Ärger bei OTTO – Musterfeststellungsklage wegen Inkassogebühren von EOS

EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH wird von Verbraucherzentralen verklagt

Nachdem zahlreiche Kunden von der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH mit horrenden Inkassogebühren überzogen worden sind, haben die Verbraucherzentralen und der entsprechende Bundesverband Klage gegen das zum OTTO-Konzern gehörende Unternehmen „EOS Investment GmbH“ erhoben. Der Vorwurf lautet künstliches Aufblähen von Rechtsverfolgungskosten bei in Verzug geratenen Kunden. Denn statt als Gläubiger die offenstehenden Forderungen selbst geltend zu machen oder an einen Dritten abzugeben, wird ein weiteres und konzernzugehöriges Unternehmen beauftragt, um hierdurch weitere Kosten zulasten des Verbrauchers zu produzieren.

Der folgende Artikel beschäftigt sich mit der Geschäftspraxis von EOS im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Vetternwirtschaft. Außerdem wird angesprochen, wer von den hohen Inkassogebühren genau betroffen ist und wie sich mithilfe der Musterfeststellungsklage hiergegen gewehrt werden kann.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Vorwurf: Künstlich in die Höhe getriebene Inkassogebühren durch EOS

Der Konzern der OTTO-Group steht im Verdacht, durch das Gründen von Tochterunternehmen künstlich hohe Inkassogebühren zu schaffen. Ausgangspunkt hierfür bilden nicht termingerecht bezahlte Forderungen. Die Verbraucherschützer beklagen den typischen Fall, dass z.B. das Versandhaus OTTO seine Forderung zunächst an das Tochterunternehmen EOS Investment GmbH (EOS) abgibt, aber nicht von dieser eintreiben lässt. Vielmehr wird ein weiteres zur OTTO-Group gehörendes Unternehmen eingeschaltet, die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID), welches mit der Eintreibung der Forderung beauftragt wird.

Hierdurch werden die Kosten für den Forderungseinzug manipulativ in die Höhe getrieben, sodass teilweise Inkassogebühren von bis zu 480 Euro in Rechnung gestellt worden seien.

Zwar ist das Einschalten von Inkasso-Unternehmen grundsätzlich zulässig, nicht aber bei miteinander wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG, § 15 AktG).  Missbräuchliche Vetternwirtschaft auf dem Rücken der Kunden soll dadurch verhindert werden.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Kunden und Verbraucher, die ein Mahnschreiben oder einer Zahlungsaufforderung von der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) erhalten haben.

Dieser Inkassodienst stützt seine hohen Gebühren auf zugrundeliegende Forderungen, die in der Regel vom Versandhaus OTTO oder Bonprix herrühren. Es können aber auch Forderungen von Sheego, der BNP Parisbas Bank, Santander Consumer Bank oder Commerzbank zur Eintreibung an EOS DID abgegeben worden sein.

Wie läuft die Musterfeststellungsklage ab?

Bei einer Musterfeststellungsklage handelt es sich um ein neue vom Gesetzgeber im Zuge des Dieselskandals eingeführte Klageart. Sie soll es Verbrauchern erleichtern zu Ihrem Recht zu kommen, wenn ein Unternehmen mit einer bestimmten „Masche“ zahlreiche Kunden getäuscht bzw. geschädigt hat. Sollten auch Sie ein im Verdacht stehendes, mit einer unerlaubten Abschalteinrichtung versehenes Dieselfahrzeug erworben haben, können Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer oder Hersteller kostenlos von uns in unserem Schnell-Check-Formular prüfen lassen.

Im Fall der OTTO-Tochter EOS Investment GmbH (EOS) haben die Verbraucherzentralen am 12. August 2021 eine solche Musterfeststellungsklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg gegen EOS eingereicht. Auf der vom vzbv geschalteten Internetseite bittet der Bundesverband der Verbraucherzentralen Betroffene um die Meldung Ihrer Fälle.

Nach der Klageerhebung eröffnet das Bundesamt für Justiz das Register, in das sich Verbraucher eintragen können, wenn Inkassogebühren von der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH in Rechnung gestellt worden sind. Das angerufene Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg verhandelt über die erhobene Musterfeststellungsklage, wenn es sich zumindest 50 Verbraucher hieran beteiligen.

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2 Kommentare
  1. Mario S.
    says:

    Ich zahle meine raten. Regelmäßig jeden Monat sie nehmen mir jeden dafür Hohe Zinsen denke werde es mein Leben lang zahlen wieso nehmen die jedem Tag denn Betrag höher wenn man zahlt

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      das klingt nach einer Schuldenfalle. Sollten Sie das Gefühl haben, nicht mehr herauszukommen, können Sie mit uns einen Termin Schuldenberatung vereinbaren. Unsere Erstberatung am Telefon ist kostenlos. Sie können uns unter 0221 6777 00 55 erreichen oder Sie schreiben uns eine E-Mail an info@anwalt-kg.de

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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