Arbeitgeberdarlehen bei Privatinsolvenz

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Das Arbeitgeberdarlehen in der Privatinsolvenz

Am 01.07.2014 trat die Insolvenzrechtsreform in Kraft. Neben etlichen anderen Neuerungen wurde auch die Berücksichtigung von Arbeitgeberdarlehen in der Privatinsolvenz überarbeitet.

Diese werden – anders als bisher – nicht länger privilegiert.

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Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?

Ein Arbeitgeberdarlehen unterscheidet sich vom klassischen Darlehen durch das zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber herrschende Arbeitsverhältnis. Mit Rücksicht auf dieses Arbeitsverhältnis überlässt der Arbeitgeber seinem Angestellten Kapital zur vorübergehenden Nutzung.

Der Arbeitgeber bietet seinem Angestellten in der Regel ein Darlehen zu deutlich besseren Konditionen an, als es gemeinhin üblich wäre. Dazu zählt auch, dass viele Arbeitgeber, anders als Banken, auf umfangreiche Sicherheiten verzichten. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer Sicherungsmittel wie Grundstücke, Wohneigentum, Lebensversicherungen etc. bei Bedarf dazu nutzen kann, zusätzliche Kredite bei Geldinstituten aufzunehmen.

Sollte es nicht explizit anders vereinbart worden sein, bleibt der Darlehensvertrag von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unberührt.

Wie wird ein Arbeitgeberdarlehen in der Privatinsolvenz behandelt?

Nach alter Fassung der Insolvenzordnung konnten die vereinbarten Raten eines Arbeitgeberdarlehens direkt vom Lohn des Angestellten abgehalten werden. Da in diesem Zusammenhang auch die Pfändungsgrenzen beachtet werden mussten, gingen viele Gläubiger bei einer Lohnpfändung leer aus, da zuerst der Arbeitgeber befriedigt wurde. Diese Regelung galt für die ersten zwei Jahre des Insolvenzverfahrens des Arbeitnehmers.

Durch die Insolvenzrechtsreform wurde diese Bevorzugung von Arbeitgeberdarlehen abgeschafft. Der Arbeitgeber ist genauso zu behandeln, wie alle anderen Gläubiger und wird nicht länger bevorzugt befriedigt. Die Raten werden demnach nicht direkt vom Lohn abgehalten. Vielmehr ist der Arbeitgeber nun ebenso auf die Verteilung des pfändbaren Einkommens durch den Treuhänder angewiesen.

Arbeitgeberdarlehen nach der Reform: Klarer Vorteil für Schuldner (zulasten des Arbeitgebers)

Bild von einem Mann mit Anzug

Nach alter Fassung der Insolvenzordnung konnten die vereinbarten Raten eines Arbeitgeberdarlehens direkt vom Lohn des Angestellten abgehalten werden.

Für den Angestellten lohnt sich ein Darlehen nach wie vor. Der Arbeitgeber hat nun zu dessen Gunsten die Pfändungsfreigrenzen zu beachten. Die Neuregelung betrifft nur den Arbeitgeber. Dieser ist nun dem Risiko ausgesetzt, im Falle der Privatinsolvenz des Darlehensnehmers auf einen größeren Teil seiner Forderung verzichten zu müssen als bisher. Dies wird zur Folge haben, dass viele Arbeitgeber entweder keine Darlehen mehr an ihre Angestellten vergeben oder zukünftig ähnliche Sicherheitsleistungen wie Banken verlangen werden. Dadurch würden Arbeitgeberdarlehen für die Angestellten weniger attraktiv.

Sollten Sie sich nicht in der Privatinsolvenz befinden und die Notwendigkeit für ein Darlehen sehen, empfiehlt es sich dennoch das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Viele Arbeitgeber sind sich der neuen Risiken bewusst und gewähren trotzdem Darlehen. Dies tun sie meist, um den einzelnen Arbeitgeber in seiner Zwangslage persönlich zu unterstützen oder ihn noch stärker an den Betrieb zu binden. Ein Versuch kann sich lohnen.

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Sie haben eine allgemeine Frage zum Arbeitgeberdarlehen bei Privatinsolvenz? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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22 Kommentare
  1. Jacqueline
    says:

    Hallo

    Ich bin kurz davor in privatinsolvenz zu gehen also ab nächsten Monat jetzt wollte ich meinen Arbeitgeber fragen um ein Dahlien von 1000€ das würde sie im Monat mit 250€ vom Lohn einbehalten darf ich das? Ich komme keines falls über meinen pfändungsrahmen also pfänden kann man bei meinen Lohn sowieso nicht! Würde das i welche Probleme mit sich ziehen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      aus zwei Gründen ist das Darlehen problematisch: Einmal gefährden Sie im Insolvenzverfahren Ihre Restschuldbefreiung, weil Sie in Kenntnis Ihrer Zahlungsschwierigkeiten weitere Verbindlichkeiten begründen. Zum Zweiten könnten Sie Ihr Arbeitsverhältnis damit belasten. Denn gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Darlehen, und kommt es danach zur Insolvenzeröffnung, wird Sie Ihr Arbeitgeber fragen, weshalb Sie ihm die mangelnde Zahlungsfähigkeit verschwiegen haben. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Holger R.
    says:

    Guten Tag ich hätte mal ne Frage ich möchte gerne ein Arbeitgeber Darlehen beantragen wo muss ich denn eigentlich hin zu beantragen vom Chef von Lohnabteilung Buchhaltung oder wo muss ich denn nicht vorstellen.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr R.,

      am besten fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach, wer bei Ihnen hierfür zuständig ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Sarah K.
    says:

    Guten Abend, ich habe da mal eine Frage bezüglich Arbeitgeber Darlehen und Pfändung.

    Ein Mandant ist seit 4 Jahren im Insolvenzverfahren und hat nun ein Arbeitgeber Darlehen erhalten. Muss ich jetzt den pfändbaren Anteil an den Verwalter kürzen um den rückzahlungsbetrags an den AG oder kommt das Darlehen noch on top?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau K.,

      wir haben einen Beitrag, der sich mit dem Thema Berechnung des pfändbaren Einkommens – Nettomethode beschäftigt. Sollten nach Lektüre des Artikels noch Fragen bestehen, können Sie gern unter dem Beitrag schreiben.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Tom
    says:

    Mein Arbeitgeber ist eine Bank (habe nichts mit Zahlungsverkehr zu tun, kann keine Zahlungen anweisen oder entgegennehmen). In meinem Arbeitsvertrag steht etwas davon, dass ich in geordneten finanziellen Verhältnissen leben muss. Kann mir mein AG kündigen, wenn ich Privatinsolvenz beantrage?
    Außerdem habe ich bei derselben Bank (= meinem Arbeitgeber) einen Rahmenkredit (sowas wie ein Dispokredit). Kann das Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben? Wenn ich Ihren Artikel lese und richtig verstehe, würde ich sagen: Nein!

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      es ist von Ihrem Tätigkeitsfeld abhängig, ob Sie Ihr Arbeitgeber womöglich in einem anderen Bereich einsetzt. Die von Ihnen zitierte Klausel muss im Gesamtzusammenhang gelesen und ausgelegt werden. Daher kann ich Ihnen keine endgültige Antwort auf Ihre Frage geben. Zwar ist die Insolvenzeröffnung grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Es kann jedoch sein, dass eine vermögensverwalterische Tätigkeit schwer mit einer zeitgleich privat ablaufenden Insolvenz vereinbar ist. Am besten suchen Sie das offene Gespräch zu Ihrem Vorgesetzten, wenn es um den zukünftigen Einsatz in der Bank geht.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Monique H.
    says:

    Hallo ich bin zeit Dezember 2019 in privater Insolvenz. Nun ist meine Frage da ich im September 2020 eine mpu hatte und dort auch von Bekannten für die mpu Geld dazu gesteuert bekommen habe ob es da jetzt Schwierigkeiten gibt ? Mit dazu bin ich mutter von einem Sohn und arbeitslos.
    Kann ich alles was ich auf mein Konto bekomme was unter der Pfändungsreihe liegt selber verwalten?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau H.,

      grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn Ihnen Außenstehende eine Leistung bezahlen. Über Geldeingänge auf Ihren Konto, die innerhalb des Pfändungsfreibetrags liegen, können Sie frei verfügen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Patrick D. .
    says:

    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

    Mein Insolvenzverwalter sollte/muss sich also mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen, und für die Auszahlung des Gehaltes sorgen – habe ich das richtig verstanden? Was, wenn der Arbeitgeber bei seinem Standpunkt bleibt, und die Auszahlung weiterhin verweigert da ich diesem ja noch die offene Summe schulde?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      der Insolvenzverwalter ist allerdings nur zuständig, wenn ein Teil des Einkommens pfändbar ist und somit zur Insolvenzmasse gehört. Die Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters erstreckt sich nur auf die Insolvenzmasse. Für unpfändbares Einkommen sind Sie weiterhin selbst zuständig.

      Sofern es sich um Einkommensansprüche aus der Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens handelt, darf der Arbeitgeber damit nicht aufrechnen.
      Der Arbeitgeber muss seine Forderung stattdessen zur Insolvenztabelle anmelden. Sollte er die Zahlung verweigern, können Sie oder der Insolvenzverwalter das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  7. Patrick D. .
    says:

    Hallo

    Seit dem 16.09 befinde ich mich in der Insolvenz.
    Noch VOR dieser, hat mein Arbeitgeber mir 700€ Vorschuss gezahlt. Dieser Vorschuss sollte monatlich ab Oktober abbezahlt werden. Nun wurde mir gekündigt und der Arbeitgeber hat mein Gehalt eingehalten. Nicht nur das ich ohne Geld bin, ich befürchte auch Probleme mit meinem Insolvenzverwalter.
    Was kann ich machen, darf der Arbeitgeber einfach das Gehalt einhalten? Handelt es sich dabei nicht um Gläubigerbegünstigung?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr D.,

      der Arbeitgeber handelt schlicht und einfach rechtswidrig. Teilen Sie dem Insolvenzverwalter mit, dass der Arbeitgeber das Gehalt nicht auszahlt. Gemäß § 80 Abs. 1 InsO ist es dessen Aufgabe, offene Forderungen durchzusetzen.
      Es handelt sich nicht um eine Verletzung der Obliegenheit des § 295 Abs. 1 Nr. 4, da keine Zahlung geleistet wurde und auch nicht um eine Gläubigerbegünstigung gemäß Strafgesetzbuch.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  8. Bernd
    says:

    Moin.
    Ich bin seit zwei Monaten in der privatinsolvenz , habe seit 1 Jahr ein Arbeitgeberdahrlen.
    Monatlich hat er 100€ vom Lohn einbehalten. Seit 2 Monaten zieht er immer noch 100€ ab.
    Nun stehe ich kurz vor einen Arbeitgeberwechsel und schwubs hat er 400€ vom Lohn einbehalten, darf er das ?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      für die Beantwortung wäre eine genauere Prüfung des Vertrags notwendig. Ich bitte Sie um Verständnis, dass diese individuelle Prüfung nur im Rahmen eines Mandats erfolgen kann.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  9. Ante
    says:

    Hallo, kann mein Chef mir einen Kredit in Höhe von 2500 € gewähren? Wird dies Auswirkungen auf mein Insolvenzverfahren haben?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      grundsätzlich können Sie sich von Ihrem Arbeitgeber auch im Insolvenzverfahren Geld leihen. Keinesfalls sollten Sie dem Arbeitgeber aber Ihre finanzielle Situation verschweigen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  10. John
    says:

    Also bedeutet dies, daß der Arbeitgeber die Rate nicht gleich einbehalten darf? Oder ist es möglich das er automatisch zb. Gleich 50 Euro weniger Gehalt auszahlt?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      der Arbeitgeber darf im Falle der Insolvenz die Rate nicht einbehalten. Er muss das volle Gehalt auszahlen. Der pfändbare Anteil fließt dann in die Insolvenzmasse.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  11. Anke E.
    says:

    Hallo.
    Ich bin in einer Privatinsolvenz! Wenn ich von meinem Arbeitgeber ein Darlehen bekomme und dies mit einer monatlichen Rate vom Lohn abbezahlt wird, ist das erlaubt? Oder wird mir was gepfändet?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Ebbinghaus,

      auch in der Privatinsolvenz dürfen Sie ein Darlehen aufnehmen, wenn Sie in der Lage sind, es aus Ihrem unpfändbaren Vermögen zu begleichen. Auf keinen Fall darf der Arbeitgeber jedoch die Raten vor der Ermittlung des pfändbaren Betrags vom Einkommen abziehen. Die Raten müssen unbedingt aus dem unpfändbaren Einkommen bezahlt werden, ansonsten setzen Sie Ihre Restschuldbefreiung aufs Spiel.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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