Aktiengesellschaft insolvent – Und jetzt?

Was ist eine Aktiengesellschaft?

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaftsform, die oftmals beim Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens mit großem Kapitalbedarf gewählt wird. Die AG ist rechtsfähig, ist als Trägerin von Rechten und Pflichten und kann vor Gericht klagen und verklagt werden. Die Gesellschafter einer AG sind die Aktionäre. Diese nehmen ihre mitgliedschaftlichen Rechte in der Aktionärsversammlung wahr. Die AG wird vom Vorstand vertreten, der vom Aufsichtsrat gewählt und überwacht wird. Der Vorstand wird wiederum vom Vorstandsvorsitzenden vertreten.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird in Form von Aktien aufgeteilt. Für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft haften die Aktionäre nicht persönlich, sondern das Gesellschaftsvermögen der AG.

Dieser Artikel erklärt Ihnen, was bei einer AG in der Insolvenz passiert und welche Folgen dies für den Aktionär nach sich zieht.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Was passiert mit einer Aktiengesellschaft in der Insolvenz?

Mangelt es der AG an Zahlungsfähigkeit (siehe Insolvenzgründe), sieht der Gesetzgeber vor, dass ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Gesellschaftsvermögen zu stellen ist. Die Antragsberechtigung ergibt sich dabei aus § 15 InsO, die Antragspflicht aus § 15a InsO. Unterbleibt ein Antrag oder wird ein verspäteter Antrag beim Insolvenzgericht gestellt, droht Insolvenzverschleppung. Das ist eine Straftat und kann strafrechtlich sanktioniert werden. Näheres hierzu erfahren Sie in unserem Beitrag Insolvenzverschleppung – Was muss ich wissen?

Wie geht es weiter mit der Aktiengesellschaft?

Ist die Aktiengesellschaft insolvent, wird zunächst geprüft, wie die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden können. Die erste Möglichkeit ist es, die Vermögenswerte der Aktiengesellschaft zu versilbern – Liquidation genannt. Aus dem Erlös werden die Gläubiger zunächst befriedigt. In der Regel reicht das Vermögen der AG hierzu nicht aus. Ein solcher Prozess kann sich über einen langen, mehrjährigen Zeitraum erstrecken.

Es geht aber auch anders. Selten, aber nicht ausgeschlossen ist es, dass die insolvente Aktiengesellschaft von einem anderen Unternehmen übernommen wird. Damit werden die Schulden und die Vermögenswerte der finanziell maroden AG dem neuen Unternehmen einverleibt. Das neue Unternehmen bedient die Verbindlichkeiten und behält die Vermögenswerte. Denkbar ist es auch, dass das fremde Unternehmen nur einen Teil der AG übernimmt.

Was bedeutet die Insolvenz der Aktiengesellschaft für einen Aktionär?

Die Aktionäre einer insolventen Aktiengesellschaft sind in der Regel die großen Verlierer einer Insolvenz. Wird die Insolvenz einer AG bekannt, sinkt der Kurs einer Aktie rapide, teilweise gegen Null. Der Verkauf der Aktie kann daher den Vermögensverlust in aller Regel auch nicht verhindern.

Auch wenn das Aktiengesetz den Aktionären einen Anteil am Liquidationserlös gewährt, so hilft das den Aktionären in der Regel nicht. Denn die versilberte Vermögensmasse kommt zunächst den Gläubigern der AG zu und reicht meistens nicht aus, um alle Verbindlichkeiten zu bedienen. Nur wenn alle Verbindlichkeiten der AG bedient worden sind und dann ein Vermögen verbleibt, werden die Aktionäre hieran beteiligt.

Außerdem haben die Aktionäre in der Regel kein Einflussrecht darauf, ob das Vermögen der AG liquidiert und an die Gläubiger verteilt wird oder ob ein anderes Unternehmen die marode AG aufkaufen solle. Dies entscheidet allein der Insolvenzverwalter.

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