Abwehrklausel in AGB
Als Abwehrklausel werden Vereinbarungen bezeichnet, die eine Seite einsetzt, um die AGB des anderen auszuhebeln. AGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Verwender in den Vertrag mit aufnimmt, um seine Position zu stärken oder unter Umständen Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen zu vereinbaren. Eine wichtige Regelung in AGB eines Verkäufers oder Lieferanten ist der Eigentumsvorbehalt, den wir unter näher beleuchten. Auf der anderen Seite formulieren geschäftserfahren Käufer zumeist Klauseln, die die AGB des Verkäufers unwirksam machen sollen. Welche Klauseln sich durchsetzen, ist durch Auslegung im Einzelfall zu ermitteln. Die Theorie vom letzten Wort gilt nicht mehr.
Der folgende Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Insolvenzverfahren, genauer gesagt die Restschuldbefreiung in AGB ausgeschlossen werden kann. Danach geht der Artikel auf Fragen zum Eigentumsvorbehalt und verlängerten Eigentumsvorbehalt ein.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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