EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH wird von Verbraucherzentralen verklagt
Nachdem zahlreiche Kunden von der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH mit horrenden Inkassogebühren überzogen worden sind, haben die Verbraucherzentralen und der entsprechende Bundesverband Klage gegen das zum OTTO-Konzern gehörende Unternehmen „EOS Investment GmbH“ erhoben. Der Vorwurf lautet künstliches Aufblähen von Rechtsverfolgungskosten bei in Verzug geratenen Kunden. Denn statt als Gläubiger die offenstehenden Forderungen selbst geltend zu machen oder an einen Dritten abzugeben, wird ein weiteres und konzernzugehöriges Unternehmen beauftragt, um hierdurch weitere Kosten zulasten des Verbrauchers zu produzieren.
Der folgende Artikel beschäftigt sich mit der Geschäftspraxis von EOS im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Vetternwirtschaft. Außerdem wird angesprochen, wer von den hohen Inkassogebühren genau betroffen ist und wie sich mithilfe der Musterfeststellungsklage hiergegen gewehrt werden kann.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Ich zahle meine raten. Regelmäßig jeden Monat sie nehmen mir jeden dafür Hohe Zinsen denke werde es mein Leben lang zahlen wieso nehmen die jedem Tag denn Betrag höher wenn man zahlt
Sehr geehrter Herr S.,
das klingt nach einer Schuldenfalle. Sollten Sie das Gefühl haben, nicht mehr herauszukommen, können Sie mit uns einen Termin Schuldenberatung vereinbaren. Unsere Erstberatung am Telefon ist kostenlos. Sie können uns unter 0221 6777 00 55 erreichen oder Sie schreiben uns eine E-Mail an info@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht