Mehr Schutz für die Rentner bei Schulden
Auch Rentner sind vor Pfändungen nicht gefeit. Werden Rechnungen nicht gezahlt oder türmt sich der Schuldenberg zunehmend auf, können Gläubiger die Rente pfänden. Sie stehen jedoch nicht schutzlos dar. Denn jeder Schuldner hat ein Recht auf ein angemessenes Existenzminimum. Demnach ist ein bestimmter Teil der Rente für Gläubiger nicht pfändbar. Dies wird durch die Pfändungsfreigrenzen – auch Pfändungsfreibeträge genannt – festgelegt.
Bis zu welchem Betrag keine Rentenpfändung stattfinden kann, entspricht dabei der für die Pfändung von Arbeitseinkommen geltenden Pfändungstabelle. Dies liegt daran, dass auch die Rente als Einkommen behandelt wird.
Außerdem sind 2021 einige Veränderungen für Rentner in Kraft getreten wie z.B. ein höherer Grundfreibetrag, ein neu eingeführter Rentenfreibetrag oder der Anspruch auf Wohngeld für Rentner.
Der folgende Beitrag erklärt Ihnen im ersten Abschnitt des Beitrags die verbesserte Lage für Rentner bei der Rentenpfändung, um Ihnen im zweiten Teil einen Überblick über die weiteren mit 2021 eingetretenen Veränderungen für Rentner zu verschaffen.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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