Wie läuft ein außergerichtlicher Schuldenvergleich ab?
Der außergerichtliche Schuldenvergleich muss gut vorbereitet werden. Zunächst erstellen wir den sogenannten Schuldenbereinigungsplan. Dies ist der Vergleichsvorschlag, den wir Ihren Gläubigern unterbreiten, um eine Lösung außerhalb des Privatinsolvenzverfahrens zu erreichen.
Sorgfältige Prüfung Ihrer Angaben zur Vermeidung einer Versagung der Restschuldbefreiung
Dabei übernehmen wir Ihre Angaben nicht blind, sondern gehen sie sorgfältig durch und überprüfen deren Schlüssigkeit. Ihnen könnten nämlich Fehler unterlaufen, die dem Insolvenzgericht sofort ins Auge fallen würden. Dies kommt gerade bei Privatinsolvenzanträgen in Eigenregie oft vor. Die Konsequenz ist dabei, dass die Restschuldbefreiung wegen oftmals einfacher und leicht zu erkennender Falschangaben im Privatinsolvenzantrag versagt wird (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO). Das Privatinsolvenzverfahren wäre wirkungslos.
Wir kommen diesen unnötigen Fehlern durch eine intensive Prüfung Ihrer Angaben nach dem Vier-Augen-Prinzip zuvor.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine für mich wichtige Frage bezüglich der Situation mit meiner gegenwärtigen staatlichen Schuldnerberaterin.
Bei dem außergerichtlichen Einigungsversuch , Nullplan in meinem Fall, hatte meine Schuldnerberaterin einen Gläubiger vergessen und sich in der Summe um 10000 € nach oben verrechnet. Auf meinen schriftlichem Hinweis,dass die Gläubigerliste unvollständig ist und die Gesamtschuldner Summe nicht korrekt, drohte mir die Schuldnerberaterin. Das ich auch zu einem Anwalt gehen könnte, wenn mir das nicht passt. Dann aber alles viel länger dauern würde. Es kam weniger zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung meines Hinweises.
Auch von mir sachlich formulierte Kommunikation reagiert Sie ungehalten , droht und leider aggressiv.
Für meine perspektivische Planung: Wenn der Insolvenzantrag gestellt ist und das Verfahren eröffnet, brauche ich dann noch die Schuldnerberaterin als Begleitung?
Brauche ich nach Verfahrenseröffnung noch Bescheinigungen oder irgendwelche Dienstleistungen von dieser Personen?
Inwieweit ist der für mich sehr unangenehme Kontakt dann noch notwendig? Ich würde mich sehr freuen wenn sie aus ihren Erfahrungen eine Einschätzung geben könnten, In welcher Phase der Kontakt zur Schuldnerberatung weniger notwendig ist. Vielen lieben Dank.
Sehr geehrter Herr G.,
bezogen auf Ihre erste Frage kann ich Ihnen sagen, dass Sie keine Schuldnerberaterin als Begleitung brauchen. Ich empfehle Ihnen, von allen Korrespondenzen und Unterlagen Kopien anzufertigen. Das Insolvenzverfahren können Sie auch nach Verfahrenseröffnung ohne Begleitung durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe folgende Frage: Kann ich einen Schuldenbereinigungsplan mit mehreren Gläubigern meinerseits vorzeitig beenden, wenn ich eine finanzielle Zuwendung bekommen habe die es mir ermöglicht, alle ursprünglichen Forderungen der Gläubiger zu 100% zu tilgen. Wenn ja, kann ich den Schuldenbereinigungsplan mit obiger Begründung selbstständig beenden und die Restforderungen überweisen oder muss ich jeden Gläubiger um seine Zustimmung bitten? Nochmal als Hinweis: durch den Schuldenplan würde ich etwas über 80% tilgen, aber ich habe vor ihn zu beenden und jedem Gläubiger die Restschuld zu 100% zu zahlen. Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrte Frau L.,
in aller Regel dürfte dies möglich sein, wobei es vom Inhalt des Schuldenbereinigungsplans abhängt. Zur Sicherheit sollten Sie sich die Zustimmung hierüber von allen Gläubigern einzeln einholen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht