Was darf der Insolvenzverwalter nicht?
Die für den Insolvenzschuldner spannendste Frage ist, was darf der Insolvenzverwalter neben diesen umfangreichen Aufgaben alles nicht?
Wann darf der Insolvenzverwalter nicht pfänden?
Grundsätzlich darf der Insolvenzverwalter dem Schuldner gehörende vermögenswerte Gegenstände verwalten und zur Gläubigerbefriedigung verwerten (§§ 148 ff. InsO). Gepfändet werden dürfen neben Gegenständen auch Konten oder der Lohn des Insolvenzschuldners.
Diese Pfändungen unterliegen jedoch verschiedenen Grenzen. Das heißt, der Insolvenzverwalter darf nicht wahllos alles pfänden und den Insolvenzschuldner damit seiner Lebensgrundlage berauben.
Im Rahmen der Kontopfändung wird der sogenannte Pfändungsfreibetrag geschützt. Dieser Betrag errechnet sich aus dem Einkommen des Schuldners und seinen Unterhaltsverpflichtungen. Über diesen Betrag hinaus darf der Insolvenzverwalter pfänden. Der Freibetrag ist jedoch vor der Pfändung geschützt. Das dient der Erhaltung der Lebensgrundlage des Schuldners und der Sicherung der Unterhaltsverpflichtungen.
Hier können Sie Ihren Pfändungsfreibetrag errechnen.
Das gilt auch für die Lohnpfändung. Auch da muss der Insolvenzverwalter beachten, dass nicht der gesamte Lohn des Insolvenzschuldners gepfändet wird. Unpfändbar sind außerdem Sondervergütungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, Spesen oder Urlaubsgeld.
Es gibt außerdem bestimmte pfändungsfreie Gegenstände, dazu zählen insbesondere Haushaltsgegenstände. Gemäß § 812 ZPO sollen Gegenstände, die zum gewöhnlichen Hausrat des Schuldners gehören nicht gepfändet werden, wenn der erzielte Erlös nicht im Verhältnis zum Wert der Sache steht. Gegenstände, die zur einfach Lebensführung, der Ausbildung oder der Ausübung der Erwerbstätigkeit dienen können ebenfalls nicht gepfändet werden.
Welche Pflichten darf der Insolvenzverwalter nicht verletzen?
Der Insolvenzverwalter hat verschiedene Pflichten, die er bei der Ausübung seiner Tätigkeit beachten muss. Verletzt er eine seiner Pflichten, haftet er den Gläubigern und dem Insolvenzschuldner gegenüber.
Mehr zum Thema Pflichten und Haftung des Insolvenzverwalters finden Sie hier.
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