Was ist ein Anspruch auf Titelherausgabe?
Der Anspruch auf Titelherausgabe ist das Recht des Schuldners, die Herausgabe des gegen ihn gerichteten Titels vom Gläubiger oder Inhaber zu verlangen. Was ein Titel ist und wozu er den Gläubiger befugt, erklären wir Ihnen ausführlich in unserem Artikel über den Vollstreckungstitel und im Artikel zur Zwangsvollstreckung. Auch wenn Sie die titulierte Forderung(en) beglichen haben oder nach erteilter Restschuldbefreiung nicht mehr begleichen müssen, können der Gläubiger oder Dritte mit dem Titel in der Hand noch gegen Sie vorgehen. Das bedeutet nicht, dass das rechtmäßig ist. Daher ist der Anspruch auf Titelherausgabe von enormer praktischer Relevanz.
Der folgende Beitrag erklärt Ihnen, wann und weshalb der Anspruch auf Titelherausgabe wichtig ist, was dessen Voraussetzungen sind und wie die Titelherausgabe zu erfolgen hat.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
sehr interessant, aber wie verhält es sich, wenn der Schuldner die Ford. bezahlt hat, aber ein Insolvenzverfahren droht ? Im Falle einer Anfechtung müsste man ja die eingezogenen Beträge zurückerstatten und bei schon erfolgter Herausgabe des entwerteten Titels an den Schuldner einen neue Titelausfertigung beantragen, da der Anspruch ja durch die Anfechtung/Rückzahlung wieder auflebt. Gibt es eine Möglichkeit, den Titel zurückzuhalten?
Sehr geehrter Fragesteller,
nein, nach Zahlung der dem Titel zugrundliegenden Forderung ist der Titel zu entwerten und an den Schuldner herauszugeben – wie geschehen. Sollte es dann zu einer Insolvenzanfechtung kommen, haben Sie Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Ein Titel räumt im Insolvenzverfahren auch keinen besonderen Befriedigungsvorrang ein.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
ZV meiner Eigentumsmaisonette,3 Zi, AG Neukölln /Berlin gegen mich durch Rechtspflegerin Wendhausen.
Mir sind keine Titel bekannt. Es gab keine Mahnverfahren und keine Gerichtsverfahren. Es wurde dennoch in mein Eigentum vollstreckt. Angebliche Gläubiger haben auf Forderung der Herausgabe von “Titel” nicht reagiert. Die Behauptung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Neukölln /Berlin Wendhausen ,es wurde alles überwiesen und angebliche Titel an die Gläubiger verschickt ,stellt keine Schuldenbefreiung dar und ist für Vorlage bsw. bei Wohnungsvermietern nicht geeignet. Was kann ich dagegen tun?
Sehr geehrte Frau W.,
Ihre Frage lässt sich so nicht beantworten, da ich zunächst wissen müsste, wer die Vollstreckung veranlasst und wie die Vollstreckung konkret stattgefunden hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
sehr aufschlussreich,danke! Gibt es Verjährungsfrist für die Herausgabe von Titel?
Sehr geehrte Frau W.,
Sie werfen eine interessante Frage auf, die sich in der Praxis noch nicht gestellt hat und von den Buchstaben des Gesetzes nicht eindeutig beantwortet wird. Aus der Erfahrung der Praxis kann ich Ihnen sagen, dass mir kein Fall bekannt ist, in dem der Gläubiger sich auf Verjährung berufen hätte.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht