase ist der Insolvenzschuldner verpflichtet, etwaig pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abzutreten. Bereits bei der Antragstellung unterzeichnet der Insolvenzschuldner deshalb die Abtretungserklärung, welche es dem Insolvenzverwalter ermöglicht über das pfändbare Einkommen zu verfügen. Neben seiner eigenen Vergütung zahlt er einen großen Teil dieses Ertrages zur Schuldenregulierung an die Gläubiger aus.
Verkürzungsmöglichkeiten
In der Regel dauert die Wohlverhaltensphase bzw. Abtretungsfrist 6 Jahre. Es gibt unter Umständen jedoch Verkürzungsmöglichkeiten, die dem Insolvenzschuldner auf Antrag eine frühere Verfahrensbeendigung zugestehen.
Eine Verkürzung um ein Jahr kann der Schuldner erreichen, wenn er bis zum Ende der Abtretungsfrist alle Verfahrenskosten beglichen hat, die ihm zu Beginn des Insolvenzverfahrens gestundet worden sind.
Um eine Verkürzung um drei Jahre zu erhalten, muss er neben den Verfahrenskosten noch 35% der gesamten Forderungssumme beglichen haben.
Eine sofortige Beendigung des Verfahrens kann der Schuldner zudem jederzeit beantragen, wenn er es vorzeitig schafft, neben den Verfahrenskosten die gesamten Forderungen vorzeitig zu begleichen.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!