Darf ich während der Insolvenz Anschaffungen tätigen?
Unsere Mandanten fragen uns im Vorfeld und auch während der Insolvenz, ob Sie Anschaffungen tätigen dürfen. Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da es auf verschiedene Umstände ankommt. Zum einen ist relevant, ob Sie sich im Insolvenzverfahren im engeren Sinne oder schon in der Wohlverhaltensperiode befinden. Ebenfalls von Bedeutung ist, ob die Anschaffung vom Gesetz als generell unpfändbar bestimmt wird. Auch eine Anschaffung im Rahmen der Erwerbstätigkeit ist gesondert zu prüfen.
Die Frage, ob während der Insolvenz Anschaffungen getätigt werden dürfen, ist daher für jedermann relevant. Daher bemüht sich der folgende Beitrag um Antworten, damit Sie nicht von einer Pfändung der Anschaffung überrascht werden.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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