Wie läuft ein außergerichtlicher Schuldenvergleich ab?
Der außergerichtliche Schuldenvergleich muss gut vorbereitet werden. Zunächst erstellen wir den sogenannten Schuldenbereinigungsplan. Dies ist der Vergleichsvorschlag, den wir Ihren Gläubigern unterbreiten, um eine Lösung außerhalb des Privatinsolvenzverfahrens zu erreichen.
Sorgfältige Prüfung Ihrer Angaben zur Vermeidung einer Versagung der Restschuldbefreiung
Dabei übernehmen wir Ihre Angaben nicht blind, sondern gehen sie sorgfältig durch und überprüfen deren Schlüssigkeit. Ihnen könnten nämlich Fehler unterlaufen, die dem Insolvenzgericht sofort ins Auge fallen würden. Dies kommt gerade bei Privatinsolvenzanträgen in Eigenregie oft vor. Die Konsequenz ist dabei, dass die Restschuldbefreiung wegen oftmals einfacher und leicht zu erkennender Falschangaben im Privatinsolvenzantrag versagt wird (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO). Das Privatinsolvenzverfahren wäre wirkungslos.
Wir kommen diesen unnötigen Fehlern durch eine intensive Prüfung Ihrer Angaben nach dem Vier-Augen-Prinzip zuvor.
Ich habe folgende Frage: Kann ich einen Schuldenbereinigungsplan mit mehreren Gläubigern meinerseits vorzeitig beenden, wenn ich eine finanzielle Zuwendung bekommen habe die es mir ermöglicht, alle ursprünglichen Forderungen der Gläubiger zu 100% zu tilgen. Wenn ja, kann ich den Schuldenbereinigungsplan mit obiger Begründung selbstständig beenden und die Restforderungen überweisen oder muss ich jeden Gläubiger um seine Zustimmung bitten? Nochmal als Hinweis: durch den Schuldenplan würde ich etwas über 80% tilgen, aber ich habe vor ihn zu beenden und jedem Gläubiger die Restschuld zu 100% zu zahlen. Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrte Frau L.,
in aller Regel dürfte dies möglich sein, wobei es vom Inhalt des Schuldenbereinigungsplans abhängt. Zur Sicherheit sollten Sie sich die Zustimmung hierüber von allen Gläubigern einzeln einholen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht